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Größere und wertvollere Konzessionen seitens
der Union zu erlangen, dazu werden wir es
angesichts der Lage der Gesetzgebung und angesichts
der Parteikonstellation im Kongreß kaum
bringen.
Was kann, was darf Deutschland der
Union dafür geben?
Man wird am besten tun, sich bei dem Ausmaße
der Konzessionen daran zu halten, was
andere Länder der Union für die Tarifkonzessionen
auf Wein etc. geben; vor allem was
Frankreich, dessen Verhältnisse in den in Betracht
kommenden Punkten mit den unseren am
meisten Verwandtschaft aufweisen, der Union
konzediert hat. Frankreich sicherte der Union
den Genuß seines Minimaltarifes zu für
Francs
für 100 kg
Büchsenfleisch
15 —
20,—*)
Früchte, frisch, Zitronen, Orangen, Cedra-Früchte
und deren Abarten
5,—
8,—
Mandarinen
10,—
15 —
Gewöhnliche Tafeltrauben
8,—
1 2,—
Äpfel und Birnen für die Tafel
2,—
3 —
Desgl. für Obstweinfabrikation
i,5°
2,—
Andere Früchte mit Ausnahme von Treibhau
strauben
3,—
5
Getrocknete Apfel und Birnen für die Tafel
IO,
15,—
Desgl. für Obstweinfabrikation
4,—
6,—
Pflaumen
Andere Früchte
5>—
15,—
Gewöhnliches Holz in Stämmen
0,65
I,
Desgl. gesägt oder behauen, 80 mm oder
stärker
1,5°
Desgl. behauen oder gesägt, über 35—80 mm
Stärke
1 , 2 5
1 ,75
Desgl. gesägt, 35 mm oder weniger dick.
1-75
2,50
Pflaster-Holzblöcke
t.75
2,5°
Dauben
0,75
Hopfen
30,—
45 —
Zerquetschte oder zerschnittene und getrocknete
Äpfel und Birnen
1,50
2,—
Verarbeitetes und zugerichtetes Schweinefleisch
5°—
Schweineschmalz und Schweineschmalzgemische
25.—
40,—
Das Maß der Konzessionen Frankreichs an
die Union wird im Allgemeinen für uns vorbildlich
sein dürfen. Dabei ist aber doch folgendes
zu beachten:
Frankreich hat an den amerikanischen Zollermäßigungen
auf Wein, Branntwein und Weinstein
ein größeres Interesse als Deutschland. In
Wiederholung einiger bereits früher gemachten Angaben
und in weiterer Ausführung derselben geben
wir folgende Tabellen:
*) Die in dieser Rubrik gegebenen Ziffern bedeuten die
Sätze des französischen Maximaltarifes.