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wir betn einzelnen Hilfesuchenden zubilligen, gleichgültig, welcher Hilfen <
Gruppe er entstammt. Das Maß der Fürsorge wird unter Berück- Blinden,
sichtigung sozial-ethischer Gesichtspunkte und unter Mitwirkung von für Schr
Faktoren sozialer Gerechtigkeit zu bestimmen sein nach dem produk- liche Wi
tiven Wert des zu Unterstützenden für unser Wirtschafts- und Gesell- Danach
schaftsleben. Sollten aus den Kreisen der Kriegsopfer gegen diese For- lichen de
mulierung Bedenken erhoben werden, so ist dagegen einzuwenden, der Klei
daß das R. B. G. von gleichen Grundsätzen ausgeht. Weit wichtiger Beleucht
ist, daß sich diese Grundsätze in der Praxis tatsächlich bewähren. Im Bedürfn
übrigen kommt nach der jetzigen Gestaltung der Renten und Zusatz- Einzellei
renten laufende Unterstützung für Kriegsopfer kaum in Frage. Die Weisung
Kriegsopfer fallen demnach nicht unter die hier behandelten Unter- liche Gej
stützungsmaßstäbe oder doch nur in seltenen Fällen. Die
Bei Festsetzung des Bedarfs ist — wie oben schon angedeutet — Menge i
zu unterscheiden nach Haupt- oder Regelleistungen, einmaligen und für best
besonderen Leistungen. Im allgemeinen zerfallen die Leistungen in einer g<
Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Wohnung, sonstige unent- Welche 3
behrliche Bedarfsgegenstände, Pflege und Krankenhilfe. Die Auf- sozialen
Wendungen für Kleidung, Wohnung, Pflege -unb Krankenhilfe eignen März 1£
sich nicht zur Einbeziehung in einen Richtsatz. Wollten wir die Auf- Kind vo
Wendungen für Wohnung und Kleidung einbeziehen, müßte der Richt- Mann
satz ungebührlich hoch werden, und es besteht keine Gewähr, daß nicht 3,80 Mk
bei erforderlichen Beschaffungen an Kleidung und Wäsche dennoch betragen
besondere Anträge gestellt werden. Die Wohnungsmiete ist verschieden bei ist zr
hoch bei Angehörigen des Mittel- und Arbeiterstandes, sie ist geringer billigster
bei alten Leuten, die ein einzelnes Zimmer bewohnen und ist unbe- dieser Ai
deutend, wenn eine alte Person ohne eigene Wohnung bei Der- -
wandten oder Fremden gegen geringes Entgelt oder gar unentgeltlich
gegen kleine Dienstleistungen wohnt. Die Wohnungsmiete kommt
auch bei Pflegekindern und Jugendlichen kaum in Betracht. Der Auf-
wand für Kleidung und Wäsche ist bei alten Leuten, die einer Be
schäftigung nicht mehr nachgehen oder die einen bescheidenen Bestand 1800 ® ra
aus früheren Tagen erhalten haben, gering, er ist erheblich bei der 250
heranwachsenden Jugend und bei Hilfsbedürftigen, die im Erwerbs- 250
alter stehen und einer Arbeit zugeführt werden sollen. Aufwendungen 3000
für Krankenhilfe sind in der Regel nicht fortlaufend zu gewähren, sie 1500
stellen im allgemeinen zeitlich begrenzte Leistungen dar. Die Für- 125
sorgeleistung in Form von Pflege kann vorübergehender oder 250
dauernder Art sein, immer stellt sie aber eine besondere Leistung 1 Lite
dar, die nur in verhältnismäßig wenigen Fällen gewährt werden o u[at
muß. Als weitere besondere Leistungen sind Erholungskuren anzu
sehen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft 7
oder für gesundheitlich gefährdete Kinder gewährt werden, sind Bei- Nachricht'e