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dem Reichsbankdirektorium, sondern einer Reichsbankhauptstelle oder
Reichsbankstelle untergeordnet. Ihre Befugnisse sind beschränkt: bei einer
großen Anzahl ihrer Geschäfte müssen sie erst die Genehmigung der ihnen
Vorgesetzten Bankanstalt einholen.
Hinsichtlich der Reichsbankbeamten heißt es im § 9 des Bank
gesetzes von 1924: „Der Präsident ernennt die Beamten Z auf Vorschlag
des Direktoriums; er ordnet die Verteilung ihrer Arbeiten und Pflichten in
der Bank." Die Rechtsverhältnisse der Beamten sind durch das vom
Reichsbankdirektorium erlassene Beamtenstatut geregelt. Abweichungen
des Statuts vom Reichsbeamtenrecht sind insofern zulässig, als sie zur
Aufrechterhaltung eines geordneten und leistungsfähigen Bankbetriebes
notwendig sind.
ß) Aufgaben und Geschäfte
Aufgabe der Reichsbank ist es (§ 1 des Bankgesetzes), „den Geld
umlauf im gesamten Reichsgebiet zu regeln, die Zah-
lungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutz-
barmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen".
Die Regelung des Geldumlaufs war naturgemäß besonders
schwierig in der Inflationszeit, als mit der fortlaufenden Geldentwertung
die Menge der erforderlichen Umlaufsmittel sprunghaft wuchs. Die Reichs
bank ist bemüht, dafür zu sorgen, daß genügend Umlaufsmittel in den be
nötigten Beträgen vorhanden sind. Die Durchführung wird wesentlich er
leichtert durch das engmaschige Netz ihrer Filialen.
Der Regelung der Zahlungsausgleichungen dient ins
besondere der Giro- und Abrechnungsverkehr. In der Erkenntnis, daß
der Giroverkehr gegenüber dem Scheck die bessere bargeldlose Zahlungs
methode sei, ging das Streben der Reichsbank dahin, den Giroverkehr in
Deutschland auf breiter Grundlage einzuführen. Bereits in ihrem ersten
Verwaltungsbericht sEnde 1876) konnte die Reichsbank sagen: „Das
*) Über die Anstellung der Reichsbankbeamten gibt es gedruckte
Bestimmungen, die auch über den Inhalt der abzulegenden Prüfungen Auskunft
geben. Diese Drucksachen können durch das Reichsbank-Direktorium in Berlin
kostenfrei bezogen werden.
Ende 1936 standen im Dienst der Reichsbank: 8831 Beamte, 6397 Angestellte
und 1074 Arbeiter und Arbeiterinnen.