Full text: Die Landwirtschafts-Genossenschaften Sowjet-Rußlands

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Die neuen Landwirtschaftsgenossenschaften 
Sowjet-Rußlands 
Am 24. August 1924 feierten die landwirtschaftlichen Ge 
nossenschaften Sowjet-Rußlands den dritten Jahrestag ihrer 
Arbeit unter den Verhältnissen der neuen Wirtschaftspolitik. 
Bis zum Jahre 1921 waren sie mit den Konsumgenossenschaften 
unter Führung des „Zentrosojus" zu einem einzigen ein 
heitlichen Genossenschaftssystem verschmolzen, welches die Ver 
teilungsfunktion im Arbeiter- und Bauernstaat erfüllt hatte. Mit 
Beginn der neuen Wirtschaftspolitik standen vor beiden Ge 
nossenschaftsarten verschiedenartige Aufgaben: die Konsum 
genossenschaft soll das kapitalistische Verteilungssystem von nun 
an nach und nach ersetzen, während die landwirtschaftliche 
Genossenschaft die ganze bäuerliche Produktion organisieren soll. 
Zu Beginn der neuen Wirtschaftspolitik hat die Sowjetregie 
rung die landwirtschaftliche Genossenschaft zur selbständigen 
(autonomen) Existenz aufgefordert. Eine Reihe Dekrete (vom 
17. Mai, 10. Juni, 26. Juli 1921) legten die allgemeinen Bedingungen 
und Grundprinzipien ihrer Organisationen fest. Das Dekret des 
Allrussischen Zentralvollzugskomitees und des Rates der Volks 
kommissare vom 16. August 1921 hat in einem Gesetz*) diese 
Grundzüge noch genauer und umfassender dargelegt. Die land 
wirtschaftliche Genossenschaft und ihre systematische Förderung 
wurde „als Staatssache“ anerkannt, die landwirtschaftlichen Ge 
nossenschaften wurden ihrem Charakter nach als die sich selbst 
verwaltenden Wirtschaftsorganisationen der 
Landwirte bestimmt, mit freiwilliger Mitgliedschaft, und als 
Organisationen, welche spontan entstehen können und welchen 
jegliche Unterstützung des Staates zuteil wird. 
Um die Mitte des Jahres 1921 fingen schon 49 landwirtschaft 
liche Genossenschaftsverbände an, die landwirtschaftlichen Koope 
rationen, welche aus dem allgemeinen System mit den Konsum 
genossenschaften ausschieden, zu vereinigen. Diese Verbände 
bildeten am 20. bis 24. August 1921 durch eine Versammlung 
ihrer Bevollmächtigten den Allrussischen Verband der 
Landwirtschaftlichen Genossenschaften „Sels- 
*) Diese Dekrete sind in deutscher Sprache veröffentlicht in „Die neue 
Sowjetgesetzgebung“, Berlin 1922 (Knija-Verlag, W. 62),
	        
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