Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

auf.  Zersetzt  ist  nach  unserer  Auffassung  eine  Familie,  wenn  sie
aus  irgend  einem  wirtschaftlichen  oder  moralischen  Grunde  nicht
den  in  ihr  gesetzten  sozialen  Zweck:  die  Ernährung  und  Erziehung
der  Kinder  bis  zu  deren  Selbständigkeit  erfüllen  kann.  Auseinandergerissen, ­
  in  ihre  Bestandteile  aufgelöst  ist  die  Familie,  wenn
sie  keine  wirtschaftliche  und  soziale  Einheit  mehr  bildet.

8.  Kapitel.

füriorge-einrichtungen  für  Minderjährige  als  Sd)utzwel)ren
gegen  die  Prostitution  derselben.
Die  Zerrüttung  der  Familien  bedeutet  für  große-  Gruppen
unserer  proletarischen  Klasse  mangelnde  körperliche  Entwickelung  und
mangelnde  Schulung  für  einen  Lebensberuf.  Die  Familie  erfüllt
nun  in  den  Zeiten  der  öffentlichen  Bildungsanstalten  der  mannigfaltigsten ­
  Art  nicht  mehr  die  zahlreichen  Aufgaben  tote  einstmals.
Die  Erziehung  des  Kindes  von  der  Wiege  bis  zum  Eintritt  in  eine
berufliche  Beschäftigung  wird  von  angestellten,  geschulten  Pflegerinnen ­
  und  Erziehern  meist  vortrefflicher  geleitet,  als  von  der  eigenen
Mutter  desselben.  Die  Existenz  öffentlicher  Erziehungsanstalten  und
berufsmäßiger  Lehrer  und  Kinderpflegerinnen  erleichtert  der  heutigen
Gesellschaft  sehr  ihre  Mühe,  den  verwaisten  oder  verwahrlosten
Kindern  einen  Ersatz  für  die  Familie  zu  schaffen.
Eine  Unsumme  bitterer  Erfahrungen  hat  überdies  die  Gesellschaft ­
  von  dem  Aberglauben  an  die  übertriebene  Leistungsfähigkeit
der  Familie  für  die  sittliche  und  geistige  Erziehung  der  Kinder  bekehrt. ­
  Wir  betonen  extra:  an  die  übertriebene  Leistungsfähigkeit  der
Familie,  da  !oir  ja  die  Bedeutung  der  Familie  für  die  sittliche  Erziehung ­
  der  Kinder  hoch  einschätzen.
Die  vorgeschrittenen  Staaten  haben  sich  zu  einer  Kinderschutzgesetzgebung ­
  bequemen  müssen,  um  die  Kinder  vor  ihren  eigenen
Eltern  zu  schützen.  Ja,  die  staatliche  Gesetzgebung  durfte  selbst  von
dem  tief  in  das  Wesen  der  Familie  eingreifenden  Schritt  nicht  zurückschrecken: ­
  vor  der  Aberkennung  der  vormundschaftlichen  Rechte  des
Vaters,  der  seine  Kinder  verwahrlosen  ließ.
In  der  Richtung  eines  wachsenden  Schutzes  der  Minderjährigen
würd  sich  der  Kampf  gegen  die  Prostitution  Jugendlicher  entwickeln.
Das  Recht  des  Kindes,  dessen  erste  schüchterne  Anfänge  nach  langen,
mühevollen  Anstrengungen  weitblickender  Menschenfreunde  und  sozialgesinnter
  Erzieher  ins  Leben  traten,  wird  sich  in  der  Gesellschaft
immer  machtvoller  durchsetzen  und  zu  dem  radikalsten  prophylaktischen
Mittel  gegen  die  Prostitution  der  Minderjährigen  fortbilden.  Die
            
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