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seinen Konventionaltarif —, auch nicht in Holland
— dort ist der Unterschied zwischen General- und
Konventionaltarif gleich null —•, sowie in Deutsch
land und in Österreich-Ungarn. Stellen sich
diese beiden Länder der Union gegenüber eben
falls auf den Boden eines kritischen do ut des,
wenden sie im Falle eines ungenügenden Ent
gegenkommens seitens der Union ebenfalls auf
einen Teil der Provenienzen dieses Landes den
Generaltarif an, dann sieht sich die Union,
soweit nach der Natur der Tarife der einzelnen
Länder dies möglich ist, einer fast allgemeinen
Differenzierung in Europa gegenüber. 1 ) Viel
leicht geht dann doch der amerikanische Senat
in sich und willigt in absehbarer Zeit in eine
Reform des Tarifes und in die Ratifikation von
umfangreicheren Reziprozitätsverträgen.
Selbst Kreise, die in keiner Hinsicht als
amerikafeindlich gelten, welche als Vertreter des
Freihandels zu charakterisieren sind, treten ganz
entschieden dafür ein, daß wir der Union gegen
über andere handelspolitische Pfade einschlagen
müßten als bisher, um einen Erfolg zu erzielen.
Die Handelskammer von Hamburg (Jahresbericht
für 1901, Seite 9) gibt der Hoffnung Ausdruck,
»daß das auf beiden Seiten gleich lebhafte Interesse an
der Erhaltung und Ausdehnung des gegenseitigen Warenaus
tausches zum Abschlüsse eines beiden Teilen günstigen Handels
vertrages führen wird. Allerdings werden die Amerikaner nicht
beanspruchen dürfen, daß Deutschland ihre Waren gegen
niedrige Zölle einlasse, während sie unseren gleichartigen
von den ihrigen scharf konkurrenzierten Waren durch annähernd
prohibitive Zölle den Eingang versperren.«
Es könnte eigentlich genügen, für dieStimmung
der deutschen Kaufmannschaft diese Äußerung der
offiziellen Handelsvertretung jenes Platzes anzu
führen, welcher wohl die meisten Interessen an
der Regelung unserer Handelsbeziehungen zur
Union hat. Wir wollen aber dieses gewiß ein
wandsfreie Zeugnis noch verstärken durch die
Äußerung der Handelskammer zu Frankfurt a. M.,
welche in ihrer Denkschrift über die Neuregelung
unserer Handelsbeziehungen zur Union sagt,
»daß man nicht wieder wegen geringfügiger Konzessionen
die gesamten .Sätze unseres Vertragstarifes zugestehen solle,
.... daß man mit Rücksicht auf die bereits gemachten Er
fahrungen mit Amerika nur die bedingte Meistbegünstigung
vereinbaren dürfe.«
Die Handelskammer zu Mannheim hat in
ihrer Denkschrift an das Großherzoglich Badische
Ministerium des Innern vom 1. Mai d. J. u. a.
Folgendes ausgeführt:
') »According to our own theory, Germany would be
justified in refusing to us the concessions made under the new
reciprocity treaties In fact, the much discussed central
european alliance against the United States seems to be already
in progress, not by means of what might be called a tariff
»trust«, as at first suggested, but ratlier by the more up-to-date
policy of »harmony of interests«.« (Yale Review May, 1905.)