Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

Die  Schule  von  Angers

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außerhalb  der  Fabrik  ausüben  sollen.  Den  Pflichten  der  Arbeitgeber ­
  stehen  nicht  Rechte  der  Arbeiter  gegenüber.  Die  Vorteile, ­
  welche  die  herrschenden  Klassen  den  arbeitenden  zuwenden, ­
  sind  freiwillige,  nicht  pflichtgemäße  Wohltaten.  Sie  sind
Werke  der  Nächstenliebe,  nicht  Pflichten  der  Gerechtigkeit.  Zur
Wiederherstellung  des  sozialen  Friedens  sind  geeignet:  freie,
christliche  (gemischte)  Berufsorganisationen,  Bau  von  Arbeiter  -
Wohnungen  durch  die  Arbeitgeber  und  durch  Genossenschaften
der  Arbeiter,  Schaffung  von  Einrichtungen  zur  Förderung  des
Sparsinns,  Bekämpfung  des  Alkoholismus,  Hausarbeit  der  Frau,
allenfalls  auch  Schutz  der  Frauen-  und  Kinderarbeit  und  Beschränkung ­
  der  Arbeitszeit  für  Frauen  und  Kinder 1 ).
Die  Schule  von  Angers  verfügt  über  eine  Propagandaorganisation ­
  :  VAssociation  des  Patrons  du  Nord.  Es  ist  dies  ein
Arbeitgeberbund,  welcher  sich  die  Verwirklichung  der  sozialpolitischen ­
  Anschauungen  der  Schule  von  Angers  zum  Ziele
setzt.  Er  veröffentlicht  eine  Zeitschrift  Conférences  d'Etudes
sociales  de  Notre-Dame  du  Haut-Mont.  Das  Programm  der  Organisation ­
  kommt  in  folgenden  Worten  zum  Ausdruck:  „Keine
rein  theoretischen  Auseinandersetzungen  mehr;  Verbleiben  auf
dem  Terrain  praktischer  Anwendungen  unter  der  weisen  Leitung
der  Kirche  und  ihrer  Vertreter;  Förderung  aller  bereits  ins
Leben  gerufenen  sittlichen  Reformen  und  sozialen  Einrichtungen
durch  Privatinitiative 2 ).  Selbstverständlich  steht  die  Association ­
  des  Patrons  du  Nord  allen  Arbeiterorganisationen
feindlich  gegenüber.
Die  Zeitschrift  Revue  catholique  des  Institutions  et  du  Droit
und  damit  der  theoretische  Brennpunkt  der  Schule  von  Angers
wird  heute  nur  mehr  mit  Mühe  von  Joseph  Rambaud  und
seinen  Kollegen  von  der  freien  juristischen  Fakultät  in  Lyon

b  Bericht  über  den  Kongreß  von  Angers  in:  Revue  cath.  des  Instit.  et
du  Droit,  1890,  Bd.  II,  p.  461  ff.  Vgl.  Ch.  Antoine  loc.  eit.  p.  261—262.
2 )  Revue  cath.  des  Instit  et  du  Droit,  1891,  Bd.  I,  p.  434;  vgl.  Ch.  Antoine, ­
  Cours  d’Economie  sociale,  3.  Ausi.,  Paris,  1905,  p.  263.  Der  sozialpolitischen ­
  Gesetzgebung  gegenüber  erklärte  der  Kongreß  „des  Oeuvres  sociales  du
Nord"  1893:  „Wir  stehen  auf  dem  Boden  der  gegenwärtigen  Praxis  (patriarchalische ­
  Wohlfahrtspolitik)  und  vertagen  den  Wunsch  nach  sozialpolitischen
Gesetzen  auf  bessere  Zeiten.“  Conférences  d’Etudes  sociales  de  Notre-Dame  du
Haut-Mont,  1893,  p.  115.  Vgl.  Ch.  Antoine  loc.  cit.  p.  264.
            
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