Es ist dies eine sehr rationelle Neuerung. Aus dem Berichte
der Fabrikinspektoren geht hervor, dass sie nicht nur Notfälle im
eigenen Betriebe, sondern auch solche in demjenigen des Bestellers
berücksichtigt wissen möchten *), was durchaus am Platze ist,
aber im Gesetze auch ausdrücklich gesagt werden muss. Unser
Vorschlag lautet:
Veranlasst. ein: zwingender. Nottall. im Art. 14,
eigenen Betriebe oder in demjenigen des Be-Stellers
dieAbweichung von der gesetzlichen
Arbeitszeit, ohne dass die techtzeitige Ein.
holung einer Bewilligung möglich ist, so hat
der Fabrikinhaber am nächstfolgenden Tage
Hnfier Angabe der Gründe um die nachträgliche
Genehmigung einzukommen.
Rs
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Bericht an das Industriedepartement, Seite 38,