Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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selbständig  nach  seiner  Entstehung,  nach  seinem  Inhalt,
nach  seinen  Voraussetzungen.  Das  habe  Szilägyi  erklärt,
und  dem  entspreche  auch  der  G.A.  XXIV  :  1900,  durch
den  die  Eheerklärung  des  Thronfolgers  Franz  Ferdinand
inartikuliert  wurde,  und  in  welchem  besonders  hervorgehoben ­
  werde  :  «a  tronöröklesnek  az  1723.evi  I.  es  II.
t.-czikkben  foglalt  szabälyozäsa,  ugy  keletkezese,  mint
feltetelei  es  tartalmära  nezve  teljesen  önällo.  »  [Die  in  den
Gesetzartikeln  I  und  II  vom  Jahre  1723  enthaltene  Regelung ­
  der  Thronfolgeordnung  ist  sowohl  ihrem  Ursprünge
wie  auch  ihren  Bedingungen  und  ihrem  Inhalte  nach  völlig
selbständig.]  Es  ist  anzunehmen,  daß  künftig  die  historisch
ganz  unrichtige  Behauptung,  «  der  kostbare  Zusatz»  1  des
G.A.  XXIV  :  1900  in  der  madjarischen  Literatur  immer
wieder  als  unwiderrufliches  Verdikt  von  ausschlaggebender
Bedeutung  zitiert  werden  wird.
Sieht  man  in  der  «  ungarischen  »  Pragmatischen  Sanktion ­
  und  im  ungarischen  Gesetzartikel  XII  des  Jahres  1867,
von  dem  Tezner  2  sehr  mit  Recht  sagt,  daß  er  sich  geradezu
als  Vollzugsgesetz  zur  Pragmatischen  Sanktion  gibt,  nichts
anderes  als  ungarische  Gesetze,  an  denen  die  nichtungarischen ­
  Länder  weder  als  Mitkontrahenten  noch  als  Mitkonstituenten ­
  berufen  sind,  so  müßte  man  die  uneingeschränkte ­
  Abänderbarkeit  der  «ungarischen  »  Pragmatischen
Sanktion  akzeptieren.  Tezner 3  hat  jüngst  darauf  hingewiesen, ­
  wie  sehr  diese  Frage  auch  von  praktischem  Interesse ­
  ist.  Wenn  die  nichtungarischen  Länder  nicht  zur
Mitbestimmung  berufen  sind,  so  könnte  umso  leichter  bei
jedem  Krönungsfall  mit  Berufung  auf  die  Pragmatische
Sanktion  und  die  ihr  durch  den  Gesetzartikel  XII  des
Jahres  1867  beigelegte  Bedeutung  die  Frage  aufgeworfen
und  beantwortet  werden,  ob  der  Zweck  der  Union  durch
1  So  Felix  Schiller,  Die  Ehe  Ferdinand  Burgs  und  das  ungarische ­
  Staatsrecht,  im  «Pester  Lloyd»,  Jahrg.  LVIII  [1911],
28.  November.
2  Die  Wandlungen  der  österreichisch-ungarischen  Reichsidee,
Ihr  Inhalt  und  ihre  politische  Notwendigkeit,  Wien  1905,  S.  82.
3  Res  Hungaricae,  S.  482  ff.
            
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