Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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i>te  maßgebenden  Bestimmungen,  von  denen  der  Erlaß  vom  1.  Juni
1891  als  der  wichtigste  erscheint.  Hiernach  darf  die  Erlaubnis  zur
Aufnahme  von  Anleihen  nur  dann  gegeben  werden,  wenn  es  sich  um
die  Beschaffung  der  Mittel  für  außerordentliche  Ausgaben  zu  gemeinnützigen, ­
  nicht  nur  der  Gegenwart,  sondern  auch  der  ferneren  Zukunft
zugute  kommenden  Zwecken  handelt.  Die  Kosten  des  regelmäßigen
Schulbaubedürfnisses  sind,  namentlich  in  solchen  Gemeinden,  deren  Bevölkerung ­
  in  rascher  Zunahme  begriffen  ist,  der  Regel  nach  nicht  aus
Anleihemitteln,  sondern  durch  Sammlung  von  Baufonds  zu  beschaffen.
Bis  diese  hinreichend  leistungsfähig  sind,  kann  ausnahmsweise^)  die
Verwendung  von  Anleihemitteln  für  derartige  Zwecke  zugelassen  werden,
doch  nur  bei  entsprechender  Verstärkung  des  Tilgungssatzes.  Unter  der
gleichen  Voraussetzung  kann  ferner  auch  die  leihweise  Beschaffung  der
erforderlichen  Drittel  für  die  erste  Pflasterung  einer  Straße  gestattet
werden.  Als  geringste  Tilgungsquote  wurde  der  Satz  von  l 1 /*  °/o
unter  Zuwachs  der  ersparten  Zinsen  bestimmt,  ein  Modus,  der  bis  auf
eine  bei  allen  Anleihen  Anwendung  gefunden  hat.  Infolge  der  zunehmenden ­
  Verschuldung  der  Kommunen  durch  Anleihen,  die  eine  zu
starke  Belastung  der  Zukunft  im  Verhältnis  zur  Gegenwart  befürchten
ließen,  und  weil  in  richtiger  Erkenntnis  der  hieraus  für  eine  gesunde
Entwicklung  entstehenden  Gefahren  viele  Kommunalverbände  freiwillig
der  Tilgung  ihrer  Anleihen  höhere  Sätze  zugrundegelegt  hatten,  erschien
am  27.  August  1907  ein  wichtiger  Erlaß,  der  als  niedrigste  Tilgungsquote ­
  für  den  Satz  von  1  °/ 0  l 1 / i  °/ 0  setzte  und  bestimmte,  daß  bei  Anleihen ­
  für  Straßenbauten  und  ähnliche  Unternehmungen  eine  Tilgung
mit  mindestens  2 1 / i  °/ 0 ,  bei  Kanalisation  von  rund  2  °/ 0  stattzufinden
habe.  Der  Ansicht  Zadows,^)  der  diese  Erhöhung  der  Tilgungssätze
nicht  für  günstig  hält,  vermag  ich  mich,  znm  mindestens  für  Berliner
Vorortverhältnisse,  nicht  anzuschließen,  da  cs  die  einzige  Möglichkeit  ist,
mangels  Ansammlung  genügender  Fonds  auch  die  Gegenwart  in  gebührender ­
  Weise  für  die  ihr  zugute  kommenden  Einrichtungen  heranzuziehen,
  und  besonders  bei  den  zu  Straßenbauzweckeu  aufgenommenen
Anleihen  dafür  gesorgt  werden  muß,  daß  die  Anleihe  getilgt  ist,  wenn
sich  die  Neupflasterung  als  notwendig  herausstellt.
Ist  demgeniäß  der  Tilgungssatz  in  der  Gemeinde  schwankend,
(zwischen  1 0 / 0  und  3  °/ 0 ),  so  ist  es  in  ähnlicher  Weise,  wenn  auch  nicht
in  dem  Maße,  ein  anderer  die  Höhe  des  Schuldendienstes  bestimniender
Faktor,  die  Verzinsung,  die  je  nach  Lage  des  Geldmarktes  3—4>/,  "/„
bedang.
*)  In  Kleinschönebeck-F.  ohne  Ausnahme  die  Regel.
s )  Vgl.  Zadow,  Der  außerordentliche  Finanzbedarf  der  Städte,  besprochen  in
G.  v.  Schanz,  Finanzarchiv,  Bd.  27  S.  884.
            
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