Full text : Leistung und Wert

Die Schenkung.
Die Schenkung wurde im Vorübergehen erwähnt, als es sich
darum handelte, von der Bilanz des Ertrages solche Einnahmen und
Ausgaben auszuschließen, die nicht in gegensätzlichen Geschäften
ihre Entstehung finden. Es möge zum Schluß über die buchhalterische
 Behandlung der Schenkung noch Einiges gesagt werden.
Beides, schenken und beschenkt werden, widerstreitet an
sich dem Wesen eines kaufmännischen Unternehmens und seinem
Daseinszweck, der darin besteht, Werte umzusetzen, nichts zu
geben, ohne dafür zu empfangen, nichts zu nehmen, ohne dafür zu
geben. Bei der Schenkung aber ist nur einer als Leistender bzw.
Leistungsnehmer vorhanden, die notwendige Gegenperson fehlt.
Schenkt das Unternehmen, indem es sich z. B. an einer Sammlung
für einen milden oder gemeinnützigen Zweck mit namhaftem Betrage
 beteiligt, so wird, mag es auch mit Willen des Unternehmers
geschehen, der Reinertrag geschmälert, und wenn man die Schenkung
 auch nicht über Ertragskonto gehen läßt, so ergibt sich ein
Kapitalverlust, der mit dem Betrieb des Unternehmens in keinem
Zusammenhang steht. Dieser Zusammenhang kann nur künstlich
gebildet werden durch den Gedankengang, daß es eine ehrenvolle
Pflicht eines Unternehmens von Bedeutung sei, sich solchen Anforderungen
 an seine Opferwilligkeit nicht zu entziehen; die Spende
gehört eben zu den „Unkosten“. Ohne Zweifel ist es unzulässig, bei
einer Bilanz, die die Ertragsermittelung in den Vordergrund stellt,
die Schenkung dem Konto der Aufwandswerte zu belasten, weil
eben tatsächlich mit dem Gelde kein Arbeitswert erworben wird,
der in den Verwertungsgeschäften seinen Rückumsatz in Geld finden
könnte. Da die Schenkung überhaupt nicht geschäftlicher Verlust,
freiwilliger Verlust ein Unding ist, so muß sie als Kapitalentziehung
behandelt werden. Unternehmer Soll, Unternehmen Haben für behufs
 Schenkung an... dem Kapital entnommene ... . Einzelkaufleute
 und Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft sollten die
Spende auf ihr Privatkonto übernehmen. Das Gleiche gilt schließlich
von den Leitern der Kapitalgesellschaft, denn sie haben aus dem
Geld des von ihnen geleiteten Unternehmens keine Geschenke zu
machen. Wenn aber die Gesellschafter aus den guten Erträgnissen
eines Geschäftsjahres in Erkenntnis und Erfüllung einer in der Tat
ehrenvollen Pilicht einen Betrag zu milden oder gemeinnützigen
Zwecken verwenden, so ist dies ein Akt der Ertragsverfügung. Eine
Schenkung kann auch in Handelswerten bestehen, z. B. wenn ein
größeres Unternehmen bei einem lokalen oder allgemeinen Notstande
 Bedarismittel aus seinen Beständen zur Verteilung bringen
            
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