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Sittenpolizei will er ein sozialhygicnisches Institut zur unentgelt
lichen Ueberwachung und Behandlung der nicht kontrollierten Dirnen
aufbauen. Mädchen, die sich jenem Institute und seinen An
ordnungen unterstellen, bleiben von jeder sittenpolizeilichen Ucber-
wachung verschont. Das Kontrollmädchen, das sich freiwillig den
Anordnungen des sozialhhgienischen Instituts fügt, wird sofort
aus der sittenpolizeilichen Kontrolle entlassen.
In der „Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechts
krankheiten" hat neben den Professoren Neisser und Lesser ■ Herr
Dr. Blaschko den Ruf eines tiefgründigen, wissenschaftlich-fruchtbaren
Fachgelehrten und eines außerordentlich erfolgreichen Praktikers.
Nun, Dr. Blaschko hat nach einer Jahrzehnte umspannenden
wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Problem der Prostitution
prinzipiell mit dem System der Reglementierung der Prostituierten
gebrochen. In seiner grundlegenden Arbeit über die „Hygiene der
Prostitution und venerischen Krankheiten" kam Dr. Blaschko zu
dem wichtigen Ergebnis, daß die statistischen Daten aus den ver
schiedensten Staaten und Städten Europas mit oder ohne Reglemen
tierung keinen deutlichen Einfluß dieser auf die Verbreitung der
Geschlechtskrankheiten in der männlichen Bevölkerung erkennen
lassen. Dieses negative m Ergebnis kann nach Blaschko durch schlechte
Statistiken nicht bedingt sein. Es würde doch von den vielen Ziffern
wenigstens die eine oder die andere , einen deutlichen, zweifellosen
Ausschlag zugunsten der üblichen Reglementierungssysteme geben
müssen. Ilnd dies läßt nach Blaschko einen weiteren Schluß zu:
„Die Resultate der Reglementierung können offenbar in sanitärer
Beziehung nur äußerst dürftige sein; keinesfalls entsprechen sie dem
Aufwand von polizeilicher und ärztlicher Arbeit, die der Regle
mentierung gewidmet wird, und dem umfangreichen Beamten
apparat, der heute mit dieser Ueberwachung beschäftigt istl"
In seinem tapferen Buche über „die sexuelle Frage" hat der be
kannte Psychiater Professor August Forel ein geradezu vernichtendes
Urteil über die polizeiliche Ueberwachung der Prostitution gefällt.
Durch dieses System wollte man den Männern angeblich einen ge
sunden und ungefährlichen Beischlaf verschaffen. „Tatsächlich aber
werden durch das ganze Regulierungssystcm die venerischen Krank
heiten in keiner Weise erfolgreich bekäinpft oder auch nur nachweis
bar vermindert. Die trügerische Sicherheit, die den Männern ge
geben ioird, macht sie unvorsichtiger. . . ."
Mit derbem aber verdientem Spott hat sich einmal Dr. med.
Wilhelm Hammer, der sich als früherer erster Hülfsarzt der Frauen-
krankenstation im Berliner städtischen Obdach leicht ein zutreffendes
Urteil über den Wert oder Unwert der Dirnenkontrolle bilden konnte,
über diese Kontrolle geäußert: „Die Dirnenkontrolle frei woh
nender Dirnen mit den Beschränkungen der Berliner Sittenpolizei
gewährt eine nahezu 'vollständige Sicherheit dafür, daß Gast und
Mädchen erkranken. Die Abschaffung der polizeilichen Kontrolle