Full text: Finanzwissenschaft

D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern. 
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steigern können. Dagegen weist das zusammengesetzte System, 
das System der vielartigen Steuern bedeutende praktische Vorzüge 
auf, wenn es auch theoretisch unvollkommen ist. Und zwar deshalb, 
weil der Staat nie in der Lage sein kann, alle jene Momente zu 
kennen, zu übersehen, welche auf das Einkommen Einfluß haben 
können. In dem zusammengesetzten Steuersystem geht der Staat 
von gewissen allgemeinen Erscheinungen des wirtschaftlichen Lebens 
aus. Hier bietet sich in erster Reihe die Produktion dar, resp. 
mit Bezug auf die Einkommensbeschaffung, der Erwerb, nach den 
Hauptkategorien der Werter Schaffung; auf diesem Wege gelangt 
der Staat zu jenen Steuerarten, welche die Gruppe der Produktions-. 
Erwerbs- resp. Ertragssteuern bilden. Der Staat kann ferner bei 
Einrichtung der Steuern vom Verkehr ausgehen, insofern als die 
Gewinnung des Einkommens in der Regel auf dem Wege einzelner 
Verkehrsakte geschieht. Diese Auffassung führt zum System der 
Verkehrssteuern. Endlich kann der Staat die Orientierung über 
die Leistungsfähigkeit der Individuen durch Erforschung der Ver 
brauchserscheinungen suchen und gelangt so zum System der Ver 
zehrungssteuern. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Produktion, 
der Umlauf, die Verzehrung in einer gewissen Beziehnung zum 
Einkommen stehen. Es ist aber nicht zu bezweifeln, daß die Fest 
stellung dieses Verhältnisses außerordentlich schwierig ist, weshalb 
diese Steuersysteme jedenfalls zu großen Irrtümern führen können. 
Größere Pünktlichkeit wäre noch zu erreichen, wenn der Staat 
danach streben würde, in dem Falle der Produktionssteuern alle 
Zweige der Produktion, im Falle der Verkehrssteuern alle Zweige 
des Verkehrs, in dem Falle der Konsumtion alle Zweige der Kon 
sumtion zu erforschen und wenn dies auch gelingen könnte. Der 
Staat ist aber gezwungen hierauf zu verzichten, er wählt in den 
erwähnten Fällen nur einige Typen und so stellt er sein Steuer 
system schon von vornherein auf eine mangelhafte, hypothetische 
Basis. Diese Steuersysteme können also die Leistungsfähigkeit 
höchstens annähernd erfassen und verzichten demnach darauf, was 
ja bei Verteilung der Staatslasten eines der Hauptpostulate, daß 
diese gerecht vollzogen werde. Daß der Staat trotzdem diese 
Steuersysteme beibehalten muß, anstatt auf Grund des Einkommens 
nach der möglichst gerechten Verteilung der Staatslasten zu trachten, 
das beruht hauptsächlich auf der geringen Bildung der Staats 
bürger und dem größtenteils hieraus sich ergebenden geringen Pflicht 
gefühl. Es ist jedenfalls beschämend für die Kultur der Gegenwart, 
daß der Staat, der ja Voraussetzung aller Kultur und alles Ge 
nusses ist, nur in der Weise zu jenen Einnahmen gelangen kann,
	        
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