Full text: Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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seinen Konventionaltarif —, auch nicht in Holland 
— dort ist der Unterschied zwischen General- und 
Konventionaltarif gleich null —•, sowie in Deutsch 
land und in Österreich-Ungarn. Stellen sich 
diese beiden Länder der Union gegenüber eben 
falls auf den Boden eines kritischen do ut des, 
wenden sie im Falle eines ungenügenden Ent 
gegenkommens seitens der Union ebenfalls auf 
einen Teil der Provenienzen dieses Landes den 
Generaltarif an, dann sieht sich die Union, 
soweit nach der Natur der Tarife der einzelnen 
Länder dies möglich ist, einer fast allgemeinen 
Differenzierung in Europa gegenüber. 1 ) Viel 
leicht geht dann doch der amerikanische Senat 
in sich und willigt in absehbarer Zeit in eine 
Reform des Tarifes und in die Ratifikation von 
umfangreicheren Reziprozitätsverträgen. 
Selbst Kreise, die in keiner Hinsicht als 
amerikafeindlich gelten, welche als Vertreter des 
Freihandels zu charakterisieren sind, treten ganz 
entschieden dafür ein, daß wir der Union gegen 
über andere handelspolitische Pfade einschlagen 
müßten als bisher, um einen Erfolg zu erzielen. 
Die Handelskammer von Hamburg (Jahresbericht 
für 1901, Seite 9) gibt der Hoffnung Ausdruck, 
»daß das auf beiden Seiten gleich lebhafte Interesse an 
der Erhaltung und Ausdehnung des gegenseitigen Warenaus 
tausches zum Abschlüsse eines beiden Teilen günstigen Handels 
vertrages führen wird. Allerdings werden die Amerikaner nicht 
beanspruchen dürfen, daß Deutschland ihre Waren gegen 
niedrige Zölle einlasse, während sie unseren gleichartigen 
von den ihrigen scharf konkurrenzierten Waren durch annähernd 
prohibitive Zölle den Eingang versperren.« 
Es könnte eigentlich genügen, für dieStimmung 
der deutschen Kaufmannschaft diese Äußerung der 
offiziellen Handelsvertretung jenes Platzes anzu 
führen, welcher wohl die meisten Interessen an 
der Regelung unserer Handelsbeziehungen zur 
Union hat. Wir wollen aber dieses gewiß ein 
wandsfreie Zeugnis noch verstärken durch die 
Äußerung der Handelskammer zu Frankfurt a. M., 
welche in ihrer Denkschrift über die Neuregelung 
unserer Handelsbeziehungen zur Union sagt, 
»daß man nicht wieder wegen geringfügiger Konzessionen 
die gesamten .Sätze unseres Vertragstarifes zugestehen solle, 
.... daß man mit Rücksicht auf die bereits gemachten Er 
fahrungen mit Amerika nur die bedingte Meistbegünstigung 
vereinbaren dürfe.« 
Die Handelskammer zu Mannheim hat in 
ihrer Denkschrift an das Großherzoglich Badische 
Ministerium des Innern vom 1. Mai d. J. u. a. 
Folgendes ausgeführt: 
') »According to our own theory, Germany would be 
justified in refusing to us the concessions made under the new 
reciprocity treaties In fact, the much discussed central 
european alliance against the United States seems to be already 
in progress, not by means of what might be called a tariff 
»trust«, as at first suggested, but ratlier by the more up-to-date 
policy of »harmony of interests«.« (Yale Review May, 1905.)
	        
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