Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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d)  Begräbniswesen.
Wie  in  allen  alten  Orten,  befand  sich  auch  im  Dorfe  Kleinschönebeck ­
  der  Kirchhof  in  nächster  Umgebung  der  Kirche;  er  ist  Besitz  der
Kirchengemeinde  und  hat  daher  mit  der  Verwaltung  der  politischen  Gemeinde ­
  nichts  zu  tun,  wenn  auch  naturgemäß  in  früheren  Jahren  diese
Unterschiede  vollkommen  verwischt  waren.  Mit  zunehmender  Bevölkerung
genügte  dieser  Begräbnisplatz  dem  Bedürfnis  jedoch  nicht  mehr.
Obwohl  nun  die  Unterhaltung  von  Friedhöfen  nach  dem  Allgemeinen
Landrecht  Sache  der  Kirchengemeinde  ist.  so  ist  dieselbe  der  politischen
Gemeinde  nicht  verwehrt.  Da  aber  die  Kirchengemeinde  mit  Schwierigkeiten ­
  bei  der  Erwerbung  des  Geländes  zu  kämpfen  gehabt  hätte,  nahm  die
Gemeinde  die  Angelegenheit  in  die  Hand,  zugleich  in  der  Überzeugung,
daß  es  ihre  Pflicht  sei,  für  Regelung  der  Bestattung  ihrer  Mitglieder
zu  sorgen,  unabhängig  davon,  welcher  Religionsgemeinschaft  sie  angehören. ­

Daher  beschloß  die  Gemeinde  im  Jahre  1901  ein  Gelände  zur
Einrichtung  eines  Friedhofes^)  zum  Preise  von  2400  Mk.  anzukaufen,
das  aber  in  einer  Ausdehnung  von  nur  89,95  ur  als  zu  klein  angesehen ­
  werden  muß;  doch  scheiterte  der  Wille  der  Gemeinde,  einen  größeren
Block  zu  Beerdignngszwecken  zu  erwerben,  an  der  Weigerung  der  Besitzer, ­
  die  ihr  Land  vorläufig  noch  landwirtschaftlich  nutzen,  ohne  Zweifel
aber  später  bessere  Preise  erzielen  wollten.

Jahr

Einnahmen

Ausgaben

Ni
Einnahmen

tto
Ausgaben

Quelle

1902

6,30

6,30

Rechnung

1903

—

82,80

—

82,80

„

1904

63,-831,75



—

768,75

„

1905

209,50

375,10

—

165,60

ff

1906

166,50

936,77

—

770,27

1907

291,30

1070,20

—

779,—

1908

201,—

168,-33,—



—

1909

173,-749,31



—

576,31

1910

131,50

866,47

—

734,97

1911

241,50

589,18

—

347,68

"

*)  Aus  dem  Gutachten  dem  Gutachten  des  Kreisphysikus:  „Die  Oberfläche  ist
sandig,  wenig  humös.  Drei  an  verschiedenen  Stellen  bis  zu  2,50  m  Tiefe  gegrabene
Löcher  ergeben  gleichmäßig  gefugten  gelben  Sand  und  gelbbraunen  kiesigen  Sand.
Wasser  fand  ich  in  keinem  der  Löcher  vor.
Das  Grundstück  ist  hiernach  ohne  Bedenken  sehr  gut  zu  Kirchhofszwecken
geeignet."
            
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