kommenden Geschlechts. Der Entwurf lasse jedoch der
Gesetzgebung der Einzelstaten zu geringen, der Verschul-
dung und Zwangpvollstreckung der Heimstätten einen zu
großen Spielraum. Es ist beschlossen worden, die Er-
richtung von Heimstätten zum beschaffen von Arbeiter-
häusern auch im genossssenschaftlichem Besitz zuzulassen.
Der Reichstag sollte ersucht werden, eine Erweiterung
des Enteignungrechts und eine Verschärfung der Bau-
ordnung zu verlangen, so daß in den Außenbezirken
kein Wohnhaus ohne Garten sein und mehr als drei Fa-
milien beherbergen dürfte. Auch sollte der Staat mit
billigem Kredit eintreten.
Finanzminister Dr. v. Miquel.
Oùün diese Zeit ist eine bemerkenswerte Unterredung ge-
Z fallen, die ich mit dem Finanzminister Dr. v. Miquel
gehabt habe, mit dem ich in den Sitzungen des Staats-
rates bekannt geworden war. Er hatte schon drei Jahre
vorher als Oberbürgermeissster im Freiem deutschem Hoch-
stift in Frankfurt a. M. einen Vortrag über die geschicht-
liche Entwickelung des ländlichen Grundeigentums ge-
halten, worin er hervorgehoben hatte, daß nach den For-
schungen der Germanisten feststehe, daß unser Eigentum
an Grund und Boden aus dem Gesamteig ent um
entstanden sei. Er hatte hinzugefügt, daß er das Gefühl
habe: Wenn wir auch die alten Beschränkungen abge-
streift hätten, in der Zukunft heiße es: nicht Individua-
lismus gewinnt, sondern Gemeinschaft gewinnt.
Der Schriftsteller Max F. Sebaldt, der damals Schrift-
führer der Land-Liga war und im Jahre 1885 die Bro-
schüre „Der Not Ende!“ über die Bodenfrage heraus-
gegeben hatte, hatte ihn wegen dieses Vortrages aufge-
sucht. Die Antwort, die er damals erhalten hatte, ist von
ihm im Jahr 1890 in unserer Zeitschrift veröffentlicht
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