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fallen würde. Zum Beweise diene die Angabe von Mewes,') daß sich'
die Stadt Freiburg i. B. zur Änderung ihrer Preispolitk veranlaßt
gesehen hat. „Während sie früher durch Normierung niedriger Boden
preise das Gesamtniveau derselben niedrig zu halten suchte, nimmt sie
jetzt die Konjunkturgewinne in voller Höhe mit, da die Erfahrung ge
lehrt hat, daß ein Verzicht auf sie nur eine Bereicherung der späteren
Eigentümer bedeutet." Würde die Gemeinde aber sogar zum Ankauf
von Bauland genötigt sein, so wäre das Niedrighalten ebenfalls eine
Sisyphusarbeit, und zwar eine höchst kostspielige. Daß außerdem eine
Verwaltnngsbehörde viel schwerfälliger arbeitet, viel weniger imstande
ist, sich plötzlich darbietende Gelegenheit auf deni Grundstücksmarkte
wahrzunehmen als der kaufmännisch geschulte Grundstückshändler, be
darf wohl keiner Erläuterung, ebensowenig, wie es überhaupt Aufgabe
einer Verwaltung sein kann, ihren Schwerpunkt auf die geschäftliche
Seite zu legen.
Im übrigen bin ich der Ansicht, daß sich die Gemeinde ihren
Grundbesitz möglichst erhalten, ihn vergrößern soll, und stehe nicht
allein auf diesem Standpunkt. Überall wird mit Bedauern berichtet,
daß Gemeinden in Kriegsnöten gezwungen waren, zur Kontributions-
leistung oder zur Erfüllung anderer dringender Verpflichtungen
Grund und Boden zu verkaufen, überall wird mit Recht darüber ge
klagt, daß Gemeinden wegen unabweislicher Kulturaufgaben anstatt
einer Anleihe ihr Grundeigentum aufgaben, oder es sogar zur Be
friedigung gar nicht so wichtiger Bedürfnisse verschleuderten.
Nun zum Begriff „Obereigentum", d. h. in unserem Falle Land,
das im Eigentum der Gemeinde, in der Nutznießung der Bürgerschaft
steht. Diese Möglichkeit liegt vor, wenn die kommunale Körperschaft
ihre Ländereien in Erbpacht gibt oder das Erbbaurecht verleiht. Dazu
sagt Damaschkes: „Was soll die Stadt mit ihrem Grund und Boden
beginnen, wenn aus den Gärten Bauland werden muß, soll sie selbst
Häuser bauen und Wohnungen vermieten? Nach unseren Grundsätzen
könnte das nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Kapital und
Arbeit sollen der freien individuellen und genossenschaftlichen Betätigung
überlassen bleiben. Die Gemeinde soll sich nur die Grundrente sichern,
den Boden aber soll sie denen iu Benutzung geben, die ihn zur Her
stellung von Wohn- und Werkstätten benutzen wollen."
Also ebenso wie Diehl will Damaschke von gemeindlicher Bau
tätigkeit und Spekulationslust nichts wissen; die einzige Möglichkeit
guter Verwertung gemeindlichen Bodens liegt nach Damaschke in Erb-
*) Bodenwerte, Bau- u. Bodenpolitik in Fretburg i. B. S. 21. (Dissertation)-
„) a. a. O., S. 87.