Object : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Kontrolle.

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Industriefirmen),  wo  eine  ständige  Beschäftigung  der  angestelltenKontrollbeamten
gewährleistet  ist.  Zur  Wahrung  einer  größtmöglichen  Unabhängigkeit  werden
solche  Abteilungen  durchweg  der  höchsten  Betriebsstelle,  dem  Betriebsführer,
unmittelbar  unterstellt.
Zu  beachten  ist  die  Krage  des  Kontrollraumes,  d.  h.  ob  am  Ort  der  Arbeit
oder  nach  Durchführung  der  Arbeit  in  einem  besonderen  Raum  kontrolliert  wird,
kommt  also  die  Arbeit  zur  Kontrolle  oder  die  Kontrolle  zur  Arbeit  ?  Das  hängt
naturgemäß  von  der  Art  der  zu  kontrollierenden  Aufgabe  ab  und  von  den  damit
zusammenhängenden  Transportfragen.  In  Werkstätten  sind  sowohl  Zentralkontrollen ­
  wie  Arbeitsgangkontrollen  vorhanden  (die  wiederum  als  Zwischenkontrollen,
Endkontrollen,  vollständige  oder  stichprobenhafte  Kontrollen  Vorkommen  können).
Vorteile  der  Prüfarbeit  in  besonderen  Räumen  sind  leichtere  Überwachung  der  Kontrolle, ­
  Teilbarkeit  des  Prüfungsstoffs  und  damit  eine  Möglichkeit  der  Verbilligung,
größere  Ruhe  und  Sorgfalt  und  endlich  die  Trennung  von  Beeinflussungsmöglichkeiten. ­

Wichtig  ist  die  Auswahl  der  zum  Kontrolldienst  ausersehenen  Einzelpersonen.
Neben  den  sachlichen  Eigenschaften  (Kenntnis  des  Betriebes  und  der  einzelnen
Vorgänge)  werden  persönliche  Voraussetzungen  verlangt,  wie  Ehrlichkeit,  Autorität, ­
  Feingefühl,  Zuverlässigkeit  usw.  Es  ist  dabei  zu  beachten,  daß  ein  langjähriger ­
  Betriebsangehöriger  von  seinen  alten  Arbeitsgenossen  in  der  Regel  mehr
Schwierigkeiten  bei  der  Ausübung  einer  Kontrolltätigkeit  zu  erwarten  hat,  als  ein
Neuling.  Das  schränkt  den  Kreis  der  in  Frage  kommenden  Personen  wesentlich
ein.  Man  wird  daher  zum  Kontrolldienst  solche  Personen  bevorzugen,  die  bislang
wenig  Berührung  mit  den  übrigen  Angestellten  hatten  und  auf  Grund  ihrer  höheren
sozialen  Stellung  (gute  Bezahlung)  auch  nicht  haben  werden.
Die  Kontrolle  durch  außerhalb  des  Betriebes  stehende  Personen  oder  Organe  bringt  Vorteile ­
  in  mannigfacher  Hinsicht.  Einmal  ist  die  Möglichkeit  irgendwelcher  Bindungen  mit  den
eigenen  Angestellten  (deren  Prüfung  beabsichtigt  ist)  bedeutend  geringer  als  bei  eigenen
Revisoren;  außerdem  bringen  sie  durch  ihre  Tätigkeit  in  zahlreichen  anderen  Betrieben  größere
Erfahrungen  als  jene  mit.  Ein  wichtiger  Vorteil  ist  auch,  daß  sie  nur  für  die  Dauer  der  Kontrollarbeiten ­
  beschäftigt  zu  werden  brauchen.  Einen  Nachteil  haben  externe  Kontrollpersonen
insofern,  als  ihnen  der  tiefere  Einblick  in  den  Betrieb  fehlt;  doch  läßt  sich  dieser  Mangel  durch
ihre  dauernde  Wiederverwendung  mildern.  Diese  Wiederverwendung  wird  schließlich  aus
einem  anderen  Grunde  zur  Notwendigkeit:  höchst  ungern  wird  ein  Unternehmer  fremde  Personen ­
  Einblick  in  seinen  Betrieb  tun  lassen,  und  wenn  es  schon  sein  muß,  dann  sollen  es  möglichst ­
  wenige  Personen  sein.  So  verwächst  ein  Unternehmen  mit  seinen  Revisoren  mehr  und
mehr,  indem  es  dauernd  die  gleichen  Personen  heranzieht.  Mit  der  Zeit  erhalten  diese  dann  eine
Vertrauensstellung:  ihre  Tätigkeit  geht  über  die  Kontrollen  und  Revisionen  hinaus;  sie  werden
zu  Beratern  des  Unternehmens  in  Organisations-,  Einanzierungs-,  Steuerfragen  u.  a.  m.
Von  selbständigen,  externen  Unternehmern  werden  insbesondere  folgende  Arten  der  Kontrolltätigkeit ­
  ausgeführt  (nach  Grull):  1.  die  Überwachung  kaufmännischer  Tätigkeit  (Rechnungsprüfung, ­
  Wirtschaftsprüfung)  durch  Bücherrevisoren,  Wirtschaftsprüfer,  Treuhand-  und
Revisionsgesellschaften,  Aufsichtsämter,  2.  die  Überwachung  technischer  Anlagen,  Materialien
und  Meßgeräte  durch  Materialprüfämter,  Eichämter,  Überwachungsvereine  und  sonstige
(Chemische  Laboratorien,  Physikalisch-Technische  Reichsanstalt,  Hochschulen)  und  3.  die
Bewachungstätigkeit,  die  den  Schutz  vor  äußeren  Gefahren  (Feuer,  Diebstahl  usw.)  bezweckt,
durch  Wach-  und  Schließ-  und  andere  Kontrollgesellsohaften.
4.  Die  Beurteilung.  Die  Kontrolle  soll,  wie  einleitend  gesagt  wurde,  die  Wirtschaftlichkeit ­
  des  Betriebes  aufrechterhalten  und  fördern,  indem  der  Ist-Zustand
des  Betriebes  mit  dem  Soll-Zustand  verglichen  wird  und  Fehlerquellen  ausgemerzt
werden.  Um  dieses  große  und  umfassende  Ziel  zu  erreichen,  muß,  wie  überall,
planmäßig  vorgegangen  werden.  Es  genügt  nicht,  wenn,  zufälligen  Erfordernissen
entsprechend,  hier  und  dort  im  Betrieb  Kontrollen  eingeschaltet  werden,  sondern
die  Kontrollen  müssen  im  gegenseitigen  Zusammenhang  stehen,  müssen  aufeinander ­
  abgestimmt  sein;  Überschneidungen  dürfen  nicht  vorhanden  sein  (außer
wenn  sie  beabsichtigt  sind).  Der  Kontrollplan  muß  enthalten,  was,  wie,  wie  oft,
            
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