Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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seinen  Konventionaltarif  —,  auch  nicht  in  Holland
—  dort  ist  der  Unterschied  zwischen  General-  und
Konventionaltarif  gleich  null  —•,  sowie  in  Deutschland ­
  und  in  Österreich-Ungarn.  Stellen  sich
diese  beiden  Länder  der  Union  gegenüber  ebenfalls ­
  auf  den  Boden  eines  kritischen  do  ut  des,
wenden  sie  im  Falle  eines  ungenügenden  Entgegenkommens ­
  seitens  der  Union  ebenfalls  auf
einen  Teil  der  Provenienzen  dieses  Landes  den
Generaltarif  an,  dann  sieht  sich  die  Union,
soweit  nach  der  Natur  der  Tarife  der  einzelnen
Länder  dies  möglich  ist,  einer  fast  allgemeinen
Differenzierung  in  Europa  gegenüber. 1 )  Vielleicht ­
  geht  dann  doch  der  amerikanische  Senat
in  sich  und  willigt  in  absehbarer  Zeit  in  eine
Reform  des  Tarifes  und  in  die  Ratifikation  von
umfangreicheren  Reziprozitätsverträgen.
Selbst  Kreise,  die  in  keiner  Hinsicht  als
amerikafeindlich  gelten,  welche  als  Vertreter  des
Freihandels  zu  charakterisieren  sind,  treten  ganz
entschieden  dafür  ein,  daß  wir  der  Union  gegenüber ­
  andere  handelspolitische  Pfade  einschlagen
müßten  als  bisher,  um  einen  Erfolg  zu  erzielen.
Die  Handelskammer  von  Hamburg  (Jahresbericht
für  1901,  Seite  9)  gibt  der  Hoffnung  Ausdruck,
»daß  das  auf  beiden  Seiten  gleich  lebhafte  Interesse  an
der  Erhaltung  und  Ausdehnung  des  gegenseitigen  Warenaustausches ­
  zum  Abschlüsse  eines  beiden  Teilen  günstigen  Handelsvertrages ­
  führen  wird.  Allerdings  werden  die  Amerikaner  nicht
beanspruchen  dürfen,  daß  Deutschland  ihre  Waren  gegen
niedrige  Zölle  einlasse,  während  sie  unseren  gleichartigen
von  den  ihrigen  scharf  konkurrenzierten  Waren  durch  annähernd
prohibitive  Zölle  den  Eingang  versperren.«
Es  könnte  eigentlich  genügen,  für  dieStimmung
der  deutschen  Kaufmannschaft  diese  Äußerung  der
offiziellen  Handelsvertretung  jenes  Platzes  anzuführen, ­
  welcher  wohl  die  meisten  Interessen  an
der  Regelung  unserer  Handelsbeziehungen  zur
Union  hat.  Wir  wollen  aber  dieses  gewiß  einwandsfreie ­
  Zeugnis  noch  verstärken  durch  die
Äußerung  der  Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  M.,
welche  in  ihrer  Denkschrift  über  die  Neuregelung
unserer  Handelsbeziehungen  zur  Union  sagt,
»daß  man  nicht  wieder  wegen  geringfügiger  Konzessionen
die  gesamten  .Sätze  unseres  Vertragstarifes  zugestehen  solle,
....  daß  man  mit  Rücksicht  auf  die  bereits  gemachten  Erfahrungen ­
  mit  Amerika  nur  die  bedingte  Meistbegünstigung
vereinbaren  dürfe.«
Die  Handelskammer  zu  Mannheim  hat  in
ihrer  Denkschrift  an  das  Großherzoglich  Badische
Ministerium  des  Innern  vom  1.  Mai  d.  J.  u.  a.
Folgendes  ausgeführt:
')  »According  to  our  own  theory,  Germany  would  be
justified  in  refusing  to  us  the  concessions  made  under  the  new
reciprocity  treaties  In  fact,  the  much  discussed  central
european  alliance  against  the  United  States  seems  to  be  already
in  progress,  not  by  means  of  what  might  be  called  a  tariff
»trust«,  as  at  first  suggested,  but  ratlier  by  the  more  up-to-date
policy  of  »harmony  of  interests«.«  (Yale  Review  May,  1905.)
            
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