Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Last  fallen;  die  Anleihen  zum  Bau  der  Gasanstalt  sind  werbende  Anleihen ­
  und  die  Ausgaben  für  notwendige  Straßendurchbrüche  müssen
aus  ökonomischen  Gründen  eher  zu  früh  als  zu  spät  gemacht  werden.
Die  Kosten  für  den  Erwerb  der  Separationsländereien  kommen  der
Gemeinde  selbst  wieder  zugute.
Da  nun  mit  Übernahme  der  Anleihen  aus  den  angeführten  Gründen
zugleich  auch  an  eine  energische  Tilgung  gedacht  werden  mußte,  sind
mit  dem  Anwachsen  der  Schulden  naturgemäß  auch  die  ordentlichen
Ausgaben  für  Verzinsung,  Tilgung  und  Verwaltnngskosten,  kurz  der
Schuldendienst  sowohl  absolut  wie  relativ  gestiegen.

Jahr

Schuldendienst ­


=  °/o  der
ordentl.
Ausgaben

Auf  den
Kopf  der
Bevölkerg.

Bleiben
Schulden

Auf  den
Kopf  der
Bevölkerg.

Quellen

1891

773,10

13,17

—

6

604,60

—

Etat
und  Akten

1895

764,10

12,03

0,93

6

125,85

7,51

„

1896

755,10

11,81

0,91

5

634,98

6,82

„

1897

741,60

11,77

0,90

5

139,87

6,25

„

1898

787,10

6,75

0,85

9

612,92

10,46

„

1899

787,10

9,33

0,81

9

030,50

9,33

„

1900

975,10

11,96

0,88

8

422,95

7,60

„

1901

972,60

9,48

0,77

27

789,59

22,16

„

1902

2  792,62

6,68

1,96

55

637,90

39,04

Rechnung
u.  Akten

1903

4  173,97

12,37

2,83

80

551,—

64,75

„

1904

5  435,49

11,22

3,56

78

852,26

51,77

„

1905

6  049,62

10,33

3,89

75

739,61

48,73

ft

1906

6  927,15

17,20

4,10

82

657,54

48,99

1907

8  951,53

18,82

5,18

122

409,66

72,56

1908

10  176,70

19,79

5,33

278

170,51

145,86

1909

18  444,12

30,53

9,09

272

437,-134,33



n

1910

18  987,89

20,-8,90



289

725,50

185,89

1911

24  994,99

30,90

11,50

389

116,42

178,06

„

Den  Schulden  steht  aber  auch  ein  Vermögen  gegenüber,  auf  welches
in  jeder  Schuldenurkunde  hingewiesen  wird  durch  den  Passus:  „für  die
Sicherheit  des  Kapitals  und  der  Zinsen  haftet  die  Gemeinde  mit  ihrem
gesamten  Vermögen  und  mit  ihrer  Steuerkraft".  Kann  naturgemäß
die  Gegenüberstellung  von  Aktiv-  und  Passivvermögen  keineswegs  einen
richtigen  Maßstab  für  Finanzkraft  und  Kreditfähigkeit  abgeben,  muß
vielmehr  in  weitgehendem  Maße  „Steuerkraft  der  Bürger,  die  allgemeine ­
  wirtschaftliche  Lage  der  Einwohnerschaft,  ihr  Gemeinsinn  und
Tatkraft,  ferner  Umstände  der  Natur  wie  günstige  Lage  des  Ortes  ...,
den  Fremdenzug  anlockende  Schönheit")  Berücksichtigung  finden,  so  darf
Otto  Most,  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik,  Bd.  127  Teil  2  S.  166.
10*
            
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