Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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der ununterbrochenen Unabhängigkeit und Selbständigkeit 
Ungarns eher odios als favorabel. 
Dem ungarischen Verfassungsrecht sind nach Ferdi- 
nandy 1 Gesetze, die einen Vertrag zwischen dem Volk 
und seinem Herrscher enthalten, nicht nur nicht fremd, 
«hanem hatärozottan ällfthatjuk, hogy alkotmayunk ily 
szerzödeseken epült fei. » Man könne vielmehr mit Ent 
schiedenheit behaupten, daß die ungarische Verfassung aus 
solchen Verträgen aufgebaut sei. Aus der beständigen 
Erneuerung eben dieser Verträge entspringe jene Wider 
standsfähigkeit, dank derer «azt a küleröre tämaszkodo 
eröszak sem volt kepes megdönteni.» Nicht einmal die 
«auf Kraft von außen sich stützende Gewalt», womit er 
den Monarchen oder die Dynastie meint, sei dank des Wider 
standes fähig gewesen, diesen Verfassungsbau umzuwerfen. 
Die Auffassung des Gesetzes als eines Vertrages zwischen 
Nation und König sei im Hinblick auf die Verfassung keines 
wegs gefährlich. Im Gegenteil, es werde dadurch die mora 
lische Verantwortlichkeit des Königs erhöht, so daß er die 
Verfassung nicht breche, sondern sie durchführe und für 
ihre Beachtung durch die andern sorge 2 . Der Vertrags 
inhalt des Gesetzes werde durch die Form nicht berührt, in 
der das Gesetz erscheine. Die Form des ungarischen Gesetzes 
ist nach Ferdinandy ein den einheitlichen Willen der 
Heiligen Krone zum Ausdruck bringendes königliches 
Dekret; a szent korona egyseges akaratät kifejezö kirälyi 
vegzemeny. 
Für diese Lehrmeinung ist natürlich auch die Prag 
matische Sanktion ein Vertrag, jedenfalls zwischen dem 
ungarischen Volk und seinem König oder der Dynastie, 
bestrittenerweise auch mit den nichtungarischen Gebieten. 
Ein infolge «gemeinsamen Übereinkommens» mit dem 
1 A kirälyi meltösäg es hatalom Magyarorszägon, S. 183. 
2 « A törvenynek oly felfogäsa tehät, hogy az szerzödes nemzet 
es kirälya között, nemhogy veszedelmes volna az alkotmänyra nezve, 
hanem meg nagyobb erkölcsi felelösseggel terheli a kirälyt, hogy azt 
wieg ne szegje, hanem vegrehajthassa s mindenki ältal megtartassa. »
	        
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