Object: Nationale Bodenreform

kommenden Geschlechts. Der Entwurf lasse jedoch der 
Gesetzgebung der Einzelstaten zu geringen, der Verschul- 
dung und Zwangpvollstreckung der Heimstätten einen zu 
großen Spielraum. Es ist beschlossen worden, die Er- 
richtung von Heimstätten zum beschaffen von Arbeiter- 
häusern auch im genossssenschaftlichem Besitz zuzulassen. 
Der Reichstag sollte ersucht werden, eine Erweiterung 
des Enteignungrechts und eine Verschärfung der Bau- 
ordnung zu verlangen, so daß in den Außenbezirken 
kein Wohnhaus ohne Garten sein und mehr als drei Fa- 
milien beherbergen dürfte. Auch sollte der Staat mit 
billigem Kredit eintreten. 
Finanzminister Dr. v. Miquel. 
Oùün diese Zeit ist eine bemerkenswerte Unterredung ge- 
Z fallen, die ich mit dem Finanzminister Dr. v. Miquel 
gehabt habe, mit dem ich in den Sitzungen des Staats- 
rates bekannt geworden war. Er hatte schon drei Jahre 
vorher als Oberbürgermeissster im Freiem deutschem Hoch- 
stift in Frankfurt a. M. einen Vortrag über die geschicht- 
liche Entwickelung des ländlichen Grundeigentums ge- 
halten, worin er hervorgehoben hatte, daß nach den For- 
schungen der Germanisten feststehe, daß unser Eigentum 
an Grund und Boden aus dem Gesamteig ent um 
entstanden sei. Er hatte hinzugefügt, daß er das Gefühl 
habe: Wenn wir auch die alten Beschränkungen abge- 
streift hätten, in der Zukunft heiße es: nicht Individua- 
lismus gewinnt, sondern Gemeinschaft gewinnt. 
Der Schriftsteller Max F. Sebaldt, der damals Schrift- 
führer der Land-Liga war und im Jahre 1885 die Bro- 
schüre „Der Not Ende!“ über die Bodenfrage heraus- 
gegeben hatte, hatte ihn wegen dieses Vortrages aufge- 
sucht. Die Antwort, die er damals erhalten hatte, ist von 
ihm im Jahr 1890 in unserer Zeitschrift veröffentlicht 
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