Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft, 111
jeder Handwerksbetrieb des Innungsfaches im Innungsbezirk angehören
muß,
Die Aufgaben der Handwerkskammern und der Innungen liegen
hauptsächlich in der Erziehung des Nachwuchses (Lehr-
lingsrollen, Überwachung der Lehrverträge, Gesellen- und Meister-
prüfung, gewerbliches Schulwesen) und in der gutachtlichen Tätigkeit
zu allen Fragen des Handwerks, Handwerkskammern und Innungen
beschäftigen sich somit mit Gesetzentwürfen und Verordnungen des
Reiches und der Länder, mit Gutachten und Anträgen an Behörden
aller Art, mit Errichtung und Förderung von Innungen, Genossen-
schaften und Fach- und Fortbildungsschulen, auch Buchführungs- und
Meisterkursen, mit Ausstellungen für das Handwerk, Berufsberatung,
Lehrstellenvermittlung, Arbeitsnachweisen, Sie fördern Unter-
stützungs- und Krankenkassen, namentlich Innungskrankenkassen,
unterhalten außergerichtliche Schiedsstellen (Güteverfahren), ernennen
gerichtliche Sachverständige, beeinflussen das Verdingungs- und Ver-
gebungswesen, errichten Steuerberatungsstellen und erörtern mündlich
und schriftlich, allgemein aufklärend, aber auch statistisch und wissen-
schaftlich die Handwerkerfragen.
Es sei erwähnt, daß das heute noch geltende Gesetz vom Jahre
1897 in absehbarer Zeit durch ein neues — die sogenannte Reichs-
handwerksordnung — abgelöst werden dürfte. Den Kernpunkt
dieses Reichsgesetzes, das als amtlicher Entwurf schon vorliegt, bildet
die sogenannte Pflichtorganisation. KErhält das Gesetz
Rechtskraft, so wird das ganze deutsche Handwerk in Pflichtinnungen
organisiert, Volkswirtschaftlich gewinnt dies Gesetz Bedeutung, weil
es den Handwerksstand als einheitlich geschlossenen Stand den
andern selbständigen Berufsarten entgegenstellt und als klar erkenn-
baren Faktor in die Volkswirtschaft eingreifen läßt.
IV, Umiang der Produktion.
Eine Statistik über die Gesamtproduktion des Handwerks oder
seinen Ertragswert gibt es bisher nicht. Gewisse Anhaltspunkte
gewinnt man daraus, daß heute etwa 10 Millionen Menschen in Deutsch-
land unmittelbar durch das Handwerk ernährt werden dürften. Hierin
eingeschlossen sind Meister, Gesellen und Lehrlinge, die Familien der
Meister und der verheirateten Gesellen. Nach neueren Ermittelungen
kann ferner angenommen werden, daß sich die Jahresproduktion des
deutschen Handwerks auf etwa ein Drittel der Gesamtproduktion des
Reiches beläuft,
Als Binnenproduzent ist das Handwerk notwendig für die lokale
Verteilung aller Güter, die nicht durch die Maschine oder den Handel