Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

     
Art. 45. 
DEU 
Beachtenswert ist es, dass auch Dr. F. Schuler, der vielerfahrene 
Fabrikinspektor, nach seinem Rücktritt vom Amte, in einem Auf- 
satz „Zur Revision des schweizerischen Fabrikgesetzes“ *) eine ähn- 
liche Anregung macht. Von den Vorkehrungen zum Schutze von 
Gesundheit und Leben der Arbeiter sprechend, bemerkt er, es sei 
möglich und zweckmässig, für gewisse Industrien oder Industrie- 
gruppen allgemeingültige Vorschriften zu erlassen. „Der Bundesrat 
hat in dieser Richtung schon Manches getan, und der Nützen 
dieser Vorschriften wird allgemein anerkannt. Die bisher erlassenen 
sind meist aus den Beratungen mit den Inspektoren oder aus 
Anträgen derselben hervorgegangen, auch aus der Konsultation 
hervorragender Fachmänner. Es wäre aber von grossem 
Nutzen, wenn eine Einrichtung geschaffen würde, die 
auch. den zunächst Beteiligten, Fabrikanten und Ar- 
beitern, eine regelmässige Mitarbeit bei der Schaffung 
solcher Verordnungen ermöglichen würde. Der Vollzug 
derselben würde sicherlich gefördert, die Gleichgiltigkeit gemindert, 
der Widerstand, der sich in einzelnen Dingen geltend macht, 
gemildert.“ 
Unser Antrag lautet: 
Beratendes Organ des Bundesrates ist eine von 
ihm auf Grund dieses Artikels zu ernennende stän- 
dige eidgenössische Industriekommission. 
Die Industriekommission hat die Vollziehungs- 
verordnung und die Spezialentscheidungen zum 
Fabrikgesetz (Art. 44) vorzuberaten, die vom Bun- 
desrat verlangten. Bewilligungen (Art. 14, Ziff. 2) 
und die Rekurse an. den Bundesrat (Art. 49) zu be- 
gutachten, alle Fragen der Arbeiterschutzgesetz- 
‘;gebung. zu verfolgen und nach Gutfinden Anre- 
gungen zu geben. 
Sie ist aus tüchtigen Fachleuten der Wissenschaft‘ 
und der Praxis — Arbeitgebern und Arbeitern der 
verschiedenen Hauptindustrien — zusammenzu- 
setzen. Im übrigen wird die Vollziehungsver- 
ordnung das Nähere bestimmen. 
*) Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik... Band XVII (Berlin 
1903), Seite 34. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
    
  
  
  
  
  
   
   
    
     
    
    
   
   
    
    
   
  
  
  
  
   
 
	        
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