Full text: Die Kriegsanleihe

8 
Krieg ein bisher noch ungelöstes Problem. Die franzö 
sische Regierung ist zunächst mit einem amerikanischen 
Bankhaus wegen einer Anleihe von 100 Millionen Dollar 
in Verbindung getreten. Die Verhandlungen haben sich 
jedoch zerschlagen; angeblich weil die• Regierung der 
Vereinigten Staaten die Uebernahme' von Anleihen der 
Krieg führenden Parteien als mit der Neutralität un 
vereinbar erklärt hat. In England hat Frank 
reich, soweit bisher bekannt geworden ist, lediglich 
2 Millionen Pfund = 40 Millionen Mark auf Schatzwechsel 
erhalten. Es bleibt also der französischen Regierung 
voraussichtlich nichts übrig, als sich doch noch zu einer 
inneren Anleihe zu entschließen. Man denkt zu diesem 
Zweck an eine 5 oder gar 6 proz. Anleihe die durch die 
Bezeichnung „Anleihe für die nationale Verteidigung“ 
dem französischen Publikum schmackhaft gemacht werden 
soll, und auf die man die bisher geleisteten"Einzahlungen 
auf die 3V 2 proz. Rente vom Juli dieses Jahres als 
ä conto-Zahlungen verrechnen will. 
Der vom deutschen Volke aufgebrachte Betrag ent 
hebt die deutsche Regierung bis weit in das kommende 
Jahr hinöin der Sorge um die Beschaffung der für den 
Krieg erforderlichen Geldmittel. Der Krieg konnte von 
Deutschland 2 Monate lang geführt werden, ohne daß 
der Geldmarkt in Anspruch genommen wurde. Bedenkt 
man, daß der Geldbedarf in den Mobilmachungswochen 
mindestens doppelt so hoch war, als er im Durchschnitt 
der Wochen der Kriegsführung sein wird, so kommt man 
zu dem Schluß, daß Deutschland in der Lage sein wird, 
nach Verausgabung des Ertrages der Kriegsanleihe den 
Krieg weitere 3 Monate fortzuführen, ohne gezwungen zu 
sein, erneut an den Markt zu appellieren. Die solide 
Verfassung unseres Kredit- und Bankwesens und die 
ausgezeichnete Vorbereitung der finanziellen Mobilmachung 
gewähren hierfür eine hinreichende Elastizität. 
Für einen Krieg, der bis ins nächste Früh 
jahr hinein dauert, ist also der Geldbedarf des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.