Full text : Die Landwirtschafts-Genossenschaften Sowjet-Rußlands

5

Die  neuen  Landwirtschaftsgenossenschaften
Sowjet-Rußlands
Am  24.  August  1924  feierten  die  landwirtschaftlichen  Genossenschaften ­
  Sowjet-Rußlands  den  dritten  Jahrestag  ihrer
Arbeit  unter  den  Verhältnissen  der  neuen  Wirtschaftspolitik.
Bis  zum  Jahre  1921  waren  sie  mit  den  Konsumgenossenschaften
unter  Führung  des  „Zentrosojus"  zu  einem  einzigen  einheitlichen ­
  Genossenschaftssystem  verschmolzen,  welches  die  Verteilungsfunktion ­
  im  Arbeiter-  und  Bauernstaat  erfüllt  hatte.  Mit
Beginn  der  neuen  Wirtschaftspolitik  standen  vor  beiden  Genossenschaftsarten ­
  verschiedenartige  Aufgaben:  die  Konsumgenossenschaft ­
  soll  das  kapitalistische  Verteilungssystem  von  nun
an  nach  und  nach  ersetzen,  während  die  landwirtschaftliche
Genossenschaft  die  ganze  bäuerliche  Produktion  organisieren  soll.
Zu  Beginn  der  neuen  Wirtschaftspolitik  hat  die  Sowjetregierung ­
  die  landwirtschaftliche  Genossenschaft  zur  selbständigen
(autonomen)  Existenz  aufgefordert.  Eine  Reihe  Dekrete  (vom
17.  Mai,  10.  Juni,  26.  Juli  1921)  legten  die  allgemeinen  Bedingungen
und  Grundprinzipien  ihrer  Organisationen  fest.  Das  Dekret  des
Allrussischen  Zentralvollzugskomitees  und  des  Rates  der  Volkskommissare ­
  vom  16.  August  1921  hat  in  einem  Gesetz*)  diese
Grundzüge  noch  genauer  und  umfassender  dargelegt.  Die  landwirtschaftliche ­
  Genossenschaft  und  ihre  systematische  Förderung
wurde  „als  Staatssache“  anerkannt,  die  landwirtschaftlichen  Genossenschaften ­
  wurden  ihrem  Charakter  nach  als  die  sich  selbstverwaltenden ­
  Wirtschaftsorganisationen  der
Landwirte  bestimmt,  mit  freiwilliger  Mitgliedschaft,  und  als
Organisationen,  welche  spontan  entstehen  können  und  welchen
jegliche  Unterstützung  des  Staates  zuteil  wird.
Um  die  Mitte  des  Jahres  1921  fingen  schon  49  landwirtschaftliche ­
  Genossenschaftsverbände  an,  die  landwirtschaftlichen  Kooperationen, ­
  welche  aus  dem  allgemeinen  System  mit  den  Konsumgenossenschaften ­
  ausschieden,  zu  vereinigen.  Diese  Verbände
bildeten  am  20.  bis  24.  August  1921  durch  eine  Versammlung
ihrer  Bevollmächtigten  den  Allrussischen  Verband  der
Landwirtschaftlichen  Genossenschaften  „Sels-*)
  Diese  Dekrete  sind  in  deutscher  Sprache  veröffentlicht  in  „Die  neue
Sowjetgesetzgebung“,  Berlin  1922  (Knija-Verlag,  W.  62),
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.