Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

63

Jahr

Ausgaben  für
Verwaltung
in  c*.

=  e /o  der
Gesamtausgabe

Auf  den  Kopf
der  Bevölkerung
in

Quelle

1895

660,—

10,43

0,80

Voranschlag

1896

660,—

10,32

0,80

„

1897

820,40

12,11

U

1898

820,40

7,04

0,89

„

1899

820,40

9,73

0,84

I960

1210,40

14,85

1,09

1901

1210,40

11,80

0,96

1902

3534,57

12,-2,48



Rechnung

1903

4035,56

11,51

2,34

1904

5006,07

10,54

3,28

1905

4784,19

9,23

3,07

1906

5417,92

15,54

3,21

1907

6682,70

14,53

3,87

1908

6932,84

14,52

3,63

1909

8032,46

13,97

3,86

1910

8414,67

9,24

3,94

1911

11  521,21

13,71

5,30

„

II.  Sicherheit.
a)  Polizei.
Bis  zum  Erlasse  der  Kreisordnung  vom  13.  Dezember  1872  beruhte ­
  die  Verfassung  der  Kreise  und  die  Ordnung  der  ländlicheu  Polizei
und  Gemeindeverhältnisse  wesentlich  auf  der  bevorrechtigten  Stellung
der  Rittergüter.  Die  zugleich  mit  der  Aufhebung  der  Gutsuntertänigkeit ­
  und  Gleichstellung  der  Rittergüter  mit  den  Landgütern  im  Jahre
1807  bestehende  Absicht,  auch  die  Patrimonialgerichtsbarkeit  und  die
gutsherrliche  Polizeigewalt  zu  beseitigen,  gelangte  nicht  zur  Durchführung. ­
  Bald  nach  Aufhebung  der  Patrimonialgerichtsbarkeit  im
Jahre  1849  wurden  zwar  die  gutsobrigkeitlichen  Rechte  der  Rittergüter
beseitigt,  jedoch  im  Jahre  1853  wieder  hergestellt.  Das  im  Jahre  1856
für  die  sechs  östlichen  Provinzen  erlassene  Gesetz,  betreffend  die  ländlichen ­
  Ortsobrigkeiten,  berührte  im  Prinzip  die  gutsobrigkeitliche  Gewalt
nicht;  erst  die  Kreisordnung  löste  die  Verknüpfung  obrigkeitlicher  Befugnisse ­
  mit  dem  Besitze  bestimmter  Güter.
Die  gutsherrliche  Polizei  wurde  nunmehr  ersetzt  durch  Übertragung
der  Verwaltung  der  Polizei  als  Ehrenamt  an  einen  Amtsvorsteher,  der
als  seinen  Wirkungskreis  ein  Amt  erhielt  und  dem  als  zweites  kommunales ­
  Organ  der  Amtsausschuß  zur  Seite  steht.
            
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