Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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oder  Akzept.  Wenn  nun  die  Ware,,  was  sehr
häufig  vorgekommen  ist,  nicht  verkaufsgemäß
ausfällt,  so  ist  man  dagegen  vollständig  schutzlos.
Es  wäre  sehr  zu  wünschen,  daß  die  Union  sich
damit  einverstanden  erklärt,  daß  von  Seiten  des
Reiches  vereidete  Beamten  an  den  Hauptexporthäfen ­
  angestellt  würden,  welche  die  nach  Deutschland ­
  zum  Export  kommenden  Waren  vor  Verladung ­
  in  Augenschein  zu  nehmen  und  diese  mit
den  bei  den  amerikanischen  Handelskammern  zu
deponierenden  Type-Mustern  zu  vergleichen  hätten.
Für  die  Tätigkeit  dieser  Herren  könnte  ja  vom
Käufer  eine  Gebühr  erhoben  werden,  die  dieser
gewiß  gern  bezahlen  würde,  da  er  auf  der  anderen
Seite  dann  einen  wirksamen  Schutz  gegen  willkürliche ­
  Ausbeutung  genösse.
4.  Ferner  wird  beantragt,  »advance  samples«
unter  1  Yard  Länge,  welche  keinen  kommerziellen
Wert  haben,  zollfrei  zu  lassen,  wie  dies  früher
der  Fall  war;  desgleichen  Gardinenmuster  (lace
curtain  corners).
5.  Beseitigen  ließen  sich  wohl  ohne  weiteres
die  Klagen  darüber,
a)  daß  auch  zerbrochen  ankommende  Waren
in  der  Union  den  vollen  Zoll  zahlen  müssen,  sowie
darüber,  daß  der  Empfänger  der  Ware,  weil  bei
Öffnung  der  Verpackung  nicht  zugelassen,  nicht
feststellen  kann,  ob  nicht  die  Zollbeamten  selbst
etwas  zerbrechen;
b)  daß  für  zur  Reparatur  ins  Ausland  gesandte ­
  Waren  nochmals  der  volle  Zoll  bei  der
Wiedereinfuhr  bezahlt  werden  muß.
6.  Eine  Hebung  des  Ausfuhrgeschäftes  ließe
sich  in  Instrumenten  und  Apparaten  vielleicht
auch  dadurch  erzielen,  daß  die  amerikanischen
Vorschriften  über  die  Rückvergütung  der  Zölle
milder  gehandhabt  würden.  Man  scheut  sich,  etwas
nach  drüben  zu  verkaufen,  den  Zoll  von  45  %  zu
entrichten  und  Gefahr  zu  laufen,  daß  die  Sendung
zurückgenommen  werden  muß.
7.  Endlich  wird  von  verschiedenen  Seiten  verlangt, ­
  daß  die  Amerikaner  sich  auch  zur  Aufstellung
eines  amtlichen  Warenverzeichnisses  entschließen.
*  *
*
Die  Presse  brachte  letzthin  mehrfach  eine
Notiz,  daß  bei  den  nächsten  Vertragsverhandlungen
mit  der  Union  seitens  der  Regierung  ein  besonderes
Gewicht  auf  die  Abstellung  der  vielfachen  Klagen
über  das  amerikanische  Zollverfahren  gelegt  werden
würde.  Es  wäre  hocherwünscht,  wenn  es  gelänge,
die  Rigorositäten  der  amerikanischen  Zollbeamten
einzudämmen.  Aber  wie  schon  bemerkt:  wir
glauben  nicht,  daß  sich  hier  ein  durchschlagender
Erfolg  erzielen  läßt,  so  lange  das  amerikanische
Tarifgesetz  den  Begriff  »market  value«  kennt.  Hier
liegt  das  Grundübel,  die  Quelle  aller  Unzuträglich-
            
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