Full text: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Familie dem Staate mehr nutzt und mehr beiträgt, als der Stand 
loser Gesellen." 
Auf rechtlichem Gebiete benachteiligte man im 18. Jahrhundert 
die Sprößlinge eines außerehelichen Geschlechtsverkehrs in der 
gröblichsten Weise. Der Makel der Unehrlichkeit haftete den außer 
halb der Ehe erzeugten Kindern zeitlebens an. Vor ihnen schlossen 
sich die Türen der Zunftwerkstätten. Gerade Jute die Kinder der 
Abdecker, Henker und anderer bescholtener Gewerbe wurden die 
außerehelichen Kinder nicht zum ehrsamen Handwerk zugelassen. 
„Sind denn der Hurkinder so viel, oder verdient der Ehestand so 
wenig Beförderung," so ruft einmal Möser entrüstet aus, „daß 
anderer ehrlicher Leute echte und rechte Kinder ihnen zu Gefallen 
die Werkstätten räumen müssen?" 
Die Kirche legte einen Heiligenschein um die Ehe und schleuderte 
ihren Bannstrahl gegen die Männer und Frauen, die sich ohne den 
Priestersegen geschlechtlich verbanden. Von der Kanzel herab be 
schimpfte der Geistliche die unehelich geborene Braut als „Hurkind". 
An den Kirchtüren taten die gefallenen Mädchen Kirchcnbußc. Vor 
der Kirchengemeinde wurden ihre „Sünden" bekannt gegeben. Die 
Kirchenbuße traf vor allem die Ehebrecher, Huren, Kuppler usw. 
In Holstein zählte das Halseisen zu den kirchlichen Büßmitteln. 
In Sachsen ebenfalls. Hier vollzog man in dem Dörfchen Barthels 
dorf die Strafe des „Halseisens" an Sonntagen nach beendigtem 
Gottesdienste. In der Nähe des Kirchhofeinganges kettete man an 
einer Säule die Sünder und Sünderinnen mit schweren Halseisen 
fest. Ihre Verbrechen kündete eine. Tafel über ihren sündhaften 
Hänptern. Ein weißes Tuch, ein Sinnbild verlorener Unschuld, 
ivehte über dem Kopfe des gefallenen Mädchens. Im Jahre 1719 
am 28. Januar ließ ein fleischlich gesinntes Ehepaar schon elf ^ 
Wochen nach der Verheiratung taufen. Zu dieser großen Sünde 
bemerkt das Kirchenbuch: „Diese beiden find die ersten, die ohne 
Kirchenbuhc, d. i. des Halseisens Strafe und Knien vor dein Altare 
drei Sonntage nacheinander (wie vor undenklichen Jahren allhier 
gebräuchlich gewesen), sind losgelassen worden, welches aber Gott 
an einem herrschaftlichen Bedienten 1719 den 6. Mai nicht un 
gerochen gelassen, davon diese Gemeine Nachricht geben kann, und 
ein Verbrecher selbsten 1720 durch eine abscheuliche Krankheit, daran 
er am 23. Februar .gestorben." 
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ivarf das Zeit 
alter der Humanität seine milden Strahlen selbst in die dunkelsten 
Winkel Deutschlands. Mit den Augen eines scheelsüchtigen Greises 
betrachtet Möser den Siegcszug des Humanitätsgedankens. Er 
spricht verächtlich von der Menschenliebe als von einem Worte, das 
in seiner Jugend gar nicht bekannt war. . 
Der harte, grausame Geist der Kirchenbußen konnte nicht mehr 
vor der werdenden humanen Gesetzgebung bestehen. War nicht die 
Folge jener entehrenden Kirchenbuhc, die zahlreiche unglückliche
	        
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