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daß der Präsident vorbehaltlich der Zustim
mung des Senats und des Repräsentanten
hauses zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes
vom 24. Juli 1897 Verträge abschließen konnte, in
denen er 20°/ 0 Zollnachlaß auf bestimmte Artikel
gewährte, verschiedene Produkte auf die Freiliste
setzte usw. (Sektion IV.)
Diese Möglichkeit, ohnehin durch das Erfordernis
der Zustimmung auch des Repräsentantenhauses zu
den betreffenden Verträgen erschwert, ist jetzt, da
wir ins Jahr 1905 eingetreten sind, eigentlich ent
fallen. Dessenungeachtet könnten wir mit der Union
zu einem größeren Tarifvertrag kommen; denn
die gedachte Bestimmung des Dingleytarifgesetzes
wird von Kennern des amerikanischen Staatsrechts
als nicht bindend erachtet, vielmehr nur als
Direktive angesehen. Vermutlich war die Be
stimmung als Pressionsmittel gedacht, um andere
Länder zu einem baldigen Abschluß von Verträgen
zu veranlassen. Der Präsident und der-Senat könnten,
so wird von amerikanischen Rechtslehrern ausge
führt, jederzeit Verträge schließen; ihre Vollmacht
sei in dieser Hinsicht durch keinen Termin be
grenzbar. Tatsächlich hat man auch im Jahre 1903,
sechs Jahre nach dem Inkrafttreten des Tarifge-
setzes, noch einen Tarifvertrag mit Kuba auf der
Basis von Sektion IV abgeschlossen.
Die andere für uns noch praktische Möglich
keit ist die, daß der Präsident, ohne die gesetz
gebenden Körperschaften zu befragen, auf alko
holische Getränke und auf Kunstwerke einen
Zollnachlaß gewährt. Auf dieser Grundlage be
ruht unser Abkommen vom 10. Juli 1900.
Ist Aussicht vorhanden, daß ein größerer Tarif
vertrag mit der Union zustande kommt? Nachdem
die Reziprozitätsabkommen mit Frankreich, Argen
tinien, Ecuador und den westindischen Besitzungen
Englands und Dänemarks aus den Jahren 1899 und
1900, denen bis zu einem gewissen Grade im
Dingleytarifgesetz von vornherein der Weg ge
ebnet war, nicht ratifiziert worden sind, kann
deutscherseits jetzt kaum auf das Zustandekommen
eines größeren Tarifvertrages gerechnet werden.
Die letzten Wahlen sind stark republikanisch aus
gefallen; sie brachten der hochschutzzöllnerischen
Partei eine Majorität von IOO Stimmen im Re
präsentantenhause. Der Senat ist republikanisch,
die Exekutive republikanisch, — die protektio
nistische Richtung bei allen drei in Betracht
kommenden Organen der Gesetzgebung so ent
schieden ausgeprägt, daß wir uns nicht wohl in der
Annahme wiegen können, ohne starken, der Union
fühlbaren Druck einen größeren Tarifvertrag
mit ihr zustande zu bringen, der eine Zollermäßi
gung für jene Produkte brächte, auf die es uns
in allererster Linie ankommt: auf die Erzeug-