Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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ist  dem  Geist  und  Buchstaben  nach  viel  zu  eng  gefaßt,  um  die  Aufgaben ­
  einer  umfassenden  sozialen  Fürsorgeerziehung  verwirklichen
zu  können.  Das  Gesetz  vor  allem  bedarf  einer  tiefgreifenden
Reform.
Aber  noch'  eine  Schranke  wurde  der  Durchführung  des  Fürsorgeerziehungsgesetzes ­
  in  den  Weg  gestellt:  der  Hader  um  die  Kosten
der  Fürsorgeerziehung.
Der  unselige  Streit  um  die  Aufwendungen  für  die  erzieherischen
Fürsorgematznahmen  zwischen  den  Armenverbänden  und  Kommunalverbänden ­
  haben  den  ganzen  sozialen  Zweck  des  Fürsorgeerziehungsgesetzes ­
  gefährdet.  Die  Rechtsstreitigkeiten  der  Verbände  um  das
leidige  Zahlen  brachten  viele  Minderjährige  um  eine  geordnete
Erziehung  und  ließen  sie  der  Verwahrlosung  und  den,  Verbrechen
anheimfallen.  Die  erlahmte  Federkraft  des  Gesetzes  tritt  mit
Händen  greifbar  in  dem  Zurückgehen  der  Anträge  auf  Fürsorgeerziehung ­
  hervor.  Wir  lesen  z.  B.  in  den  Mitteilungen  der
„Statistik  für  die  Fürsorgeerziehung  Minderjähriger  usw.  für  1902"
aus  den  Jahresberichten  der  Oberpräsidenten  und  Kommunalverbände:
  „Infolge  der  bekannten  Rechtsprechung  des  Kammergerichts ­
  sehen  die  Gemeindebehörden  in  manchen  Fällen,  in  denen
die  Fürsorgeerziehung  tatsächlich  am  Platze  wäre,  von  der  Stellung
eines  entsprechenden  Antrages  in  der  Besorgnis  ab,  es  möchte  an
Stelle  der  Ueberweisung  zur  Fürsorgeerziehung  die  Unterbringung
aus  §  1660  Bürgerlichen  Gesetzbuches  angeordnet  werden  und  damit
eine  nichts  weniger  als  beabsichtigte  Belastung  des  Armenverbandes
eintreten."
Erst  eine  totale  Aenderung  des  Fürsorgeerziehungsgesetzes  kann
einen  wirklichen  Wandel  in  der  Fürsorgeerziehung  Preußens  in
die  Wege  leiten.
III.  Die  gründ  stürzende  Reform  der  Fürsdrgeerziehungsan
  st  alten.
Aber  nicht  nur  das  preußische  Fürsorgeerziehungsgesetz  harrt
dringend  einer  tiefgreifenden  Umgestaltung,  nein,  vor  allem  auch  der
ganze  Charakter  der  Anstalten,  denen  bisher  die  Erziehung  der
Fürsorgezöglinge  übertragen  wurdet
Durch  die  energische  Initiative  der  „Inneren  Mission"  der
evangelischen  Landeskirche  tvurde  in  den  Zeiten,  wo  Staat  und  Gemeinde ­
  noch  völlig  einer  sozialen  Auffassung  ihrer  Aufgaben  ermangelten, ­
  eine  ganze  Reihe  von  Rettungsnnstalten,  von  Magdalenen»
Heimen  usw.  zur  Erziehung  wirklich  verwahrloster  Kinder,  junger
und  erwachsener  Personen  geschaffen.  Nach  der  Vom  „Zentralausschus;
  für  Innere  Mission"  herausgegebenen  Statistik  haben  bis
zum  Jahre  1900  „27  127  Personen  die  Wohltat  eines  christlichen
Hauses  erfahren".
Die  von  der  „Inneren  Mission"  gegründeten  Rettungsanstalten
waren  durchweg  auf  die  Geschenke  frommer  Privatpersonen  angewiesen. ­
  Die  Anstalten  mußten  mit  sehr  spärlichen  Mitteln  Wirt-
            
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