Kaiser Maximilian J.; Königtum und Reichsstände. 23
illegttime Sohn des Königs Mathias, Johann Corvinus, und
namentlich zwei Brüder aus dem polnischen Königshause, Wla—
dislaw und Johann Albert; von ihnen war Wladislaw seit dem
Jahre 1471, als Nachfolger Johann Podiebrads, schon König von
Böhmen. Die Wahl in Ungarn fiel zwiespältig aus; beide
Polen wurden gewählt und kämpften miteinander, bis Johann
Albert am 21. Februar 1491 zu Gunsten des Bruders ver—
zichtete. Darauf ward Wladislaw allgemein anerkannt.
Es waren Ereignisse, die dem Hause Habsburg nicht voll—⸗
kommen günstig waren. Immerhin aber war wenigstens Österreich
wieder gewonnen, denn der unbedeutende Wladislaw konnte nicht
daran denken, das Land bei Ungarn zu halten. Zudem gab Max
seine Ansprüche auch auf Ungarn nicht ohne weiteres auf. Es kam
vielmehr am 7. November 1491 zu einem von den ungarischen
Ständen später anerkannten Vertrage zwischen ihm und Wladislaw,
wonach er den ungarischen Königstitel behielt und ihm, falls
Wladislaw ohne männliche Erben sterben sollte, die Nachfolge
in Ungarn versprochen ward. Damit waren, da Wladislaw dem
Könige auch seine Unterstützung für den dereinstigen Erwerb
der böhmischen Krone versprechen mußte, immerhin die Ansprüche
auf den Besitz Ungarns und auch Böhmens wiederum erneuert.
Wichtiger aber war, daß beide Länder unter der Herrschaft
Wladislaws keine Gefahr mehr für den wiedererworbenen öster—
reichischen Hausbesitz boten. In Böhmen war es bald nach Podie—
brads Tode zu religiösen Wirren und zu Blutthaten gekommen,
die erst in den Verhandlungen des Landtags von Kuttenberg
(1485) einem Religionsfrieden wichen. Nun ward hier allerdings,
zum erstenmal in einem abendländischen Staate, der Grundsatz
der religiösen Duldung verkündet, und die kirchlichen Zwiste
traten zurück. Aber dafür zeigten sich die Schäden sozialen
Verfalls. In den bewegten Jahrzehnten der Husitenzeit und
Podiebrads hatte sich der Adel wiederum zum beherrschenden
Stande entwickelt; jetzt begann er mit Versuchen, die Bürger
und Bauern zu unterdrücken, ohne doch die volle Kraft zu ihrer
gänzlichen Vernichtung zu besitzen. Und auch in Ungarn bean—
spruchte der Adel die volle Herrschaft. Er unterdrückte die