Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

öffentlichen  Gesundheit  ist  möglichst  ein  regelloses  Umherschweifen
der  Prostituierten  und  ein  wilder  Prostitutionsbetrieb,  außerhalb
der  Wohnungen  zu  vermeiden.  Hat  die  Prostituierte  eine  feste
Wohnung  inne,  so  können  in  dieser  Wohnung  nach  Möglichkeit  alle
Reinlichkeitsvorschriften  zur  Durchführung  gelangen,  die  im  sexuellen
Verkehr  mit  Prostituierten  so  dringend  erforderlich  sind.
Alle  ehrlich  schaffenden  Bevölkerungsklassen  haben  den  dringenden ­
  Wunsch,  nicht  durch  die  Ausschreitungen  eines  schamlosen
Prostituiertenbetriebes  belästigt  zu  werden.  Allerdings  dürfte  nur
in  der  Form  eines  Wohnungsgesetzes  gegen  bestimmte  Mihstände
der  Prostituiertenwohnungen  vorgegangen  werden,  Jede  Regelung
der  Wohnungsverhältnisse  der  Prostituierten  durch  Polizeiorgane
ist  für  uns  undiskutabel.  Es  dürfte  z.  B.  der  Prostitutionsbetrieb
nur  in  den  Wohnungen  geduldet  werden,  in  denen  sich  keine
Familienhaushaltungen  mit  Kindern  oder  mit  Minderjährigen  befinden. ­
  In  den  Wohnungen,  in  denen  gewerbsmäßige  Prostitution
betrieben  wird,  dürften  nur  ältere  Personen  zur  Verrichtung  von
Hausdiensten  zugelassen  werden.  In  allen  Wohnungen,  die  der
Prostitution  dienen,  wäre  streng  darauf  zu  sehen,  daß  der  Prostitutionsbetrieb ­
  nicht  in  anstößiger  oder  nur  in  aufsehenerregender
Weise  in  die  Öffentlichkeit  träte.  Die  Durchführung  derartiger
wohnungsgesetzlicher  Bestimmungen  ist  natürlich  auf  das  engste  an
eine  regelmäßige,  sich  über  kleine  Stadtbezirke  erstreckende
Wohnungspflege  gebunden.
Stuttgart  ist  im  Interesse  einer  gut  funktionierenden
Wohnungskontrolle  in  210  Wohnungspflegebezirke  geteilt.  Die
204  Wohnungspflegcr  Stuttgarts  gehören  allen  Gesellschaftsklassen
an.  Unter  den  Wohnungspflegern  zählen  wir  gegen  100  Arbeiter,
und  unter  ihnen  befinden  sich  die  Arbeiterparteiführer  Hehmann
und  Theodor  Leipart.  Der  Stuttgarter  Wohnungspfleger  hat  die
Verstöße  gegen  die  Bestimmungen  der  Wohnungsordnung  nicht  der
Poljzei,  sondern  dem  städtischen  Wohnungsamt  zu  unterbreiten.
Stößt  er  bei  seiner  Wohnungsbesichtigung  auf  Widerstand,  so  macht
er  ebenfalls  dem  Wohnungsamt  hiervon  Mitteilung.  In  den  Geschäftsanweisungen ­
  für  die  städtischen  Wohnungspfleger  Stuttgarts
heißt  es  im  §  1:  „Die  Wohnungspfleger  sind  ehrenamtliche  Hülfspersonen
  der  städtischen  Behörde  zur  Fürsorge  für  das  Wohnungswesen, ­
  des  sogenannten  Wohnungsamtes.  Sie  haben  dieses  nach
Maßgabe  der  nachfolgenden  Anweisungen  bei  denjenigen  seiner
Aufgaben  zu  unterstützen,  welche  sich  auf  Ueberwachung  der  Wohnungen ­
  und  der  Wohnweise  zum  Zweck  der  Fernhaltung  und  Beseitigung ­
  erheblicher,  das  Leben,  die  Gesundheit  oder  die  Sittlichkeit
gefährdender  Mißstände  beziehen."  Gesundheit  und  Sittlichkeit
gefährdende  Mißstände  schließen  die  Wohnungen  der  Prostituierten
massenhaft  ein.
Wir  schlugen  nun  in  der  „Zeitschrift  für  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten" ­
  zur  Ueberwachung  der  Wohnungen  die  Bildung
            
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