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ist dem Geist und Buchstaben nach viel zu eng gefaßt, um die Aufgaben
einer umfassenden sozialen Fürsorgeerziehung verwirklichen
zu können. Das Gesetz vor allem bedarf einer tiefgreifenden
Reform.
Aber noch' eine Schranke wurde der Durchführung des Fürsorgeerziehungsgesetzes
in den Weg gestellt: der Hader um die Kosten
der Fürsorgeerziehung.
Der unselige Streit um die Aufwendungen für die erzieherischen
Fürsorgematznahmen zwischen den Armenverbänden und Kommunalverbänden
haben den ganzen sozialen Zweck des Fürsorgeerziehungsgesetzes
gefährdet. Die Rechtsstreitigkeiten der Verbände um das
leidige Zahlen brachten viele Minderjährige um eine geordnete
Erziehung und ließen sie der Verwahrlosung und den, Verbrechen
anheimfallen. Die erlahmte Federkraft des Gesetzes tritt mit
Händen greifbar in dem Zurückgehen der Anträge auf Fürsorgeerziehung
hervor. Wir lesen z. B. in den Mitteilungen der
„Statistik für die Fürsorgeerziehung Minderjähriger usw. für 1902"
aus den Jahresberichten der Oberpräsidenten und Kommunalverbände:
„Infolge der bekannten Rechtsprechung des Kammergerichts
sehen die Gemeindebehörden in manchen Fällen, in denen
die Fürsorgeerziehung tatsächlich am Platze wäre, von der Stellung
eines entsprechenden Antrages in der Besorgnis ab, es möchte an
Stelle der Ueberweisung zur Fürsorgeerziehung die Unterbringung
aus § 1660 Bürgerlichen Gesetzbuches angeordnet werden und damit
eine nichts weniger als beabsichtigte Belastung des Armenverbandes
eintreten."
Erst eine totale Aenderung des Fürsorgeerziehungsgesetzes kann
einen wirklichen Wandel in der Fürsorgeerziehung Preußens in
die Wege leiten.
III. Die gründ stürzende Reform der Fürsdrgeerziehungsan
st alten.
Aber nicht nur das preußische Fürsorgeerziehungsgesetz harrt
dringend einer tiefgreifenden Umgestaltung, nein, vor allem auch der
ganze Charakter der Anstalten, denen bisher die Erziehung der
Fürsorgezöglinge übertragen wurdet
Durch die energische Initiative der „Inneren Mission" der
evangelischen Landeskirche tvurde in den Zeiten, wo Staat und Gemeinde
noch völlig einer sozialen Auffassung ihrer Aufgaben ermangelten,
eine ganze Reihe von Rettungsnnstalten, von Magdalenen»
Heimen usw. zur Erziehung wirklich verwahrloster Kinder, junger
und erwachsener Personen geschaffen. Nach der Vom „Zentralausschus;
für Innere Mission" herausgegebenen Statistik haben bis
zum Jahre 1900 „27 127 Personen die Wohltat eines christlichen
Hauses erfahren".
Die von der „Inneren Mission" gegründeten Rettungsanstalten
waren durchweg auf die Geschenke frommer Privatpersonen angewiesen.
Die Anstalten mußten mit sehr spärlichen Mitteln Wirt-