Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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«Le comte Apponyi contre Tezner et son ecole » 1 und 
« Das ungarische Verfassungsrecht und die Theorien Tezners 
und Turbas» 2 zum Teil ausdrücklich, zum Teil implizite, 
daß bei Erörterung dieser Probleme nicht nur die « zünf 
tigen Gelehrten» der ungarischen staatsrechtlichen Lite 
ratur, sondern sogar die führenden Staatsmänner des 
ungarischen Staates frei von jedem politischen Neben 
geschmack, in der Rüstung der staatsrechtlichen Wissen 
schaft ins Feld ziehen. Dagegen ist es nach der im Tone 
wissenschaftlichster Entrüstung anhebenden Verdächtigung, 
die Graf Julius Andrässy der Jüngere gegen die 
österreichischen «Schriftsteller» ausspricht, nicht ein 
staatsrechtliches und historisches Interesse, sondern ein 
politischer Zweck, der diese leitet. So in seinem drei 
bändigen Werk «A magyar ällam fönmaradäsänak es alkot- 
mänyos szabadsägänak okai» 3 [Die Ursachen des Fort 
bestandes und der konstitutionellen Freiheit des ungari 
schen Staates]. Die in der « Ungarischen Rundschau » 4 
erschienene Abhandlung «JLJngarns rechtliche Selbständigkeit 
von 1526 bisdesselben Verfassers ist zwar eine Über 
setzung des elften Kapitels seines dritten Bandes, allein trotz 
dieser, leider nur ausnahmsweise und leider nur bruchstücks- 
oder probeweise vorkommenden deutschen Ausgabe einer 
madj arischen Publikation bleibt für den tiefer grabenden 
Arbeiter auf diesem Felde schon aus allgemein wissenschaft 
lichen Grundsätzen die Pflicht bestehen, auch das in der 
Muttersprache des Autors veröffentlichte Original zu 
lesen, in vollem Zusammenhänge der Darstellung. Im be 
sonderen ist auf die Abweichungen aufmerksam zu machen, 
1 In der « Revue de Hongrie », herausgegeben von der «Societe 
litteraire franfaise de Budapest», Jahrg. V [1912], Bd. IX, S. 30-44. 
2 In der von Gustav Heinrich, dem Generalsekretär der 
ung. Akademie der Wissenschaften, unter Mitwirkung von Viktor 
Concha, Josef Hampel, Ludwig von Thallöczy herausgege 
benen Vierteljahresschrift «Ungarische Rundschau für historische 
und soziale Wissenschaften», Jahrgang I [1912], S. 713-730. 
3 Budapest 1901-1911, Bd. III, S. 413 f. 
4 Jahrg. I, S. 229-297.
	        
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