Full text: Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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und eine ebenso große für Häute und Wolle 
gebracht hätte, wurden nicht ratifiziert.*) 
Wären sie aber etwa am l. Oktober 19QO 
ratifiziert worden, so hätte sich folgende Kon 
stellation ergeben: 
t. Frankreich, Portugal, Italien und 
Deutschland wären zwar im Genüsse der ameri 
kanischen Zollreduktionen auf Wein, Branntwein 
und Kunst gegenstände gewesen; ihrZucker aber 
wäre zu den Sätzen des Generaltarifes verzollt 
worden, wogegen der von den westindischen Inseln 
einen Zollnachlaß von I2 1 / a % genossen hätte. 
Auch der Zucker Deutschlands wäre unter den 
Generaltarif gefallen und ebenso die deutschen 
H äute und Felle (hier hätte hinwieder Argen 
tinien z. T. 20°jo Zollnachlaß gehabt), desselben 
Deutschland, das den Amerikanern de facto 
seinen ganzen Konventionaltarif einge 
räumt hatte. 
2. Der Zucker der englischen Besitzungen 
in Westindien hätte auf Grund der Juli-Verträge 
des Jahres 1899 einer Zollreduktion von 12 1 /a% 
sich erfreut; der argentinische aber auf Grund 
des Abkommens vom 10. Juli 1899 einer Zoll 
reduktion von 20 0 / o . Die Union hatte in Ver 
trägen, die sie zur selben Zeit abschloß, den ver 
schiedenen Ländern verschiedene Zollsätze 
für ein und dasselbe Produkt gemacht. 
Keines der erwähnten Abkommen der Union 
auf grund der Sektion IV des Dingleytarifgesetzes 
brachte die Vereinbarung der vollen Meistbe 
günstigung, sondern immer eine Modifikation 
derselben. Ja, die Union enthielt dem Vertrags 
partner die Meistbegünstigung selbst bezüglich 
der im Vertrage benannten Artikel vor, 
während sie für ihren Teil durchaus nicht ge 
neigt war, darauf zu verzichten. 
Im Vertrag mit Großbritannien (bezüglich 
Barbados) z. B. hieß es: 
The following articles the product of the soil or 
industry of Barbados imported into the United States 
shall be admitted at a reduction of twelve and one- 
half percentum of the rates of duty thereon as provided 
by the tariff act of the United States approved 
July 24, 1897 viz: 
Ca ne sugars and molasses, fruit fresh; 
vegetables fresh; asphalt or manjack. 
Dann werden die Vorteile der Union fest 
gelegt und daran die Bemerkung geknüpft: 
It is further agreed that should said colony con- 
cede to any country upon the products of its soil or 
*) Auch mit den dänischen Besitzungen in West 
indien, der Dominikanischen Republik, Nicaragua und 
Ecuador wurden Abkommen geschlossen, aber nicht ratifiziert. 
Der Text dieser Vereinbarungen ist unseres Wissens nicht ver 
öffentlicht worden.
	        
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