D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern.
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steigern können. Dagegen weist das zusammengesetzte System,
das System der vielartigen Steuern bedeutende praktische Vorzüge
auf, wenn es auch theoretisch unvollkommen ist. Und zwar deshalb,
weil der Staat nie in der Lage sein kann, alle jene Momente zu
kennen, zu übersehen, welche auf das Einkommen Einfluß haben
können. In dem zusammengesetzten Steuersystem geht der Staat
von gewissen allgemeinen Erscheinungen des wirtschaftlichen Lebens
aus. Hier bietet sich in erster Reihe die Produktion dar, resp.
mit Bezug auf die Einkommensbeschaffung, der Erwerb, nach den
Hauptkategorien der Werter Schaffung; auf diesem Wege gelangt
der Staat zu jenen Steuerarten, welche die Gruppe der Produktions-.
Erwerbs- resp. Ertragssteuern bilden. Der Staat kann ferner bei
Einrichtung der Steuern vom Verkehr ausgehen, insofern als die
Gewinnung des Einkommens in der Regel auf dem Wege einzelner
Verkehrsakte geschieht. Diese Auffassung führt zum System der
Verkehrssteuern. Endlich kann der Staat die Orientierung über
die Leistungsfähigkeit der Individuen durch Erforschung der Ver
brauchserscheinungen suchen und gelangt so zum System der Ver
zehrungssteuern. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Produktion,
der Umlauf, die Verzehrung in einer gewissen Beziehnung zum
Einkommen stehen. Es ist aber nicht zu bezweifeln, daß die Fest
stellung dieses Verhältnisses außerordentlich schwierig ist, weshalb
diese Steuersysteme jedenfalls zu großen Irrtümern führen können.
Größere Pünktlichkeit wäre noch zu erreichen, wenn der Staat
danach streben würde, in dem Falle der Produktionssteuern alle
Zweige der Produktion, im Falle der Verkehrssteuern alle Zweige
des Verkehrs, in dem Falle der Konsumtion alle Zweige der Kon
sumtion zu erforschen und wenn dies auch gelingen könnte. Der
Staat ist aber gezwungen hierauf zu verzichten, er wählt in den
erwähnten Fällen nur einige Typen und so stellt er sein Steuer
system schon von vornherein auf eine mangelhafte, hypothetische
Basis. Diese Steuersysteme können also die Leistungsfähigkeit
höchstens annähernd erfassen und verzichten demnach darauf, was
ja bei Verteilung der Staatslasten eines der Hauptpostulate, daß
diese gerecht vollzogen werde. Daß der Staat trotzdem diese
Steuersysteme beibehalten muß, anstatt auf Grund des Einkommens
nach der möglichst gerechten Verteilung der Staatslasten zu trachten,
das beruht hauptsächlich auf der geringen Bildung der Staats
bürger und dem größtenteils hieraus sich ergebenden geringen Pflicht
gefühl. Es ist jedenfalls beschämend für die Kultur der Gegenwart,
daß der Staat, der ja Voraussetzung aller Kultur und alles Ge
nusses ist, nur in der Weise zu jenen Einnahmen gelangen kann,