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m auch noch den Bodenwert mit 0,50 Mk. und mehr für den 4m anzurechnen;
auf diese Weise sind die Straßen allein mit 449945.— Mk.
eingesetzt, so daß das Vermögen unter sonstiger Belassung der Einschätzung
am 1. April 1912 statt 968381,03 Mk. auf 518436,03 Mk.
zu bewerten ist. Richtiger möchte aber sein, die Straßen überhaupt
von der Vermögensrechnung auszusondern. Auf die anderen dem Vermögensnachweis
zugrundeliegenden Feststellungsmethoden kann im Rahmen
dieser Arbeit nicht eingegangen werden.
In Übereinstimmung mit SRoft 1 ) stellt die nachstehende Vermögensübersicht
grundsätzlich Mindestwerte dar. Die unbebauten Grundstücke,
so auch Plätze, deren Bebauung durch die Gemeinde nichts entgegensteht,
sind nach dem Anschaffungswert, falls solcher nicht vorhanden,
nach gemeinem Wert eingesetzt; öffentlichen Gebäuden liegt samt Grund
und Boden der Anschaffungswert zugrunde, das Inventar beider Schulen
und der Gemeindeverwaltung ist fingiert mit 333,33 Mk. eingestellt,
während der Bewertung der Gasanstalt der derzeitige Buchwert zugrunde
liegt. Vollkonimen ausgelassen ist, wie auch Kassen- oder Restbestände,
der in der Verwaltung steckende Betriebsfonds; ferner war
auszuscheiden die Dames-Stiftung, da sie sich zum Gemeindehaushalt
und damit zum Gemeindevermögen nicht anders verhält wie andere zuschußleistende
Körperschaften des öffentlichen Rechts.
I. Kapitalvermögen
1. Wertpapiere mit festem Zinsfuß 450,—
2. andere verzinsliche Anlagen
a) Hypothek 6000,—
b) Sparkassenfonds 2994,75 8994,75
3. sonstige Forderungen 45511,28
54956,03
II. Sachvermögen
1. Mobilien (Inventar) 1000,—
2. Immobilien
a) Industrieanlagen 214300,—
b) Schmuckanlagen
3. 52. 89 ha 33030,—
c) bebauter Grundbesitz 116450,—
d) unbebauter Grundbesitz
19. 78. 02 ha 80050,—
443880,— 444880,—
Mark: 499836,03
-) a. a. O. S. 165 ff.