Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Klageführer  waren  in  118  910  Fällen  die  Arbeiter,  in  6395  Fällen  die
Prinzipale.  Es  ist  hierbei  von  Interesse,  daß,  während  die  Zahl  der  klagenden
Arbeiter  bald  fällt  und  bald  steigt,  so  daß  Anfangs-  und  Endjahr  fast  die
gleiche  Löhe  zeigen  —  12  690  und  12  798  —,  die  Zahl  der  klageführenden
Anternehmer  mit  wenig  Unterbrechung  sich  nach  oben  bewegt.  Sie  beginnt
mit  559  und  endet  mit  784.  Dies  deutet  auf  eine  Zunahme  des  Vertrauens
der  Unternehmer  in  die  Anparteilichkeit  des  Gewerbegerichts.  Dabei  ist
jedoch  die  Prozentzahl  der  von  den  Anternehmern  gewonnenen  Prozesse  in
den  letzten  Jahren  eher  zurückgegangen.  In  den  vier  Jahren  von  1897  auf
1900  war  der  Durchschnitt  über  70  Prozent,  im  Jahrfünft  von  1901/02  auf
1905/07  nur  54  Prozent  ihrer  zur  Verhandlung  gelangten  Klagen.  Bei
den  Arbeitern  bewegte  sich  die  Gewinnziffer  zwischen  39,10  und  63,65  Prozent.
Daß  der  Arbeiter  leichter  den  Klageweg  beschreitet  als  der  Antemehmer,
liegt  in  der  Natur  der  Sache.  Im  ganzen  gewannen  von  den  zur  kontradiktorischen ­
  Verhandlung  gelangenden  Prozessen  die  Arbeiter  5218,  die
Anternehmer  313.
Die  anhängig  gemachten  Klagen  betrafen  nach  Angabe  der  Klageführenden ­
  folgende  Objekte,  wobei  öfter  ein  und  dieselbe  Klage  sich  um
verschiedene  Ansprüche  drehte:
Rückständige  Lohnzahlung  72  409  mal
Anzeitige  Entlassung  ohne  Kündigung  48  612  „
Widerrechtliche  Zurückbehaltung  von  Arbeitsbüchern,
Sachen  usw  6  565  „
Schadenforderung  5  535  „
Arbeitszeugnis,  Versicherungsbeiträge  3  910  „
Fortsetzung  oder  Aufhebung  des  Lohnverhältnisses  .  657  „
Wiederaufnahme  der  Arbeit  574  „
Rückzahlung  von  Kautionen  und  Lohnvorschüssen.  .  523  „
Zahlung  von  Kost-  und  Lehrgeld  .  326  „
Konventionalstrafen  151  „
Verschiedenes  andere  .  .  .  .'  13  „
Insgesamt  Klageobjekte:  139  285
Im  Durchschnitt  wurden  somit  jährlich  13  900  Forderungen  eingeklagt,
von  denen  die  große  Mehrheit  durch  Vergleich  und  ausdrücklichen  oder
stillschweigenden  Verzicht  erledigt  wurden.  Beim  Vergleich  sowie  bei  der
Erledigung  vor  Termin  spielte  selbstverständlich  häufig  der  Linweis  auf
frühere  Arteile  eine  bestinimende  Rolle,  wie  denn  die  Erkenntnisse  der
Gewerbegerichte  für  die  vor  diese  gelangenden  Streitfälle  in  ähnlicher  Weise
Rechtsnormen  schaffen,  wie  in  der  allgemeinen  Rechtsprechung  die  Erkenntnisse ­
  der  oberen  Gerichtshöfe.  Zwar  ist  kein  Gewerbegericht  gezwungen,
sich  an  die  Entscheidung  eines  anderen  Gewerbegerichts  zu  binden,  aber  im
allgemeinen  wird  auf  solche  Erkenntnisse,  die  ausdrücklich  zu  dem  Zweck
formuliert  und  begründet  wurden,  eine  Rechtsregel  festzustellen,  gern
zurückgegriffen.  Daher  sind  die  Erkenntnisse  der  Gewerbegerichte  ebenso
wie  ihre  eingeforderten  oder  freiwillig  abgegebenen  Gutachten,  die  man
mit  den  dazu  gehörigen  Begründungen  in  der  Zeitschrift  das  „Gewerbegericht" ­
  und  seit  1903  im  „Reichsarbeitsblatt"  findet,  für  die
Beurteilung  des  Geistes  dieser  Institute  ganz  besonders  geeignet.
Die  große  Zahl  der  Erkenntnisse  und  Gutachten  des  Berliner  Gewerbegerichts ­
  macht  eine  Wiedergabe  an  dieser  Stelle  unmöglich.  Daß  sie  nicht
            
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