Contents: Die Nationalökonomie in Frankreich

Die Schule von Angers 
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Ethik ein. Gewiß ist das Handeln des Menschen dem Sitten 
gesetz unterworfen ; für den Nationalökonomen gibt es aber nur 
Naturgesetze des Wirtschaftslebens. Je nachdem der Mensch 
seine Handlungsweise einrichtet, treten diese oder jene Natur 
gesetze in Kraft 1 ). 
Für den Wirtschafts- und Sozialpolitiker, d. h. für die 
Praxis, stellt sich die Frage jedoch anders: einerseits gibt es 
außer den volkswirtschaftlichen Naturgesetzen ein christliches 
Sittengesetz, welches Vorschriften der Gerechtigkeit und solche 
der Nächstenliebe enthält. Andererseits können die Menschen in 
ihrem wirtschaftlichen Handeln diese Vorschriften beobachten 
oder nicht. Nur soweit Pflichten der strikten, austauschenden 
Gerechtigkeit in Betracht kommen, darf und soll der Staat in 
die Arbeits- und Wirtschaftsordnung eingreifen. Dagegen hat 
„allgemein genommen, der Staat nicht das Recht, in allem, 
was das Gebiet der Nächstenliebe, selbst insoweit sie eine Pflicht 
ist, betrifft, die industrielle Arbeit zu reglementieren“ 2 ). 
Wie weit in concreto die Pflichten der Gerechtigkeit 
reichen und wo die pflichtgemäße und wo die freiwillige 
Nächstenliebe beginnt, ist nicht feststellbar, da die Ansichten 
darüber geteilt sind. Bischof F rep pel stellte in Angers die 
Formel auf „Schutz der individuellen Rechte und Repression der 
Mißbräuche, welche dem Sittengesetz offenbar entgegen sind". 
Diese Formel dient, vermöge ihrer Dehnbarkeit, bis heute dazu, 
verschiedene Grade nichtinterventionistischen Denkens zu decken. 
Manche, welche, wie Schyrgens, einer Annäherung an die Sozial 
katholiken das Wort reden 3 ), sehen die übermäßige Frauen- 
und Kinderarbeit als durch Gesetz zu bekämpfenden Mißbrauch 
an. Andere, wie Théry, „verstehen nicht, kraft welchen 
Rechtes der Staat das Recht der Frau auf Arbeit beschränken 
könnte“ 4 ). 
*) J. Rambauä, Eléments ¿'Economie politique, 2. Ausl., Paris, 1896, 
passim, und: Le Socialisme et les Lois économiques, Paris, 1891. p. 444 fl’. 
-) Déclaration in: Revue cath. des Instit. et du Droit, 1889, Bd. II, p. 412. 
3 ) Schyrgens, Vorschläge zur Verständigung in: Revue cath. des Instit. et 
du Droit, 1891, Bd. I. Vgl. M. EbU, Les Ecoles catholiques ¿'Economie poli 
tique et sociale en France, Paris, 1905, p. 192 ff. 
4 ) Théry, Discours au Congrès d’Angers, in: Revue cath. des Instit. et 
du Droit, 1890, Bd. II, p. 452.
	        
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