Full text: Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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fuhr in die Union erkauften wir aber damit, 
daß wir der Union unsern ganzen Konven 
tionaltarifgaben; eine Begünstigung für 6°j 0 
seiner Einfuhr in die Union erkaufte Frank 
reich damit, daß es der Union einen ganz 
kleinen Ausschnitt seines Minimaltarifes ge 
währte. 
Deutschland gab der Union seine sämt 
lichen Ermäßigungen der Getreidezölle; 
Frankreich nicht einen Cent Zollnachlaß 
für Ackerbauprodukte. 
Wir brauchten aber der Union aus Gründen 
der von dieser in ihrer Handelspolitik immer und 
immer wieder proklamierten Equity and Reci- 
procity nur ein Viertel der Konzessionen zu ge 
währen, die Frankreich bietet. 
Trifft unsere Voraussetzung, daß nur ein Pro 
visorium auf der Basis von Sect. III des Dingley- 
tarifes zustande kommt, zu, so erhebt sich die 
weitere Frage: Welche Artikel könnten deutscher 
seits für Konzessionen an die Union in Betracht 
kommen? 
Entwerfen wir an der Hand der der Union 
von Frankreich gewährten Konzessionen ein 
Schema der möglicherweise deutscherseits zu 
machenden Konzessionen! 
i. Bau- und Nutzholz, roh. 
Wir bezogen hierin aus der Union: 
im Jahre 
hart 
weich 
dz 
| 1000 M. 
dz 
J 1000 M. 
1899 
245 850 
983 
1900 
198 322 
575 
1901 
64191 
321 
59 237 
136 
1902 
164 980 
1 650 
IOO 543 
503 
1903 
114 298 
i 143 
93 336 
933 
Im Durchschnitt der Jahre 1899—1903 macht 
das rund 208000 dz im Werte von 1268000 M. 
aus. 
Im neuen deutschen General- und Konven 
tionaltarif sind als Zölle vorgesehen: 
Bau- und Nutzholz, unbearbeitet 
General 
Konventional 
M. 
M. 
hart 
weich 
0,20 
0,12 
Die 208 IOO dz unbearbeitetes Holz, die wir 
aus den Vereinigten Staaten jährlich während 
1899—1903 bezogen haben, hätten also Zoll zu 
zahlen nach dem neuen 
Generaltarif .... 41 600 M. 
Konventionaltarif 24 960 M. 
Vergünstigung 16 640 M.
	        
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