18
und eine ebenso große für Häute und Wolle
gebracht hätte, wurden nicht ratifiziert.*)
Wären sie aber etwa am l. Oktober 19QO
ratifiziert worden, so hätte sich folgende Kon
stellation ergeben:
t. Frankreich, Portugal, Italien und
Deutschland wären zwar im Genüsse der ameri
kanischen Zollreduktionen auf Wein, Branntwein
und Kunst gegenstände gewesen; ihrZucker aber
wäre zu den Sätzen des Generaltarifes verzollt
worden, wogegen der von den westindischen Inseln
einen Zollnachlaß von I2 1 / a % genossen hätte.
Auch der Zucker Deutschlands wäre unter den
Generaltarif gefallen und ebenso die deutschen
H äute und Felle (hier hätte hinwieder Argen
tinien z. T. 20°jo Zollnachlaß gehabt), desselben
Deutschland, das den Amerikanern de facto
seinen ganzen Konventionaltarif einge
räumt hatte.
2. Der Zucker der englischen Besitzungen
in Westindien hätte auf Grund der Juli-Verträge
des Jahres 1899 einer Zollreduktion von 12 1 /a%
sich erfreut; der argentinische aber auf Grund
des Abkommens vom 10. Juli 1899 einer Zoll
reduktion von 20 0 / o . Die Union hatte in Ver
trägen, die sie zur selben Zeit abschloß, den ver
schiedenen Ländern verschiedene Zollsätze
für ein und dasselbe Produkt gemacht.
Keines der erwähnten Abkommen der Union
auf grund der Sektion IV des Dingleytarifgesetzes
brachte die Vereinbarung der vollen Meistbe
günstigung, sondern immer eine Modifikation
derselben. Ja, die Union enthielt dem Vertrags
partner die Meistbegünstigung selbst bezüglich
der im Vertrage benannten Artikel vor,
während sie für ihren Teil durchaus nicht ge
neigt war, darauf zu verzichten.
Im Vertrag mit Großbritannien (bezüglich
Barbados) z. B. hieß es:
The following articles the product of the soil or
industry of Barbados imported into the United States
shall be admitted at a reduction of twelve and one-
half percentum of the rates of duty thereon as provided
by the tariff act of the United States approved
July 24, 1897 viz:
Ca ne sugars and molasses, fruit fresh;
vegetables fresh; asphalt or manjack.
Dann werden die Vorteile der Union fest
gelegt und daran die Bemerkung geknüpft:
It is further agreed that should said colony con-
cede to any country upon the products of its soil or
*) Auch mit den dänischen Besitzungen in West
indien, der Dominikanischen Republik, Nicaragua und
Ecuador wurden Abkommen geschlossen, aber nicht ratifiziert.
Der Text dieser Vereinbarungen ist unseres Wissens nicht ver
öffentlicht worden.