Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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und  eine  ebenso  große  für  Häute  und  Wolle
gebracht  hätte,  wurden  nicht  ratifiziert.*)
Wären  sie  aber  etwa  am  l.  Oktober  19QO
ratifiziert  worden,  so  hätte  sich  folgende  Konstellation ­
  ergeben:
t.  Frankreich,  Portugal,  Italien  und
Deutschland  wären  zwar  im  Genüsse  der  amerikanischen ­
  Zollreduktionen  auf  Wein,  Branntwein
und  Kunst  gegenstände  gewesen;  ihrZucker  aber
wäre  zu  den  Sätzen  des  Generaltarifes  verzollt
worden,  wogegen  der  von  den  westindischen  Inseln
einen  Zollnachlaß  von  I2 1 / a %  genossen  hätte.
Auch  der  Zucker  Deutschlands  wäre  unter  den
Generaltarif  gefallen  und  ebenso  die  deutschen
H  äute  und  Felle  (hier  hätte  hinwieder  Argentinien ­
  z.  T.  20°jo  Zollnachlaß  gehabt),  desselben
Deutschland,  das  den  Amerikanern  de  facto
seinen  ganzen  Konventionaltarif  eingeräumt ­
  hatte.
2.  Der  Zucker  der  englischen  Besitzungen
in  Westindien  hätte  auf  Grund  der  Juli-Verträge
des  Jahres  1899  einer  Zollreduktion  von  12 1 /a%
sich  erfreut;  der  argentinische  aber  auf  Grund
des  Abkommens  vom  10.  Juli  1899  einer  Zollreduktion ­
  von  20  0 / o .  Die  Union  hatte  in  Verträgen, ­
  die  sie  zur  selben  Zeit  abschloß,  den  verschiedenen ­
  Ländern  verschiedene  Zollsätze
für  ein  und  dasselbe  Produkt  gemacht.
Keines  der  erwähnten  Abkommen  der  Union
auf  grund  der  Sektion  IV  des  Dingleytarifgesetzes
brachte  die  Vereinbarung  der  vollen  Meistbegünstigung, ­
  sondern  immer  eine  Modifikation
derselben.  Ja,  die  Union  enthielt  dem  Vertragspartner ­
  die  Meistbegünstigung  selbst  bezüglich
der  im  Vertrage  benannten  Artikel  vor,
während  sie  für  ihren  Teil  durchaus  nicht  geneigt ­
  war,  darauf  zu  verzichten.
Im  Vertrag  mit  Großbritannien  (bezüglich
Barbados)  z.  B.  hieß  es:
The  following  articles  the  product  of  the  soil  or
industry  of  Barbados  imported  into  the  United  States
shall  be  admitted  at  a  reduction  of  twelve  and  onehalf
  percentum  of  the  rates  of  duty  thereon  as  provided
by  the  tariff  act  of  the  United  States  approved
July  24,  1897  viz:
Ca  ne  sugars  and  molasses,  fruit  fresh;
vegetables  fresh;  asphalt  or  manjack.
Dann  werden  die  Vorteile  der  Union  festgelegt ­
  und  daran  die  Bemerkung  geknüpft:
It  is  further  agreed  that  should  said  colony  concede
  to  any  country  upon  the  products  of  its  soil  or

*)  Auch  mit  den  dänischen  Besitzungen  in  Westindien, ­
  der  Dominikanischen  Republik,  Nicaragua  und
Ecuador  wurden  Abkommen  geschlossen,  aber  nicht  ratifiziert.
Der  Text  dieser  Vereinbarungen  ist  unseres  Wissens  nicht  veröffentlicht ­
  worden.
            
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