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fuhr in die Union erkauften wir aber damit,
daß wir der Union unsern ganzen Konven
tionaltarifgaben; eine Begünstigung für 6°j 0
seiner Einfuhr in die Union erkaufte Frank
reich damit, daß es der Union einen ganz
kleinen Ausschnitt seines Minimaltarifes ge
währte.
Deutschland gab der Union seine sämt
lichen Ermäßigungen der Getreidezölle;
Frankreich nicht einen Cent Zollnachlaß
für Ackerbauprodukte.
Wir brauchten aber der Union aus Gründen
der von dieser in ihrer Handelspolitik immer und
immer wieder proklamierten Equity and Reci-
procity nur ein Viertel der Konzessionen zu ge
währen, die Frankreich bietet.
Trifft unsere Voraussetzung, daß nur ein Pro
visorium auf der Basis von Sect. III des Dingley-
tarifes zustande kommt, zu, so erhebt sich die
weitere Frage: Welche Artikel könnten deutscher
seits für Konzessionen an die Union in Betracht
kommen?
Entwerfen wir an der Hand der der Union
von Frankreich gewährten Konzessionen ein
Schema der möglicherweise deutscherseits zu
machenden Konzessionen!
i. Bau- und Nutzholz, roh.
Wir bezogen hierin aus der Union:
im Jahre
hart
weich
dz
| 1000 M.
dz
J 1000 M.
1899
245 850
983
1900
198 322
575
1901
64191
321
59 237
136
1902
164 980
1 650
IOO 543
503
1903
114 298
i 143
93 336
933
Im Durchschnitt der Jahre 1899—1903 macht
das rund 208000 dz im Werte von 1268000 M.
aus.
Im neuen deutschen General- und Konven
tionaltarif sind als Zölle vorgesehen:
Bau- und Nutzholz, unbearbeitet
General
Konventional
M.
M.
hart
weich
0,20
0,12
Die 208 IOO dz unbearbeitetes Holz, die wir
aus den Vereinigten Staaten jährlich während
1899—1903 bezogen haben, hätten also Zoll zu
zahlen nach dem neuen
Generaltarif .... 41 600 M.
Konventionaltarif 24 960 M.
Vergünstigung 16 640 M.