I. Einrichtungen des Verbandes.
A.
Schon am ersten Verbandstag wurde eine Einrichtung beschlossen,
welche sich bis auf den heutigen Tag bewahrt hat. Es ist die
Schwarzliste,
zu welcher die Mitglieder allmonatlich Beiträge an den Geschäftsführer,
welcher die Zusammenstellung, Druck und Versandt au die Mitglieder zu
versorgen hat, einzuliefern berechtigt sind. Unter gewissen Chiffcrn sind
die Namen derjenigen Schuldner aufzugeben, bei denen die Erlangung
von Zahlung auf Schwierigkeiten stößt, wie z. B. bei Konkurs, Akkord,
Wechselprotest, Klage u. s. w. — In der Chokoladen-Branche sind im
Durchschnitt die einzelnen zn gestundenden Beträge nicht groß, um so größer
aber der Kundenkreis, mit welchem der einzelne Fabrikant zu arbeiten
hat. Es ist vollständig erklärlich, daß, wenn einem lahmen Zahler von
einer Seite der Kredit entzogen wird, er sich mit seinen Aufträgen an
eine andere Firma der Branche wendet. Schenken nun die Mitglieder
der Schwarzliste die nöthige Beachtung, so sind sie in der Lage, sich vor
manchem Kreditverlust zu bewahren. Dies macht es auch verständlich,
daß sich die Einrichtung der Schwarzliste nach Ablauf von nahezu
25 Jahren erhalten hat.
B.
Noch in den Gründungsjahren 1877 faßte der Verband in Leipzig
über eine zweite ungleich wichtigere Einrichtung Beschluß und zwar über die
Vrrbandsmsrkr.
Man ging von der Ansicht aus, daß es zweckdienlich sei, wenn der
Verband, um bei dem konsumireuden Publikum, welches, wie bereits er