3 A
§
93
14
05
B ez eichnung d er Waren
II. Ziernadeln und andre Hut- oder
Kleidernadeln sowie Rocknadeln [spelden]
(einschließlich der Frisier,, Haar-, Locken-
und Sicherheiisnadeln, mit Nadel versehenen
ftheeichen s[sinsignes] und ähnlicher Gegen-
tände. . . te
Sonderbestimmung.
Freigestellt sind alle Strickmaschinennadeln,
owohl Zungen- wie Hakennadeln.
Nadelköcher, Nadelkissen, Stopfeier,Strick-
röllchen [Futterale für Stricknadeln], Finger-
hüte, mit Handhabe versehene Loch-[Per-
forier-]rädvchen und andrer ähnlicher, ander-
weit nicht genannter Stick-, Näh-, Häkel-,
Stopf-, Strick- und Schneidereibedarf für
den haushaltlichen, Näherinnen-, Kleider-
macher- uud ähnlichen Gebrauch .........
Sonderbesstimmung.
Mit hölzerner Handhabe versehene metallene
Ahlen und Pfrieme und Teile davon und
ähnliche Waren sowie Spitenklöppelartikel
gehören nicht zu dieser Polition.
Naturalien und anatomische und mikro-
skopische Präparate.
I. Naturalien und anatomische Präparate
in Weingeist oder andren, zu Position 2 Nr. II
gehörenden Stoffen, soweit sie nicht zu
Position 139 gehören, mit Einschluß der un-
mittelbaren (ersten) Verpackung, unter Be-
freiung von der Verbrauchsabgabe:
§. iti Glaspacking.. p ar ue - sr zotrc
| b.. in andrer Verpackung. . «er schr
11 in-
qe; tc. FC Chu ce:
andrer Verpackung aus Holz, Metall, Papier
oder Pappe.... u. rel;
| 111. Ausgestopfte Tiere, auf einem Brettchen
befestigt oder nicht, oder in einen Rahmen
[lijst, raam] oder einen Glaskasten [vitrine]
geftellt .... v c c seo t r e rote b: j
IV. Schmetterlinge, Insekten oder andre
Naturalien, in Schachteln oder auf in Rahmen
[lijst, raam] oder Schaukästen [vitrine] ge-
faßten oder nicht gefaßten Pappen oder
Brettchen befestigt, oder auf irgendeine andre
ähnliche Art und Weise aufgemacht, sowie
mikroskopische Präparate .. -
Sonderbestimmung.
Geweihe, Hörner, Hufe, Zähne und
Muscheln, die auf irgendeine Art und Weise
ausgerüstet [gemonteerd] oder zu Gebrauchs-
oder Verzierungsgegenständen eingerichtet oder
auch bedruckt, bemalt oder auf andre Art und
Weise mit Zeichnungen oder Abbildungen
versehen sind, Schnitzereien eingeschlossen, sind,
soweit sie nicht im Hinblick auf ihre Be-
schaffenheit zu einer andren Position gehören,
gemäß Position 133 zu venrzollen.
Anderweit nicht genanute Bestecke [né-
CEssaires en garnituren]...............
tit Zoll
?
>
§
§
Wert
8 v H
8 v H
Ic;
fl. 4,70
fl. 6,70
8 v H
8 v H
V v H
.
| g v H |
B ez eichnung d er Waren
Sonderbestimmungen.
1. Als Bestecke [nécessaires en garni-
turen] sind bei der Anwendung des Tarifs u. a.
zu nennen:
a. Schachteln, Brettchen und Karten mit den
verschiedenen Gerätschaften zum Laub-
sägen; Kistchen oder Döschen mit Schneid-
eisen und den dazu gehörenden Gewinde-
bohrern; sogenannte Werkzeugkästen für
den haushaltlichen und Liebhabergebrauch
(Schachteln und Kisstchen mit Hammer,
Meißel, Beil oder andren verschiedenen
Zimmer-, Hack- oder Schneidewerkzeugen) ;
sogenannte HWerkzeugheftes-handhaben|
(Hefte und Griffe mit Meißel, Säge,
Schraubenzieher, Korkzieher und andren
kleinen Werkzeugen, die beim Gebrauch
vermittels einer Stellschraube in dem
Heft oder Griff befestigt werden); mit
verschiedenen Reißzeugzubehören gefüllte
Reißzeugkästen und andre Gehäuse, Schach-
teln, Köcher, Kisstchen, Kästchen, Ständer,
Gestelle, Kärtchen, Schildchen, Brettchen,
Taschen, Mappen oder dergleichen Gegen-
stände, die mit zwei oder mehr Werk-
zeugen oder mit zwei oder mehr nach
dem Tarif nicht zollpflichtigen Gegen-
ständen verschiedener Art versehen sind;
Ausbesserungskästchen für Fahrradreifen
(Kästchen mit verschiedenen Bestandteilen
zum Ausbessern von Fahrradreifen);
Bronzierbestecke (Kästchen mit verschie-
denen Bestandteilen zum Bronzieren,
Vergolden oder Versilbern); Kästchen mit
kleinen Lötvorrichtungen für den haus-
haltlichen Gebrauch (Kästchen, in denen
sich außer der Lötvorrichtung auch Löt-
kolben, Lötmasse[-metall], Schälchen oder
andre beim Löten benötigte Gegenstände
und Substanzen befinden); Gehäuse mit
den verschiedenen zur sogenannten Brand-
malerei benötigten Hilfsmitteln; Farben-
kästchen, in denen sich außer den Farben
[kleurren verfstoffen] auch Misch-
näpfchen, Pinsel, Schablonen [merk-
liguren] oder andre Gegenstände befinden,
die beim Gebrauch der Farben [klenr-
of verkstoffken] angewendet werden
und andre Gehäuse, Schachteln, Köcher,
Kistchen, Kästchen, Ständer, Gestelle,
Kärtchen, Schildchen, Brettchen, Taschen,
Mappen oder dergleichen Gegenstänve,
die alle oder wenigstens die wichtigsten
oder verschiedene der wichtigsten Bestand-
teile enthalten, die zum Verrichten einer
bestimmten, auf der Verpackung ange-
gebenen oder auch nicht angegebenen
Arbeit verwendet werden;
Lack: Siegel-]bestecke, bestehend aus Lack
und Petschaft, oder aus Lack und Lack-
halter; Schreibbestecke, bestehend aus
Federhalter, Bleistift und Lineal; Stempel-
kästen und Selbstdruckereien, in denen
sich außer den Buchstaben oder Vorlagen
merkltiguren] auch ein Stempelkissen, eine
Pinzette oder ein Buchstabenhalter, oder
[Maßstab| Zoll