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Stand der Technik sowie durch die gegebenen
Verhältnisse ermöglichten‘ Schutzmittel zur
Sicherung gegen Verletzung angewendet wer-
den. Maschinenteile und Treibriemen, die eine
Gefährdung, der Arbeiter bilden, sind sorg-
fältig einzufriedigen.
Heizung und Beleuchtung.
In teilweiser Erweiterung gegenüber dem geltenden Gesetz
Schlagen die Fabrikinspektoren in Art. 2, Absatz 3, vor:
„Es ist namentlich dafür zu sorgen, dass die Räume, wo
Personen sich aufhalten, gut beleuchtet, genügend erwärmt,
nach Möglichkeit reingehalten werden, dass die Luft von
Staub möglichst befreit>und die Lufterneuerung immer eine
der Zahl der Arbeiter und der Beleuchtungsapparate, sowie
der Entwicklung schädlicher Stoffe entsprechende sei.“
Unsere Fassung weicht hievon bloss in redaktioneller Be-
ziehung etwas ab; die Aenderung genügt aber, verschiedene Un-
klarheiten zu beseitigen:
Es ist dafür zu sorgen, dassalle Fabrikräume, Arb25,
wo sich Personen aufhalten, gut beleuchtet, ;
genügend erwärmt und nach Möglichkeit rein-
gehalten werden, dass die Luft von Staub mög-
lichst befreit und ihre Erneuerung immer der
Zahl der Arbeiterund der Beleuchtungsapparate,
Sowie der Entwicklung schädlicher Stoffe ent-
sprechend sei:
Essräume.
| Die Fabrikinspektoren glaubten logischerweise die Bestim-
Mung des bisherigen Artikels 11, Absatz 5, betreffend die Ess-
lokale in den neuen Artikel 2 einschalten zu müssen; „denn auch
diese bilden einen Bestandteil des Betriebes“, Wir sind der glei-
Chen Ansicht und schlagen in wörtlicher Uebereinstimmung mit
m Entwurf der Fabrikinspektoren vor:
Arbeitern, die ihr Mittagsmahl mitbringen oder Arts,
Sich bringen lassen, sollen ausserhalb der Arbeits- ”*?
räume angemessene, im Winter geheizte Lokali-
täten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.