Die Schule von Angers
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Ethik ein. Gewiß ist das Handeln des Menschen dem Sitten
gesetz unterworfen ; für den Nationalökonomen gibt es aber nur
Naturgesetze des Wirtschaftslebens. Je nachdem der Mensch
seine Handlungsweise einrichtet, treten diese oder jene Natur
gesetze in Kraft 1 ).
Für den Wirtschafts- und Sozialpolitiker, d. h. für die
Praxis, stellt sich die Frage jedoch anders: einerseits gibt es
außer den volkswirtschaftlichen Naturgesetzen ein christliches
Sittengesetz, welches Vorschriften der Gerechtigkeit und solche
der Nächstenliebe enthält. Andererseits können die Menschen in
ihrem wirtschaftlichen Handeln diese Vorschriften beobachten
oder nicht. Nur soweit Pflichten der strikten, austauschenden
Gerechtigkeit in Betracht kommen, darf und soll der Staat in
die Arbeits- und Wirtschaftsordnung eingreifen. Dagegen hat
„allgemein genommen, der Staat nicht das Recht, in allem,
was das Gebiet der Nächstenliebe, selbst insoweit sie eine Pflicht
ist, betrifft, die industrielle Arbeit zu reglementieren“ 2 ).
Wie weit in concreto die Pflichten der Gerechtigkeit
reichen und wo die pflichtgemäße und wo die freiwillige
Nächstenliebe beginnt, ist nicht feststellbar, da die Ansichten
darüber geteilt sind. Bischof F rep pel stellte in Angers die
Formel auf „Schutz der individuellen Rechte und Repression der
Mißbräuche, welche dem Sittengesetz offenbar entgegen sind".
Diese Formel dient, vermöge ihrer Dehnbarkeit, bis heute dazu,
verschiedene Grade nichtinterventionistischen Denkens zu decken.
Manche, welche, wie Schyrgens, einer Annäherung an die Sozial
katholiken das Wort reden 3 ), sehen die übermäßige Frauen-
und Kinderarbeit als durch Gesetz zu bekämpfenden Mißbrauch
an. Andere, wie Théry, „verstehen nicht, kraft welchen
Rechtes der Staat das Recht der Frau auf Arbeit beschränken
könnte“ 4 ).
*) J. Rambauä, Eléments ¿'Economie politique, 2. Ausl., Paris, 1896,
passim, und: Le Socialisme et les Lois économiques, Paris, 1891. p. 444 fl’.
-) Déclaration in: Revue cath. des Instit. et du Droit, 1889, Bd. II, p. 412.
3 ) Schyrgens, Vorschläge zur Verständigung in: Revue cath. des Instit. et
du Droit, 1891, Bd. I. Vgl. M. EbU, Les Ecoles catholiques ¿'Economie poli
tique et sociale en France, Paris, 1905, p. 192 ff.
4 ) Théry, Discours au Congrès d’Angers, in: Revue cath. des Instit. et
du Droit, 1890, Bd. II, p. 452.