Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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fallen würde. Zum Beweise diene die Angabe von Mewes,') daß sich' 
die Stadt Freiburg i. B. zur Änderung ihrer Preispolitk veranlaßt 
gesehen hat. „Während sie früher durch Normierung niedriger Boden 
preise das Gesamtniveau derselben niedrig zu halten suchte, nimmt sie 
jetzt die Konjunkturgewinne in voller Höhe mit, da die Erfahrung ge 
lehrt hat, daß ein Verzicht auf sie nur eine Bereicherung der späteren 
Eigentümer bedeutet." Würde die Gemeinde aber sogar zum Ankauf 
von Bauland genötigt sein, so wäre das Niedrighalten ebenfalls eine 
Sisyphusarbeit, und zwar eine höchst kostspielige. Daß außerdem eine 
Verwaltnngsbehörde viel schwerfälliger arbeitet, viel weniger imstande 
ist, sich plötzlich darbietende Gelegenheit auf deni Grundstücksmarkte 
wahrzunehmen als der kaufmännisch geschulte Grundstückshändler, be 
darf wohl keiner Erläuterung, ebensowenig, wie es überhaupt Aufgabe 
einer Verwaltung sein kann, ihren Schwerpunkt auf die geschäftliche 
Seite zu legen. 
Im übrigen bin ich der Ansicht, daß sich die Gemeinde ihren 
Grundbesitz möglichst erhalten, ihn vergrößern soll, und stehe nicht 
allein auf diesem Standpunkt. Überall wird mit Bedauern berichtet, 
daß Gemeinden in Kriegsnöten gezwungen waren, zur Kontributions- 
leistung oder zur Erfüllung anderer dringender Verpflichtungen 
Grund und Boden zu verkaufen, überall wird mit Recht darüber ge 
klagt, daß Gemeinden wegen unabweislicher Kulturaufgaben anstatt 
einer Anleihe ihr Grundeigentum aufgaben, oder es sogar zur Be 
friedigung gar nicht so wichtiger Bedürfnisse verschleuderten. 
Nun zum Begriff „Obereigentum", d. h. in unserem Falle Land, 
das im Eigentum der Gemeinde, in der Nutznießung der Bürgerschaft 
steht. Diese Möglichkeit liegt vor, wenn die kommunale Körperschaft 
ihre Ländereien in Erbpacht gibt oder das Erbbaurecht verleiht. Dazu 
sagt Damaschkes: „Was soll die Stadt mit ihrem Grund und Boden 
beginnen, wenn aus den Gärten Bauland werden muß, soll sie selbst 
Häuser bauen und Wohnungen vermieten? Nach unseren Grundsätzen 
könnte das nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Kapital und 
Arbeit sollen der freien individuellen und genossenschaftlichen Betätigung 
überlassen bleiben. Die Gemeinde soll sich nur die Grundrente sichern, 
den Boden aber soll sie denen iu Benutzung geben, die ihn zur Her 
stellung von Wohn- und Werkstätten benutzen wollen." 
Also ebenso wie Diehl will Damaschke von gemeindlicher Bau 
tätigkeit und Spekulationslust nichts wissen; die einzige Möglichkeit 
guter Verwertung gemeindlichen Bodens liegt nach Damaschke in Erb- 
*) Bodenwerte, Bau- u. Bodenpolitik in Fretburg i. B. S. 21. (Dissertation)- 
„) a. a. O., S. 87.
	        
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