Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

der  Weiber  Babylons  als  von  einem  Gehorsamsakte  gegenüber  einem
göttlichen  Orakelspruche,  und  er  hebt  sehr  bezeichnend  hervor:  „blos
est  ....  cum  bospite  corpus  iniscere  .  .  .  ."  Sitte  ist  es...  .
sich  mit  dem  Gaste  körperlich  zu  vermischen).
Der  Hingabe  der  Frau  an  eine  unbegrenzte  Zahl  von  Männern
ist  durchaus  nicht  überall  in  der  Geschichte  der  Charakter  der  Prostitution ­
  aufgeprägt.  Damit  diese  Hingabe  als  eine  entehrende
Handlung  empfunden  wird,  mutz  sich  ein  bestimmter,  geregelter  geschlechtlicher ­
  Verkehr  mit  einem  Weibe  oder  mehreren  Weibern  schon
als  soziale  Sitte  durchgesetzt  haben.  Dieser  geregelte  Verkehr  erst
überträgt  die  Rechte  der  Bollbürtigkeit  auf  die  aus  ihm  hcrvorgegangenen
  Sprossen.  Der  in  gewisse  gesellschaftliche  Regeln  gebannte ­
  sexuelle  Verkehr  wird  zur  gesetzmäßigen,  die  Rechte  der  Nachkommenschaft ­
  beherrschenden  Che.  Die  Ehefrau  oder  die  Ehefrauen
steigen  in  der  sozialen  Wertschätzung  als  Fortpflanzerinnen  einer
vollbürtigen  Rasse  aufwärts,  während  das  Weib,  das  sich  ohne  den
formellen  Abschluß  einer  Ehe  mit  dem  Manne  vermischt,  in  dieser
Schätzung  herabsinkt.
Die  Prostitution  hat  zur  Voraussetzung  die  Entstehung  der
Ehe,  das  heißt  die  Entstehung  einer  geschlechtlichen  Verbindung,
die  den  Sprossen  derselben  ausschließlich  bestimmte  Rechte  verleiht.
Weil  eben  nur  der  eheliche  Verkehr  diese  Rechte  aus  die  Nachkommenschaft ­
  überträgt,  wertet  ihn  die  Volksanschauung  als  sittlich  und
den  außerehelichen  Verkehr  als  unsittlich.  Bis  in  das  18.  Jahrhundert ­
  hinein  galt  das  außereheliche  Kind,  auch  Ivenn  es  einem
innigen  Liebesverkehr  entsprossen  war,  als  ein  „Hurkind".  Noch
Justus  Möser  bezeichnete  die  außereheliche  Mutter  kurztveg  als  Hure
und  schrieb  aus  dieser  Auffassung  heraus  in  den  „Patriotischen
Phantasien"  einen  sehr  charakteristischen  Aufsatz:  „Ueber  die  zu.
unseren  Zeiten  verminderte  Schande  der  Huren  und  Hurkinder."
Im  18.  Jahrhundert  ist  die  Ehe  nicht  nur  das  einzig  gesetzliche
Fortpflanzungsinstitut,  sondern  auch  die  einzige  Einrichtung,  in  der
die  Frau  die  sexuellen  Freuden  rechtinäßig  genießen  darf.  Daher
Iveist  die  strenge  Sitte  des  achtzehnten  Jahrhunderts  das  gefallene
Mädchen  auf  den  Pranger,  auf  den  Bußplatz  der  Kirche.  Die  Ehe
als  das  Institut,  das  die  Fortpflanzung  der  menschlichen  Rasse  verbürgt, ­
  muß  mit  besonderen  bürgerlichen  Vorrechten  ausgerüstet
und  die  Früchte  eines  außerehelichen  Verkehrs  müssen  als  „Hurkinder" ­
  blohgestellt  werden.  „Es  ist  unpolitisch,"  sagt  Möser,  „den
Hurkindern  einerlei  Ehre  mit  den  ächtgeborenen  zu  geben,  weil
dadurch  der  stärkste  Bewegungsgrund  für  die  Ehe  wegfällt.  Es  ist  unpolitisch, ­
  den  unglücklichen  Müttern  jener  verbotenen  Früchte  ihre
vorige  Achtung  zu  erhalten,  eben  die  Furcht  vor  dem  Verlust
derselben  das  wahre  Mittel  sein  soll,  die  Ehen  zu  befördern.  Es
ist  unpolitisch,  dem  ehelosen  Leben  im  bürgerlichen  Stande  gleiche
Wohltaten  mit  dem  ehelichen  zu  verleihen,  weil  der  Hausstand  einer
            
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