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Familie dem Staate mehr nutzt und mehr beiträgt, als der Stand
loser Gesellen."
Auf rechtlichem Gebiete benachteiligte man im 18. Jahrhundert
die Sprößlinge eines außerehelichen Geschlechtsverkehrs in der
gröblichsten Weise. Der Makel der Unehrlichkeit haftete den außer
halb der Ehe erzeugten Kindern zeitlebens an. Vor ihnen schlossen
sich die Türen der Zunftwerkstätten. Gerade Jute die Kinder der
Abdecker, Henker und anderer bescholtener Gewerbe wurden die
außerehelichen Kinder nicht zum ehrsamen Handwerk zugelassen.
„Sind denn der Hurkinder so viel, oder verdient der Ehestand so
wenig Beförderung," so ruft einmal Möser entrüstet aus, „daß
anderer ehrlicher Leute echte und rechte Kinder ihnen zu Gefallen
die Werkstätten räumen müssen?"
Die Kirche legte einen Heiligenschein um die Ehe und schleuderte
ihren Bannstrahl gegen die Männer und Frauen, die sich ohne den
Priestersegen geschlechtlich verbanden. Von der Kanzel herab be
schimpfte der Geistliche die unehelich geborene Braut als „Hurkind".
An den Kirchtüren taten die gefallenen Mädchen Kirchcnbußc. Vor
der Kirchengemeinde wurden ihre „Sünden" bekannt gegeben. Die
Kirchenbuße traf vor allem die Ehebrecher, Huren, Kuppler usw.
In Holstein zählte das Halseisen zu den kirchlichen Büßmitteln.
In Sachsen ebenfalls. Hier vollzog man in dem Dörfchen Barthels
dorf die Strafe des „Halseisens" an Sonntagen nach beendigtem
Gottesdienste. In der Nähe des Kirchhofeinganges kettete man an
einer Säule die Sünder und Sünderinnen mit schweren Halseisen
fest. Ihre Verbrechen kündete eine. Tafel über ihren sündhaften
Hänptern. Ein weißes Tuch, ein Sinnbild verlorener Unschuld,
ivehte über dem Kopfe des gefallenen Mädchens. Im Jahre 1719
am 28. Januar ließ ein fleischlich gesinntes Ehepaar schon elf ^
Wochen nach der Verheiratung taufen. Zu dieser großen Sünde
bemerkt das Kirchenbuch: „Diese beiden find die ersten, die ohne
Kirchenbuhc, d. i. des Halseisens Strafe und Knien vor dein Altare
drei Sonntage nacheinander (wie vor undenklichen Jahren allhier
gebräuchlich gewesen), sind losgelassen worden, welches aber Gott
an einem herrschaftlichen Bedienten 1719 den 6. Mai nicht un
gerochen gelassen, davon diese Gemeine Nachricht geben kann, und
ein Verbrecher selbsten 1720 durch eine abscheuliche Krankheit, daran
er am 23. Februar .gestorben."
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ivarf das Zeit
alter der Humanität seine milden Strahlen selbst in die dunkelsten
Winkel Deutschlands. Mit den Augen eines scheelsüchtigen Greises
betrachtet Möser den Siegcszug des Humanitätsgedankens. Er
spricht verächtlich von der Menschenliebe als von einem Worte, das
in seiner Jugend gar nicht bekannt war. .
Der harte, grausame Geist der Kirchenbußen konnte nicht mehr
vor der werdenden humanen Gesetzgebung bestehen. War nicht die
Folge jener entehrenden Kirchenbuhc, die zahlreiche unglückliche