Full text: Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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oder Akzept. Wenn nun die Ware,, was sehr 
häufig vorgekommen ist, nicht verkaufsgemäß 
ausfällt, so ist man dagegen vollständig schutzlos. 
Es wäre sehr zu wünschen, daß die Union sich 
damit einverstanden erklärt, daß von Seiten des 
Reiches vereidete Beamten an den Hauptexport 
häfen angestellt würden, welche die nach Deutsch 
land zum Export kommenden Waren vor Ver 
ladung in Augenschein zu nehmen und diese mit 
den bei den amerikanischen Handelskammern zu 
deponierenden Type-Mustern zu vergleichen hätten. 
Für die Tätigkeit dieser Herren könnte ja vom 
Käufer eine Gebühr erhoben werden, die dieser 
gewiß gern bezahlen würde, da er auf der anderen 
Seite dann einen wirksamen Schutz gegen will 
kürliche Ausbeutung genösse. 
4. Ferner wird beantragt, »advance samples« 
unter 1 Yard Länge, welche keinen kommerziellen 
Wert haben, zollfrei zu lassen, wie dies früher 
der Fall war; desgleichen Gardinenmuster (lace 
curtain corners). 
5. Beseitigen ließen sich wohl ohne weiteres 
die Klagen darüber, 
a) daß auch zerbrochen ankommende Waren 
in der Union den vollen Zoll zahlen müssen, sowie 
darüber, daß der Empfänger der Ware, weil bei 
Öffnung der Verpackung nicht zugelassen, nicht 
feststellen kann, ob nicht die Zollbeamten selbst 
etwas zerbrechen; 
b) daß für zur Reparatur ins Ausland ge 
sandte Waren nochmals der volle Zoll bei der 
Wiedereinfuhr bezahlt werden muß. 
6. Eine Hebung des Ausfuhrgeschäftes ließe 
sich in Instrumenten und Apparaten vielleicht 
auch dadurch erzielen, daß die amerikanischen 
Vorschriften über die Rückvergütung der Zölle 
milder gehandhabt würden. Man scheut sich, etwas 
nach drüben zu verkaufen, den Zoll von 45 % zu 
entrichten und Gefahr zu laufen, daß die Sendung 
zurückgenommen werden muß. 
7. Endlich wird von verschiedenen Seiten ver 
langt, daß die Amerikaner sich auch zur Aufstellung 
eines amtlichen Warenverzeichnisses entschließen. 
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* 
Die Presse brachte letzthin mehrfach eine 
Notiz, daß bei den nächsten Vertragsverhandlungen 
mit der Union seitens der Regierung ein besonderes 
Gewicht auf die Abstellung der vielfachen Klagen 
über das amerikanische Zollverfahren gelegt werden 
würde. Es wäre hocherwünscht, wenn es gelänge, 
die Rigorositäten der amerikanischen Zollbeamten 
einzudämmen. Aber wie schon bemerkt: wir 
glauben nicht, daß sich hier ein durchschlagender 
Erfolg erzielen läßt, so lange das amerikanische 
Tarifgesetz den Begriff »market value« kennt. Hier 
liegt das Grundübel, die Quelle aller Unzuträglich-
	        
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