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Gewisse, von vornherein nicht oder nur sehr unsicher zu bemessende, Ein
nahmen werden sich erzielen lassen;
aus dem Reingewinn, den die Canal-Unternehmer eventuell
mit ihren eignen Frachtschiffen verdienen;
durch Landverpachtung an beiden Seiten des Canals;
durch Ein- und Ausladegebühren (Krahngelder);
durch Fischerei- und Weiden-Nutzung;
durch Gebühren für die in den Canal geleiteten Zubringer-
und Stichcanäle;
durch Abgaben für Wasserbenutzung mancher in der Nähe
des Canals liegenden gewerblichen Etablissements.
Alle diese Einnahmen sollen indessen zur Deckung für etwaige Betriebs-Ausfälle
in Reserve gestellt werden.
Weit mehr ins Gewicht fällt dagegen für die Aufstellung der Rentabilitäts-
Berechnung die vielfach ausgesprochene Erwartung,
dass die für den projectirten Canal interessirten Gemeinden,
Kreise und Provinzen, schliesslich die Regierungen und
Landes-Vertretungen der Königreiche Preussenund Sachsen,
falls der Canal nicht durch den Staat selbst, sondern durch
Privatunternehmer gebaut wird, entweder einen ent
sprechenden Zuschuss zum Bau-Capital leisten oder einen
Theil der Zinsen garantirem
Eine derartige ausserordentlich förderliche Unterstützung des Unternehmens
würde an der berechneten Rentabilität einem Bau-Capital von 40 Millionen Mark
gegenüber nur dann eine Aenderung ergeben, wenn etwa ein Zuschuss à fond perdu
geleistet und damit das zu verzinsende Anlage-Capital vermindert würde. Sollte die
Unterstützung in Form einer Zinsgarantie oder in anderer Weise erfolgen, so würde
mindestens der Beschaffung des Actien-Capitals aus Privatmitteln eine sehr anerkennens-
werthe Erleichterung zu Theil werden.
Die namhaften Vortheile, welche der projectirte Canal dem Verkehr zu bieten ver
spricht, kommen in erster Linie den Interessenten und Adjacenten zu Gute. Hierbei sind
bis jetzt die von dem Elb-Spree-Canal zu erwartenden Meliorationen für Grund und
Boden, die sehr bedeutend ins Gewicht fallen können, noch nicht erwähnt. Nach den
Berechnungen des Herrn Wasserbau-Director Hess betragen bei dem Berlin-Rostocker
Canal für Mecklenburg allein die capitalisirten Meliorationen des Grund und Bodens
2% Millionen Mark, die gleichfalls capitalisirten VerkehrseiTeichterungen 7,7 Millionen,
also für die Mecklenburgische Strecke des Berlin-Rostocker Canals 10)4 Millionen Mark,
d. h. nahezu soviel, als der Canal zu seiner Ausführung Capital beansprucht. Wie
hoch diese Posten für den Elb - Spree - Canal sich belaufen werden, ist zur Zeit noch
unbekannt, aber immerhin werden diese Verbesserungen bei der Berechnung der
Rentabilität nicht ausser Betracht gelassen werden dürfen.
Endlich ist bei der financiellen Betheiligung der Adjacenten, der Gemeinden
und Kreise noch darauf zu achten, dass überall da, wo eine neue Verkehrsstrasse
beschafft wird, der Grund und Boden sofort im Preise steigt, was ja zum
grössten Theil auf jene Verkehrserleichterungen zurückzuführen sein wird.