Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Großbritannien 
Staatliche Bezirksverwaltung, nachgeordnete Gebietskörperschaften 
(Nur England 
Sohhatyerwaltung 
Nachgeordnete 
Verwaltungseinheiten 
Staatliche Bezirksverwaltung 
Organe 
EEE WE 
\llgemeines 
ıne bezirksmäßige Untergliederung der all 
semeinen inneren staatlichen Verwaltung be- 
iteht grundsätzlich nicht, Dafür ist das System 
1er Inspektion und Kontrolle der nachgeordneten 
jelbstverwaltungsbehörden durch Beamte der 
taatlichen Zentralbehörden auf den ver- 
chiedensten Gebieten stark ausgebildet, (Rech- 
ıungsprüfer, Polizeiinspektoren, Schulinspek: 
soren, Inapektoren des Gesundheitsdienstes) 
‘ür folgende Sonderverwaltungszweige besteh 
in regionaler staatlicher Verwaltungsapparat: 
Rechtspflege (County Courts), 
direkte Steuern, ‘ 
Yerbrauchsteuern und Zölle, 
Post und Telegraphie, 
Arbeitsverwaltung, Elektrizitätsbehörden, 
Xrankenversicherung 
die juristische Persönlichkeit kommt nieht dem Ver- 
band, sondern seinem beschlußfassenden Organ zu. 
"ie Kirchspielräte sind nicht juristische Personen 
Grafschaften 
51 Verwaltungsgraf- 
schaften 
‘7 Stadtgrafschaften 
{County Boroughs ein- 
schließlich 4 Counties 
»* a Town) 
Grafschaft London 
umfaßt 
»8 hauptstädtische Be- 
zirke und die City of 
London 
3 bestehen folgende Behörden, die in vieler 
{Hinsicht der Selbstverwaltung zuzurechnen 
nd, aber staatshoheitliche, oft allerdings nur 
“epräsentative Funktionen versehen 
Der Lord-Lieutenant (früher Kommandeur 
ler Grafschaftsmiliz, jetzt nur noch erster 
Friedensrichter und Bewahrer der Gerichts- 
ıkten), ernannt von der Krone, Ehren 
deamter, 
Der Sheriff (Vollzugsbehürde für die Gerichts- 
ırteile und Kronverfügungen, zugleich 
Wahlbehörde), ernannt von der Krone, Er 
ırnennt einen Untersherili, 
Friedensrichter, ernannt vom Lord-Kanzler 
auf Vorschlag des Lord-Lieutenants 
He bilden entweder eine 
Quarter Session (Oberes Friedensgericht) 
oder eine 
Petty Session (Unteres Friedensgericht), 
Juarter Session nur eine für den Grafschafts- 
bezirk 
In Stadterafschaften tritt an ihre 
Stelle meist der juristisch vorgebildete 
Einzelrichter (Recorder), 
Petty Session mehrere in der Grafschaft, 
Grafschaften 
eschlußfassung: . 
'rafschaftsräte, bestehend aus Chairman (gleichzeitig 
3x offlcio Friedensrichter), Aldermen und Councellors- 
Direkte Wahl, Mandatsdauer: Aldermen 6 Jahre, 
ouncellors 3 Jahre, Chairman 1 Jahr 
arwaltung: 
‚usschüsso des Rats für die einzelnen Verwaltungs 
zweige, Ein Ausschuß, das Standing Joint Com“ 
nittee, besteht nur zur Hälfte aus RatsmitgliederD: 
zur anderen Hälfte aus Frigdensrichtern, Es iet das 
»berste Organ auf dem Gebiete der Polizei, der Irre» 
ınstalts- und Flußbauverwaltung 
erwaltungsstab: 
n der Spitze: Sekretär der Grafschaft und N 
zraischaftsgerichts (Clerk of the Peace), meist Juns* 
die Leiter der Hauptdezernate sind: 
. Der Kämmerer (Treasurer), 
„ Der Polizeidirektor (Chief Constable), h) 
' Der Grafschaftsarzt (Medieal Officer of Health) 
er Gr.-Straßenbaumeister (Surveyor), 
)er Gr.-Baumeister (Chiof Architect), 
)jer Gr.-Schulrat (Chief Education Öffleer) 
Jer Inspektor des Maß- u, GewichtswesenS, 
Der Nahrungsmittelchemiker (Chief Analyst), 
Der Direktor der landwirtschaftlichen Abte} tobt 
«Director of Agriculture), Neben ihm b98%) 
neist eine landwirtschaftliche Untersuchun$#‘ 
stelle mit einem Agrieultural Analyst, 
die Beamten der Ärmenfürsorge, Graf 
Daneben bestehen in den verschiedenen "7, 
;chaften je nach Größe noch besondere ron“ 
sernenten für die Rechtsabteilung, das ion 
wesen und die verschiedenen Grafschaftsanst® 
and Grafschaftshetrieha 
Der Sekretär des Friedensgerichts (Clerk of 
Ihe Peace), besoldeter Fachjurist, ernannt 
vom Standing Joint Committee; bei den 
ınteren Friedensgerichten der Clerk to the 
ustices 
>. Der Coroner, gewählt vom Grafschaftsrat 
( Spezialrichter bei nichtnatürlichen Todes- 
‘len 
0 
1 
Stadtgrafschaften 
teschlußfassung: Ma- 
tadträte (9 bis 151 Mitglieder), bestehend Seren 
yor (gleichzeitig ex offcio Friedensrichter), A TgosP6ß 
und Burgesses-Aldermon gewählt für 6. Bu 
{ür 3 Jahre 
Verwaltung: Kesdten 
Meist Ausschüsse wie bei Grafschaften und St 
7erwaltungsstab: 
Vie bei den Städten 
\ußerdem: 
ı. Der Polizeidirektor, x ‚gen8ı 
3. Der Inspektor des Maß- und Gewichtsw® ; 
3. Der Nahrungsmittelchemiker, jschaftı die 
\. Sonderdezernenten wie bei der Sal 
sich aus der Größe der Stadt ergebe! 
. Großbritannien 
ind ihre Finanzwirtschaft (Finanzausgleich und Finanzkontrolle) 
ınd Wales) 
EEE 
Local Authorities) 
— 571 
Aufgaben 
Finanzwirtschaft 
(Finanzausgleich und Finanzkontrolle) 
DA N 
Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Großbritannien dürfen nur diejenigen I. Einnahmequelles 
Aufgaben versehen, deren Erfüllung ihnen durch allgemeines oder Sondergesetz 1. Sämtliche Verbände haben eine dele- 
Ausdrücklich übertragen oder gestattet ist . gierte Steuerhoheit über die Logal 
Rates, beschränkt durch den In- 
stanzenzug bei der Veranlagung über 
County Committees bis Central Va- 
Ination Committee beim Gesundheits- 
minister 
2, Steuerüberweisungen: 
Gewisse Lizenzsteuern (Hunde, Waf- 
fen, Jagd usw.), bei denen die Steuer- 
hoheit dem Staat zusteht, werden von 
den Grafschaften bzw. Grafschafts- 
städten erhoben und bleiben zu ihrer 
Verwendung 
Ybligatorisch: 
Allgemeine Verwaltung und Polizei: Gemeindeaufsicht in bestimmten 
Angelegenheiten über Gemeinden im Grafschaftabezirk. Geburtenregister, 
Standesamt, Wahlbehörde, Maß- und Gewichtswesen (ausgenommen gewisse 
Städte), Kriminalpolizei, Sicherheitspolizei (uniformiert), soweit nicht den 
Städten vorbehalten, 
L Bildungswesen: Elementarunterricht und Schulfürsorge (ausgenommeı 
Städte über 10000 und städtische Bezirke über 20 000 Einwohner) 
Höherer Unterricht, Schulaufsicht, 
Wohlfahrtswesen: Gesundheits- und Wohnungspolizei 
Einrichtung von Anstalten für Tuberkulose, Geschlechtskranke und Kranke 
Mit ansteckenden Krankheiten 
Einrichtung von Anstalten für Blinde, Taubstumme und Geisteskranke 
Wöchnerinnen- und Kinderfürsorge 
Nahrungsmittelkontrolle (ausgenommen in Städten mit besonderer Polizei) 
Armen- und Altersfürsorge (soweit letztere nicht den Städten vorbehalten ist) 
Mitwirkung bei der Durchführung der Alters-, Witwen- und Waisenversiche- 
FUNgsgesetze 
Registrierung von Kriegsverletzten, Mitwirkung bei Gewährung von Kriegs- 
fenten und Kriegspensionen, soweit nicht den Gemeinden vorbehalten, 
Wirtschaft und Verkehr: Öffentliche Bauten 
Wege, Straßen und Brücken mit Ausnahme der nichtklassifizierten Wege in 
Städtischen Distrikten und Nichtgrafschaftsstädten 
Flußreinigung und Flußbauverwaltung 
Allgemeines Verkehrswesen und Verkehrspolizei 
Aulassune von Automobilen, Straßenbahnen usw. 
Medlungswesen 
Swerbepolizei, Registrierung und Kontrolle einzelner Gewerbezweige aus 
x’Sundheitspolizeilichen und gewerbepolizeilichen Gründen, soweit nicht den 
3eMmeinden vorbehalten, Schutz des jugendlichen Ladenpersonals, 
Allgemeine Finanzverwaltung: Mitwirkung bei der Steuerveranlagung 
‘ür die Local Rates 
Akultativ: 
In 
ES Von Verordnungen, insbesondere von Polizeiverordnungen auf gesetzlich 
Reiten festgelegten Gebieten durch Graischaftsrat, der Genehmigung des Gesund 
Forfen mistoriumg bzw. dem Einspruch des Home Office und des Kronrates unter 
Schicden, Außerdem Erwerbesbetriebe, Anlagen, Anstalten und Einrichtungen ver- 
% ner Art wie bei Städten 
1. Ferafschaften wie bei Grafschaften und Städten 
Ve afschaft London hat ungefähr dieselbe Stellung wie die Grafschaften, 
ausge ert durch den städtischen Charakter. Die Londoner Polizei ist verstaatlicht 
liege men die der City); ihre Kompetenz erstreckt sich auch auf Teile der 
Sgenden Grafeschaften 
5 Allgemeine Dotationen 
Der Staat gewährt: 
a) aus allgemeinen Staatsmitteln einen 
General Exchequer Contribution 
Grant von 45 Millionen £, davon sind 
5 Millionen £ beweglich und werden 
alle 5 Jahre neu festgesetzt, und 
zwar in derartiger Höhe, daß der 
Exchequer Contribution Grant im 
Haushalt der Grafschaften immer 
denselben Bruchteil wie die Ein- 
buße an aufgehobenen Lokalsteuern 
und Staatszuschüssen wie im Jahre 
19928 ausmacht 
b) aus dem Road Fund 2,1 Millionen 
Der Gesamtbetrag Gr b) verteilt sich 
auf Grafschaften und Stadtgrafschaften, 
und zwar !/3 nach einem Wohlstands- 
schlüssel, %s nach dem Aufkommen 
Aus dem Anteil der Grafschaften 
erhalten die Städte und städtischen 
Distrikte °/,9, die ländlichen Distrikte 
!/,o nach der Bevölkerungszahl. In 
gewissen Fällen erhalten besonders be- 
nachteiligte Gemeinden besondere Zu- 
schüsse, Für London gelten besondere 
Beastimmunsen 
.. Subventionen, abhängig von der Er- 
füllung bestimmter Verpflichtungen 
der Verbände, Nachprüfung durch das 
zuständige Ministerium 
a) Polizei 50 vH der Gesamtausgaben, 
wovon ein Teil dureh bestimmte 
Steuerüberweisungen gedeckt wird 
b) Wohnungswesen: für jedes den Be- 
stimmungen genügende Haus 6 bis 
12,10 £ jährlich 
a) Elementarunterricht mindestens 
50 vH der Nettoausgaben 
Höherer Unterricht aus Ver- 
brauchsteuerüberweisungen 807 Mil- 
ionen £ 
Zwangserziehungsanstalten 50yH 
1) Bau von Wegen und Brücken: 
1. Klasse 50 vH 
2. 25 » 
dazu die Hälfte des Gehalts des 
Straßenbaumeisters 
Der Road Fund wird nach freier 
Verfügung des Verkehrsministers ein- 
yesetzt
	        
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