Metadata: Niederlande

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§ 
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14 
05 
B ez eichnung d er Waren 
II. Ziernadeln und andre Hut- oder 
Kleidernadeln sowie Rocknadeln [spelden] 
(einschließlich der Frisier,, Haar-, Locken- 
und Sicherheiisnadeln, mit Nadel versehenen 
ftheeichen s[sinsignes] und ähnlicher Gegen- 
tände. . . te 
Sonderbestimmung. 
Freigestellt sind alle Strickmaschinennadeln, 
owohl Zungen- wie Hakennadeln. 
Nadelköcher, Nadelkissen, Stopfeier,Strick- 
röllchen [Futterale für Stricknadeln], Finger- 
hüte, mit Handhabe versehene Loch-[Per- 
forier-]rädvchen und andrer ähnlicher, ander- 
weit nicht genannter Stick-, Näh-, Häkel-, 
Stopf-, Strick- und Schneidereibedarf für 
den haushaltlichen, Näherinnen-, Kleider- 
macher- uud ähnlichen Gebrauch ......... 
Sonderbesstimmung. 
Mit hölzerner Handhabe versehene metallene 
Ahlen und Pfrieme und Teile davon und 
ähnliche Waren sowie Spitenklöppelartikel 
gehören nicht zu dieser Polition. 
Naturalien und anatomische und mikro- 
skopische Präparate. 
I. Naturalien und anatomische Präparate 
in Weingeist oder andren, zu Position 2 Nr. II 
gehörenden Stoffen, soweit sie nicht zu 
Position 139 gehören, mit Einschluß der un- 
mittelbaren (ersten) Verpackung, unter Be- 
freiung von der Verbrauchsabgabe: 
§. iti Glaspacking.. p ar ue - sr zotrc 
| b.. in andrer Verpackung. . «er schr 
11 in- 
qe; tc. FC Chu ce: 
andrer Verpackung aus Holz, Metall, Papier 
oder Pappe.... u. rel; 
| 111. Ausgestopfte Tiere, auf einem Brettchen 
befestigt oder nicht, oder in einen Rahmen 
[lijst, raam] oder einen Glaskasten [vitrine] 
geftellt .... v c c seo t r e rote b: j 
IV. Schmetterlinge, Insekten oder andre 
Naturalien, in Schachteln oder auf in Rahmen 
[lijst, raam] oder Schaukästen [vitrine] ge- 
faßten oder nicht gefaßten Pappen oder 
Brettchen befestigt, oder auf irgendeine andre 
ähnliche Art und Weise aufgemacht, sowie 
mikroskopische Präparate .. - 
Sonderbestimmung. 
Geweihe, Hörner, Hufe, Zähne und 
Muscheln, die auf irgendeine Art und Weise 
ausgerüstet [gemonteerd] oder zu Gebrauchs- 
oder Verzierungsgegenständen eingerichtet oder 
auch bedruckt, bemalt oder auf andre Art und 
Weise mit Zeichnungen oder Abbildungen 
versehen sind, Schnitzereien eingeschlossen, sind, 
soweit sie nicht im Hinblick auf ihre Be- 
schaffenheit zu einer andren Position gehören, 
gemäß Position 133 zu venrzollen. 
Anderweit nicht genanute Bestecke [né- 
CEssaires en garnituren]............... 
tit Zoll 
? 
> 
§ 
§ 
Wert 
8 v H 
8 v H 
Ic; 
fl. 4,70 
fl. 6,70 
8 v H 
8 v H 
V v H 
. 
| g v H | 
B ez eichnung d er Waren 
Sonderbestimmungen. 
1. Als Bestecke [nécessaires en garni- 
turen] sind bei der Anwendung des Tarifs u. a. 
zu nennen: 
a. Schachteln, Brettchen und Karten mit den 
verschiedenen Gerätschaften zum Laub- 
sägen; Kistchen oder Döschen mit Schneid- 
eisen und den dazu gehörenden Gewinde- 
bohrern; sogenannte Werkzeugkästen für 
den haushaltlichen und Liebhabergebrauch 
(Schachteln und Kisstchen mit Hammer, 
Meißel, Beil oder andren verschiedenen 
Zimmer-, Hack- oder Schneidewerkzeugen) ; 
sogenannte HWerkzeugheftes-handhaben| 
(Hefte und Griffe mit Meißel, Säge, 
Schraubenzieher, Korkzieher und andren 
kleinen Werkzeugen, die beim Gebrauch 
vermittels einer Stellschraube in dem 
Heft oder Griff befestigt werden); mit 
verschiedenen Reißzeugzubehören gefüllte 
Reißzeugkästen und andre Gehäuse, Schach- 
teln, Köcher, Kisstchen, Kästchen, Ständer, 
Gestelle, Kärtchen, Schildchen, Brettchen, 
Taschen, Mappen oder dergleichen Gegen- 
stände, die mit zwei oder mehr Werk- 
zeugen oder mit zwei oder mehr nach 
dem Tarif nicht zollpflichtigen Gegen- 
ständen verschiedener Art versehen sind; 
Ausbesserungskästchen für Fahrradreifen 
(Kästchen mit verschiedenen Bestandteilen 
zum Ausbessern von Fahrradreifen); 
Bronzierbestecke (Kästchen mit verschie- 
denen Bestandteilen zum Bronzieren, 
Vergolden oder Versilbern); Kästchen mit 
kleinen Lötvorrichtungen für den haus- 
haltlichen Gebrauch (Kästchen, in denen 
sich außer der Lötvorrichtung auch Löt- 
kolben, Lötmasse[-metall], Schälchen oder 
andre beim Löten benötigte Gegenstände 
und Substanzen befinden); Gehäuse mit 
den verschiedenen zur sogenannten Brand- 
malerei benötigten Hilfsmitteln; Farben- 
kästchen, in denen sich außer den Farben 
[kleurren verfstoffen] auch Misch- 
näpfchen, Pinsel, Schablonen [merk- 
liguren] oder andre Gegenstände befinden, 
die beim Gebrauch der Farben [klenr- 
of verkstoffken] angewendet werden 
und andre Gehäuse, Schachteln, Köcher, 
Kistchen, Kästchen, Ständer, Gestelle, 
Kärtchen, Schildchen, Brettchen, Taschen, 
Mappen oder dergleichen Gegenstänve, 
die alle oder wenigstens die wichtigsten 
oder verschiedene der wichtigsten Bestand- 
teile enthalten, die zum Verrichten einer 
bestimmten, auf der Verpackung ange- 
gebenen oder auch nicht angegebenen 
Arbeit verwendet werden; 
Lack: Siegel-]bestecke, bestehend aus Lack 
und Petschaft, oder aus Lack und Lack- 
halter; Schreibbestecke, bestehend aus 
Federhalter, Bleistift und Lineal; Stempel- 
kästen und Selbstdruckereien, in denen 
sich außer den Buchstaben oder Vorlagen 
merkltiguren] auch ein Stempelkissen, eine 
Pinzette oder ein Buchstabenhalter, oder 
[Maßstab| Zoll
	        
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