Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

gegen  jede  nicht  nationalstaatlich  madjarische,  oder  mit  den
Madjaren  zu  sprechen  :  österreichische  «  Theorie  ».  So  klagt
Äkos  v.  Timon  im  Vorwort  zur  zweiten  Auflage  der
deutschen  Übersetzung  seines  Werkes  «  Magyar  alkotmänyes
  jogtörtenet  különös  tekintettel  a  nyugati  allamok  jogfejlödesere
  »  1  sogar  gegen  v.  Lu  sc  hin  wegen  seiner  Abhandlung ­
  «  Ungarische  Verfassungs-  und  Verwaltungsgeschichte
„der  ältern  Zeit»  im  XXXII.  Jahrgang  von  Schmoll  ers
«Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft» ­
  und  gegen  Hans  Sehr  euer,  der  sich  gleichfalls  in
beachtenswerter  Weise”  zu  Timons  Buch  geäußert  hat  2 ,
daß  nicht  alle  ihre  Ausführungen  streng  wissenschaftlichen
Wert  besitzen,  manche  vielmehr  «bloß  einer  politischen
Tendenz  dienen  »  3  «  Mit  kritikloser  Hast  oder  Gier  »  stürzen
sich  die  literarischen  Gegner  des  Grafen  Albert  Apponyi
auf  Texte,  die  sie  nicht  zu  interpretieren  verstehen  4 .  Obwohl
Franz  Deäk  in  seiner  Fehde  mit  Wenzel  Lustkandl
den  größten  Teil  der  einschlägigen  Gesetzesstellen  einer
Analyse  unterzogen  habe,  die  für  die  Auffassung  seines
Gegners  geradezu  vernichtend  gewesen  sei,  werde  die  Kontroverse ­
  dennoch  auf  diesem  Felde  weitergesponnen,  «teilweise ­
  auf  das  Vergessen  bauend,  teilweise  auf  Grund  neu
aufgefundenen,  mit  riesigem  Fleiß  gesammelten,  aber  nicht
immer  mit  gehöriger  Kritik  gesichteten  und  benutzten
Materiales.  »  Es  sei  übrigens  unnötig,  «auf  dieses  ganze
1  Ungarische  Verfassungs-  und  Rechtsgeschichte  mit  Bezug  auf
die  Rechtsentwicklung  der  westlichen'  Staaten.  Die  2.  Auflage  der
Übersetzung  ist  nach  der  3.  Auflage  des  Originals  [seither  erschien  die
4.,  wieder  erweiterte]  besorgt  von  Dr.  Felix  Schiller,  Berlin  1909.
2  Darüber  «Deutsche  Liferatürzertung  »,  jahrg.  XXXII  [1911],
Sp.  581  f.
3  v.  Timon  spricht  von  den  «österreichischen  Fachleuten  und
Nicht-Fachleuten  »  und  nennt  sie  :  Schreuer,  Tezner,  Steinacker,
Luschin  von  Ebengreuth,  es  dem  Leser  überlassend,  sich  daraus
die  zwei  Gruppen  selbst  zu  bilden.
4  Die  rechtliche  Natur  der  Beziehungen  zwischen  Österreich
und  Ungarn.  Eine  Entgegnung  von  Dr.  Albert  Grafen  Apponyi.
Erweiterter  Separatabdruck  aus  der  «  Österreichischen  Rundschau  »,
Bd.  XXVIII  [1911],  Heft  3  bis  6.
            
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