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Die neuen Landwirtschaftsgenossenschaften
Sowjet-Rußlands
Am 24. August 1924 feierten die landwirtschaftlichen Genossenschaften
Sowjet-Rußlands den dritten Jahrestag ihrer
Arbeit unter den Verhältnissen der neuen Wirtschaftspolitik.
Bis zum Jahre 1921 waren sie mit den Konsumgenossenschaften
unter Führung des „Zentrosojus" zu einem einzigen einheitlichen
Genossenschaftssystem verschmolzen, welches die Verteilungsfunktion
im Arbeiter- und Bauernstaat erfüllt hatte. Mit
Beginn der neuen Wirtschaftspolitik standen vor beiden Genossenschaftsarten
verschiedenartige Aufgaben: die Konsumgenossenschaft
soll das kapitalistische Verteilungssystem von nun
an nach und nach ersetzen, während die landwirtschaftliche
Genossenschaft die ganze bäuerliche Produktion organisieren soll.
Zu Beginn der neuen Wirtschaftspolitik hat die Sowjetregierung
die landwirtschaftliche Genossenschaft zur selbständigen
(autonomen) Existenz aufgefordert. Eine Reihe Dekrete (vom
17. Mai, 10. Juni, 26. Juli 1921) legten die allgemeinen Bedingungen
und Grundprinzipien ihrer Organisationen fest. Das Dekret des
Allrussischen Zentralvollzugskomitees und des Rates der Volkskommissare
vom 16. August 1921 hat in einem Gesetz*) diese
Grundzüge noch genauer und umfassender dargelegt. Die landwirtschaftliche
Genossenschaft und ihre systematische Förderung
wurde „als Staatssache“ anerkannt, die landwirtschaftlichen Genossenschaften
wurden ihrem Charakter nach als die sich selbstverwaltenden
Wirtschaftsorganisationen der
Landwirte bestimmt, mit freiwilliger Mitgliedschaft, und als
Organisationen, welche spontan entstehen können und welchen
jegliche Unterstützung des Staates zuteil wird.
Um die Mitte des Jahres 1921 fingen schon 49 landwirtschaftliche
Genossenschaftsverbände an, die landwirtschaftlichen Kooperationen,
welche aus dem allgemeinen System mit den Konsumgenossenschaften
ausschieden, zu vereinigen. Diese Verbände
bildeten am 20. bis 24. August 1921 durch eine Versammlung
ihrer Bevollmächtigten den Allrussischen Verband der
Landwirtschaftlichen Genossenschaften „Sels-*)
Diese Dekrete sind in deutscher Sprache veröffentlicht in „Die neue
Sowjetgesetzgebung“, Berlin 1922 (Knija-Verlag, W. 62),