Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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dem Reichsbankdirektorium, sondern einer Reichsbankhauptstelle oder 
Reichsbankstelle untergeordnet. Ihre Befugnisse sind beschränkt: bei einer 
großen Anzahl ihrer Geschäfte müssen sie erst die Genehmigung der ihnen 
Vorgesetzten Bankanstalt einholen. 
Hinsichtlich der Reichsbankbeamten heißt es im § 9 des Bank 
gesetzes von 1924: „Der Präsident ernennt die Beamten Z auf Vorschlag 
des Direktoriums; er ordnet die Verteilung ihrer Arbeiten und Pflichten in 
der Bank." Die Rechtsverhältnisse der Beamten sind durch das vom 
Reichsbankdirektorium erlassene Beamtenstatut geregelt. Abweichungen 
des Statuts vom Reichsbeamtenrecht sind insofern zulässig, als sie zur 
Aufrechterhaltung eines geordneten und leistungsfähigen Bankbetriebes 
notwendig sind. 
ß) Aufgaben und Geschäfte 
Aufgabe der Reichsbank ist es (§ 1 des Bankgesetzes), „den Geld 
umlauf im gesamten Reichsgebiet zu regeln, die Zah- 
lungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutz- 
barmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen". 
Die Regelung des Geldumlaufs war naturgemäß besonders 
schwierig in der Inflationszeit, als mit der fortlaufenden Geldentwertung 
die Menge der erforderlichen Umlaufsmittel sprunghaft wuchs. Die Reichs 
bank ist bemüht, dafür zu sorgen, daß genügend Umlaufsmittel in den be 
nötigten Beträgen vorhanden sind. Die Durchführung wird wesentlich er 
leichtert durch das engmaschige Netz ihrer Filialen. 
Der Regelung der Zahlungsausgleichungen dient ins 
besondere der Giro- und Abrechnungsverkehr. In der Erkenntnis, daß 
der Giroverkehr gegenüber dem Scheck die bessere bargeldlose Zahlungs 
methode sei, ging das Streben der Reichsbank dahin, den Giroverkehr in 
Deutschland auf breiter Grundlage einzuführen. Bereits in ihrem ersten 
Verwaltungsbericht sEnde 1876) konnte die Reichsbank sagen: „Das 
*) Über die Anstellung der Reichsbankbeamten gibt es gedruckte 
Bestimmungen, die auch über den Inhalt der abzulegenden Prüfungen Auskunft 
geben. Diese Drucksachen können durch das Reichsbank-Direktorium in Berlin 
kostenfrei bezogen werden. 
Ende 1936 standen im Dienst der Reichsbank: 8831 Beamte, 6397 Angestellte 
und 1074 Arbeiter und Arbeiterinnen.
	        
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