Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Familie  dem  Staate  mehr  nutzt  und  mehr  beiträgt,  als  der  Stand
loser  Gesellen."
Auf  rechtlichem  Gebiete  benachteiligte  man  im  18.  Jahrhundert
die  Sprößlinge  eines  außerehelichen  Geschlechtsverkehrs  in  der
gröblichsten  Weise.  Der  Makel  der  Unehrlichkeit  haftete  den  außerhalb ­
  der  Ehe  erzeugten  Kindern  zeitlebens  an.  Vor  ihnen  schlossen
sich  die  Türen  der  Zunftwerkstätten.  Gerade  Jute  die  Kinder  der
Abdecker,  Henker  und  anderer  bescholtener  Gewerbe  wurden  die
außerehelichen  Kinder  nicht  zum  ehrsamen  Handwerk  zugelassen.
„Sind  denn  der  Hurkinder  so  viel,  oder  verdient  der  Ehestand  so
wenig  Beförderung,"  so  ruft  einmal  Möser  entrüstet  aus,  „daß
anderer  ehrlicher  Leute  echte  und  rechte  Kinder  ihnen  zu  Gefallen
die  Werkstätten  räumen  müssen?"
Die  Kirche  legte  einen  Heiligenschein  um  die  Ehe  und  schleuderte
ihren  Bannstrahl  gegen  die  Männer  und  Frauen,  die  sich  ohne  den
Priestersegen  geschlechtlich  verbanden.  Von  der  Kanzel  herab  beschimpfte ­
  der  Geistliche  die  unehelich  geborene  Braut  als  „Hurkind".
An  den  Kirchtüren  taten  die  gefallenen  Mädchen  Kirchcnbußc.  Vor
der  Kirchengemeinde  wurden  ihre  „Sünden"  bekannt  gegeben.  Die
Kirchenbuße  traf  vor  allem  die  Ehebrecher,  Huren,  Kuppler  usw.
In  Holstein  zählte  das  Halseisen  zu  den  kirchlichen  Büßmitteln.
In  Sachsen  ebenfalls.  Hier  vollzog  man  in  dem  Dörfchen  Barthelsdorf ­
  die  Strafe  des  „Halseisens"  an  Sonntagen  nach  beendigtem
Gottesdienste.  In  der  Nähe  des  Kirchhofeinganges  kettete  man  an
einer  Säule  die  Sünder  und  Sünderinnen  mit  schweren  Halseisen
fest.  Ihre  Verbrechen  kündete  eine.  Tafel  über  ihren  sündhaften
Hänptern.  Ein  weißes  Tuch,  ein  Sinnbild  verlorener  Unschuld,
ivehte  über  dem  Kopfe  des  gefallenen  Mädchens.  Im  Jahre  1719
am  28.  Januar  ließ  ein  fleischlich  gesinntes  Ehepaar  schon  elf  ^
Wochen  nach  der  Verheiratung  taufen.  Zu  dieser  großen  Sünde
bemerkt  das  Kirchenbuch:  „Diese  beiden  find  die  ersten,  die  ohne
Kirchenbuhc,  d.  i.  des  Halseisens  Strafe  und  Knien  vor  dein  Altare
drei  Sonntage  nacheinander  (wie  vor  undenklichen  Jahren  allhier
gebräuchlich  gewesen),  sind  losgelassen  worden,  welches  aber  Gott
an  einem  herrschaftlichen  Bedienten  1719  den  6.  Mai  nicht  ungerochen ­
  gelassen,  davon  diese  Gemeine  Nachricht  geben  kann,  und
ein  Verbrecher  selbsten  1720  durch  eine  abscheuliche  Krankheit,  daran
er  am  23.  Februar  .gestorben."
In  der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  ivarf  das  Zeitalter ­
  der  Humanität  seine  milden  Strahlen  selbst  in  die  dunkelsten
Winkel  Deutschlands.  Mit  den  Augen  eines  scheelsüchtigen  Greises
betrachtet  Möser  den  Siegcszug  des  Humanitätsgedankens.  Er
spricht  verächtlich  von  der  Menschenliebe  als  von  einem  Worte,  das
in  seiner  Jugend  gar  nicht  bekannt  war.  .
Der  harte,  grausame  Geist  der  Kirchenbußen  konnte  nicht  mehr
vor  der  werdenden  humanen  Gesetzgebung  bestehen.  War  nicht  die
Folge  jener  entehrenden  Kirchenbuhc,  die  zahlreiche  unglückliche
            
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