Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Die  OrksKranKruKasse  für  Handlungsgehilfen ­
  und  -Lehrlinge  zu-  Berlin,  die  vom  hiefigen
  Magistrat  ant  25.  November  1892  gegründet  wurde
und  deren  Statuten  'am  14.  Dezember  1892  durch  den
Bezirksausschuß  die  Genehmigung  fanden,  soll  durch  einen
Beschluß  des  ObcrverwaltungSgcrichtS
werden.
Die  formalen  Bestimmungen  des  Gesetzes  bieten  für
diese  lief  einschneidende  Maßnahme,  welche  die  Interessen
der  Beiheiligten  auf  das  Empfindlichste  schädigt,  leider  eine
Handhabe.
Nach  tz.16  des  Krankenverstcherungsgesetzes  vom  10.  April
1692  dürfen  Öriskrankenkassen  nur  für  Gewerbszw'eige  und
Betriebsarten,  aber  nicht  für  bestimmte  Personenkreise
gegründet  werden.
D>ä  aber  die  Rechtsausfassung  der  betheiligten  Behörden
trotzdem  die  Gründung  unserer  Kasse  zuließ  und  die  jetzt  seit
5  Jahren  bestehende  Kasse  sich  so  gut  bewährt  hat,  finanziell
so  gut  fundirt'  ist  und  alle  anderen  Kassen  Berlins  an
Leistungen  Und  Mohlsahrtsbestrebungen  in  hohem  Maße
überragt,  ist  diese  Auflösung  ein  empfindlicher  Schaden  für
die  Handlungsgehilfen,  -Gehilfinnen  und  '-Lehrlinge  Berlins.
Die  Wohlthat  der  Krankenversicherung  wird  durch  diesen
Beschluß  eine  wesentliche  Einschränkung  erfahren.  Die
SrlbflVerWaltNNA  wird  den  Versicherungspflichtigen
genommen  und  sie  werden  den  diversen  Kassen  gewerblicher
Arbeiter,  entsprechend  dem  Betriebe,  in  welchem  sie  thätig
sind,  angegliedert  werden.
Der  durch  die  Beitrage  der  Handlungsgehilfen  rc.
geschaffene  große  Reservefonds  von  170  000
Marli  wird  unter  die  anderen  Kaffen  vertheilt  werden
und  für  die  günstigen  Bestimmungen  unseres  Statuts  treten
die  bedeutend  ungünstigeren  Statuten  anderer  Kassen  in  Kraft.
.  Während  es  der  gute  finanzielle  Stand  unserer  Kaffe
der  Leitung  gestattete,  den  Mitgliedern  in  liberalster  Weise
kleine  Heilmittel,  hohe  Krankengelder  und  eine  unnntcr.
brochenS  Unterstühungsdancr  von  52  Wochen,  vom  ersten
Tage  der  Mitglledschaft  ab.  zu  gewähren,  sind  die  übrigen
Kassen  durch  die  Bestimmungen  ihrer  Statuten  und  durch

ihren  schlechteren  Vermögensstand  hierzu  weder  in  der  Lage,
noch  werden  die  unserem  Berusskreise  ferner  stehenden
betreffenden  Verwaltungen  bei  der  großen  Zahl  ihrer  Mitglieder ­
  die  von  unserer  Kassenlcitung  stets  beobachtete  Fürsorge ­
  und  Rücksichtnahme  auf  den  Einzelnen  ausüben  können.
Die  wohlthätige  Einrichtung  der  Gewährung  von  'Landaufenthalten ­
  an  Nckonvaleszenten  wird  ganz  verschwinden
und  nur  das  statutarisch  festgesetzte  Allcrnothwcndigstc  geleistet ­
  werden  können,  während  unsere  Mitglieder  durch
den  aus  eigener  Kraft  erworbenen  guten  Vermögrnsstsnd
  ein  moralisches  Anrecht  auf
Weitergewährung  -er  Unterstützungen  im
bisherigen  Umfange  haben.
Handlungsgehilfen  und  Gehilfinnen  Berlins!
Eure  Kaffe  gewährt:
>.  Vrkttilirngrld  für  dir  Dauer  von
62  Wochen  einschließlich  dcrToiintngc  bis  zur
Höhe  von  14  Mark  nebst  freier  ilrzllichc«
Behandlung  und  Medizin.
2.  Kleine  Heilmittel  in  Gestalt  von  Wein,
Cognac,  Milch,  Brillen,  Bandagen,  künstliche
Zähne  und  Plomben.
3.  Landanfrnchalt  an  RrkronvalrsfEHfElt
  mit  Gewährung  von  ein-  bis  einundtiuhalbfachem
  Krankengeld.
Die  Krankenkaffcn,  denen  Ihr  wider  Willen  zugeführt
werden  sollt,  die  Euren  Reservefond  unter  sich  vertheilen
und  denen  Ihr  Eure  Beiträge  zahlen  müßt,  gewähren:
1.  Bedeutend  geringeres  Krankengeld  bei  einer  Unterstützungsdauer
  von  13  bis  höchstens  26  Wochen,
meist  unter  Fortfall  der  Sonntage.
2.  Kleine  Heilmittel  nur  in  sehr  geringem  Umfange.
3.  Keinen  Landaufenthalt.
Es  ist  daher  Eure  Pflicht»  Eure  Interessen
zu  wahren  und  gegen  diese  aus  einer  lückenhaften  Gesetzgebung ­
  hervorgegangene  und  nicht  im  Sinne  der  gesetzgebenden ­
  Körperschaften  liegende  Auslegung  des  -Gesetzes
durch  das  Oberverwaltnngsgericht  energischen  Protest  einzulegen. ­


Es  findet  zu  diesem  Zwecke  am
DonnrvMg.  den  8.  Juli,  Abends  9  Mhv
in  Cohii's  Festsälen,  Beuth-Straße  20,
Protest-  Versammlung
statt,'für  deren  zahlreichen  Besuch  einzutreten  Eure  Schuldigkeit  ist.
Der  Vertrauensmann  der  Berliner  DandlunMMrii  imö  --Gehilfinnen
sslöert  Kehn,  Schliemann-Strallc  1«.
Truck  von  Max  Bading.  Berlin  SW..  Bcuthstrastr  Sl

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172.  Protestflugblatt  gegen  die  Auflösung  der  Ortskrankenkasse
            
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