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7. Verbesserungen des Absatzes.
Bei ber geschäftlichen Durchführung der Nährmittelverteilung
haben sich Schwierigkeiten dadurch ergeben, daß sich bei einzelnen
bundesstaatlichen Geschäftsstellen (Bezirkszentralen)*) die Absendung
der Kaufbestätigung und Verladeverfügung an die Mühlen und
sonstigen Nährmittelfabriken oder Lagerhalter verzögerte. Infolgedessen
häufte sich einerseits das Fertigfabrikat in den Lägern
der Mühlen und 'Fabriken, was die Weiterproduktion behinderte
und zu Betriebsstörungen führte, anderseits wurde die regelmäßige
und rechtzeitige Versorgung der Bevölkerung der betreffenden Bezirke
erschwert.
Zur Vermeidung dieser Schwierigkeiten wurde darauf hingewirkt,
daß die bundesstaatlichen Geschäftsstellen die ihnen allmonatlich
durch die Zentralorganisation überwiesenen Nährmittel
mit möglichster Beschleunigung abrufen. Um dies zu erreichen,
wurde vom Kriegsernährungsamte angeordnet, daß Kaufbestätigungen
und ausführbare Derladeverfügungen nicht mehr
berücksichtigt werden, wenn sie nicht spätestens 10 Tage
nach Empfang der Zuweisungsmitteilung der Zentralgeschäftsstellen
(Grieß-Zentrale, Teigwarenfabrikanten-Verband, Graupen-Zentrale,
Hafer-Einkaufsgesellschaft, Kriegsnährmittelgesellschaft,
Trockenkartoffel - Verwertungsgesellschaft, Zentral - Einkaufsgesellschaft)
an die liefernde Mühle oder Fabrik durch eingeschriebenen
Brief abgesandt werden. Mit dem fruchtlosen Ablauf dieser Frist
erlischt die Anwartschaft auf Lieferung der für den betreffenden
Monat zugeteilten Mengen des in Frage stehenden Nährmittels.
Eine Nachlieferung etwa bei der nächsten Monatszuweisung
wurde ausdrücklich abgelehnt. Abweichend von dem
Verfahren anderer Lieferzentralen gibt die Verteilungsstelle
für Kartoffelsago und K a r t o f f e I g r a u p e n
in ihren Zuweisungsmitteilungen an die bundesstaatlichen
Geschäftsstellen die liefernden Fabriken nicht an, behält sich
vielmehr deren Bestimmung bis zum Eingang der Kaufbestätigungen
und Verladeverfügungen vor, um hierauf sich
*) Bergt, über die Organisation der Bezirkszentraten E t s « r ,
Gemeindliche und provinzielle Lebensmittel-Bersorgungs-Gesellschaften,
Tübingen 1917,